Schub für die E-Mobilität: Ausbau der Ladestationen kommt voran
von Simone Liss | 04.01.2022
von Simone Liss | 21.06.2022
Um die Stromkunden schnell von den stark gestiegenen Energiekosten zu entlasten, entfällt die EEG-Umlage ab 1. Juli – ein halbes Jahr früher als im Koalitionsvertrag geplant. Die Absenkung der EEG-Umlage werden die Leipziger Stadtwerke komplett an ihre Privat- und Geschäftskunden weitergeben.
„Als kommunaler Energieversorger sind wir den Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet. Deshalb profitieren unsere Kunden selbstverständlich 1:1 von der Entlastung“, betont Dr. Maik Piehler, Geschäftsführer der Leipziger Stadtwerke. „Diese Entlastung ermöglicht eine Dämpfung der Auswirkungen stark gestiegener Energiepreise und Beschaffungskosten, die für einen Großteil der deutschen Privat- und Geschäftskunden erst in den nächsten Monaten sichtbar werden.“
Mit der Absenkung der staatlichen Umlage für Erneuerbare Energien (EEG-Umlage) auf 0 ct/kWh treten Bundesregierung und Koalitionsfraktionen dem momentanen Energiepreisanstieg entgegen und wollen für eine Entlastung sorgen. So müssen Stromkunden für ihren Stromverbrauch ab dem 1. Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2022 diese Umlage nicht mehr über ihre Stromrechnung zahlen. Damit sinkt der Strompreis um 3,723 Cent pro verbrauchte Kilowattstunde netto (4,43 ct/kWh brutto inkl. 19 Prozent Umsatzsteuer). Diese Einsparung geben die Leipziger Stadtwerke vollständig an Neukunden und Bestandskunden weiter.
Ein durchschnittlicher Leipziger Haushalt mit 1.800 kWh Jahresverbrauch wird beispielsweise durch die Absenkung im Vergleich zum 01.01.22 um rund 80 Euro brutto pro Jahr bei seinen Stromkosten entlastet.
Für Kunden der Leipziger Stadtwerke, die eine Jahresrechnung erhalten, wird in der nächsten Rechnung nach dem 1. Juli 2022 die gesenkte EEG-Umlage als Extraposition auf ihrem Rechnungsformular ausgewiesen. Kunden, die eine Monatsrechnung erhalten, wird ab dem 1. Juli 2022 keine EEG-Umlage mehr berechnet.
Auch Kunden, die elektromobil mit dem L-Strom.drive-Tarif unterwegs sind, profitieren. In der Preisveränderung von L-Strom.drive ist die Senkung ab kommenden Monat schon berücksichtigt.
Die EEG-Umlage wurde im Jahr 2000 eingeführt. Auch „Ökostromumlage“ genannt, dient sie dazu, die Förderung des Ausbaus von Solar-, Wind-, Biomasse- und Wasserkraftwerken zu finanzieren. Sie wird bisher bei den Endkunden über die Stromrechnung erhoben. Die Einnahmen aus der EEG-Umlage fließen bisher auf das sogenannte EEG-Konto der Übertragungsnetzbetreiber. Der Bund erstattet ihnen künftig die Einnahmeausfälle aus dem Sondervermögen „Energie- und Klimafonds“ (EKF) und finanziert daraus die Förderung erneuerbarer Energien. Durch die Absenkung der EEG-Umlage auf null zum 1. Juli 2022 wird der EKF zukünftig mit rund 6,6 Milliarden Euro belastet.
In die Kalkulation des Strompreises für Endkunden fließen – neben Verwaltungskosten der Stromversorgungsunternehmen – vor allem ein: der Preis für die Beschaffung und den Vertrieb des Stroms, Entgelte für die Nutzung der Stromnetze sowie staatlich veranlasste Preisbestandteile. Zu den staatlich veranlassten Bestandteilen des Strompreises gehören außer der EEG-Umlage: die Umsatzsteuer, die Stromsteuer und eine Konzessionsabgabe.