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Dienstag, 10. Januar 2023
Ab dem 16. Januar 2023 entfällt in Sachsen die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr und damit auch in unseren Straßenbahnen, Bussen sowie Flexa-Fahrzeugen. Die entsprechende Änderung der Sächsischen Corona-Schutz-Verordnung hat die Sächsische Staatsregierung am 10. Januar beschlossen. Die bisherige Maskenpflicht im ÖPNV wird stattdessen in eine Empfehlung umgewandelt.
Bei Unsicherheit oder einer Erkrankung ist das Tragen weiterhin möglich, um sich und Mitreisende zu schützen. Im Fernverkehr gilt im Übrigen weiterhin die Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske.
Bitte achtet weiterhin aufeinander und bleibt gesund!