Am Stellplatz laden
Alle Infos zu unsere Wallbox mit dem Rund-um-sorglos-Paket.
von Annett Nicklaus | 07.08.2024
Auf den Straßen summt es mehr und brummt es weniger: Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und Leipzig ist mittendrin.
Damit es künftig genügend Ladepunkte für die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen gibt, wurde ein neues Gesetz erlassen: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Das Gesetz regelt den Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im privaten Bereich. Für die Chancengleichheit unterscheidet es zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Wir erklären, welche Anforderungen das GEIG stellt und wie wir Sie dabei unterstützen.
Seit März 2021 müssen Bauanträge für neue oder zu renovierende Gebäude mit Parkplätzen auch Anschlussmöglichkeiten für Elektroautos einplanen.
Für Wohngebäude heißt das:
Für Nicht-Wohngebäude gelten etwas andere Vorschriften:
Die Leipziger Stadtwerke bieten umfassende Dienstleistungen an, um die Anforderungen des GEIG zu erfüllen und die Ladeinfrastruktur an Immobilien zu optimieren. Hier sind einige der Leistungen:
Die Investition in eine Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden zahlt sich langfristig aus. Sie steigert nicht nur die Attraktivität und den Wert der Immobilie, sondern kann auch neue, umweltbewusste Mieter und Mieterinnen anziehen. Zudem eröffnet sie die Möglichkeit, Ladesäulen für externe Nutzer gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen – eine zusätzliche Einnahmequelle.
Die gesetzliche Vorgabe des GEIG überzeugt mit der Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur in Immobilien zukunftssicher zu gestalten. Mit der Unterstützung durch die Leipziger Stadtwerke können Immobilieneigentümer sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig von den zahlreichen Vorteilen der Elektromobilität profitieren.