In der neuen Trinkwasserverordnung (§ 17 TrinkwV) heißt es, bleihaltige „Trinkwasserleitungen oder Teilstücke von Trinkwasserleitungen sind zu entfernen oder stillzulegen“. Als Versorger für Leipzig und Region haben die Leipziger Wasserwerke darauf ein besonderes Auge; nicht erst seit heute: Im Rahmen des „Blei-frei-Programms“ hat das Unternehmen zwischen 2007 und 2015 13.000 bleihaltige Hausanschlüsse im Versorgungsgebiet ermittelt und ausgewechselt. „Trotz viel Engagements verblieb ein kleiner Restbestand an Bleileitungen: Etwa, weil Hauseigentümer dem Wechsel ihrer Trinkwasseranschlüsse durch uns nicht zustimmten oder, weil es in sehr alten Gebäuden vereinzelt immer noch Bleileitungen gibt“, erklärt Mario Hoff, Leiter des Unternehmensbereichs Markt. Doch die Zuständigkeit der regionalen Trinkwasserversorger endet in der Regel am Wasserzähler im Haus. „Danach sind die Eigentümer in der Pflicht“, sagt Hoff. Hier setzt die neue Trinkwasserverordnung nun an. Sie bestimmt, dass bis zum 12. Januar 2026 alle Bleileitungen in Versorgungsanlagen, also in Anschlussleitungen und auch der Hausinstallation entfernt oder stillgelegt sein müssen“, sagt Hoff. Werden etwa beim Austausch von Wasserzählern solche Leitungen entdeckt, sind Versorger wie die Leipziger Wasserwerke zudem verpflichtet, sie den Gesundheitsämtern zu melden.