L-Strom.pur
Der Online-Tarif
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50 €-Erdbeerbonus
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100 % Ökostrom aus Europa¹
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12 Monate Vertragslaufzeit
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12 Monate Preisstabilität²
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reiner Online-Service
Schließen Sie im Aktionszeitraum vom 15.05.2024 bis 30.06.2024 einen Vertrag für einen Tarif „L-Strom“ oder „L-Strom.pur“ bzw. „L-Gas“ oder „L-Gas.pur“ mit den Leipziger Stadtwerken ab, erhalten Sie einen 50 Euro-Wertgutschein für die Karls Markt OHG. Um den Wertgutschein zu erhalten, dürfen Sie an der vertraglichen Verbrauchsstelle in den letzten sechs Monaten vor Vertragsabschluss kein Kunde der Leipziger Stadtwerke gewesen sein. Zudem muss der neu geschlossene Vertrag durch die Leipziger Stadtwerke bestätigt und nicht durch Sie widerrufen sein. Sie erhalten den Wertgutschein innerhalb von 8 Wochen nach Ablauf der Aktion per Post an die Vertragsadresse zugestellt. Der Gutschein ist einlösbar in den Karls Manufakturmärkten, Erlebnis-Dörfer und Onlineshop – jedoch nicht an den Erdbeer-Verkaufsständen außerhalb der Erlebnis-Dörfer.
1100 % Ökostrom aus Europa (Energiequellen: Wasser, Wind, Sonne oder Biomasse). Die Leipziger Stadtwerke erwerben für den Jahresverbrauch sogenannte Herkunftsnachweise von einer regenerativen Erzeugungsanlage aus Europa.
2 Steuern, Abgaben und sonstige staatlich veranlasste Belastungen sind von der Preisstabilität ausgenommen. Diese machen bei einem Verbrauch von 1.800 kWh ca. 24 % des Gesamtpreises aus.
3 Der Ökostrom ist Strom aus deutschen Erzeugungsanlagen (Energiequellen: Wind, Sonne) gemäß Zertifizierung KlimaInvest D oder mit im Wesentlichen vergleichbarer Qualität. Die Leipziger Stadtwerke erwerben für den Jahresverbrauch sogenannte Herkunftsnachweise von einer regenerativen Erzeugungsanlage.
4 Bis zum 31.12.2024 versorgen wir Sie zu Preisen mit Preisstabilität auf Beschaffungs- und Vertriebskosten, die an den Netzbetreiber zu entrichtenden Entgelte, die Konzessionsabgaben, die Entgelte für den Messstellenbetrieb, die Stromsteuer, die Wasserstoffumlage, die KWKG-Umlage, die Offshore-Netzumlage, die § 19 StromNEV-Umlage und die Umlage für abschaltbare Lasten sowie auf künftig neue Steuern, Abgaben oder sonstige staatlich veranlasste, die Beschaffung, Gewinnung, Speicherung, Netznutzung (Fernleitung und Verteilung), den Messstellenbetrieb oder den Verbrauch von Energie betreffende Mehrbelastungen oder Entlastungen. Ausgenommen von der Preisstabilität sind Preisänderungen, die auf der Änderung der Umsatzsteuer beruhen.