GEIG-Gesetz und Ladeinfrastruktur: Das gilt es zu beachten

von Annett Nicklaus | 07.08.2024

Auf den Straßen summt es mehr und brummt es weniger: Die Elektromobilität ist auf dem Vormarsch und Leipzig ist mittendrin.

Damit es künftig genügend Ladepunkte für die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen gibt, wurde ein neues Gesetz erlassen.

Damit es künftig genügend Ladepunkte für die wachsende Zahl an Elektrofahrzeugen gibt, wurde ein neues Gesetz erlassen: Das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG). Das Gesetz regelt den Aufbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur im privaten Bereich. Für die Chancengleichheit unterscheidet es zwischen Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden. Wir erklären, welche Anforderungen das GEIG stellt und wie wir Sie dabei unterstützen.

GEIG für Wohngebäude

Seit März 2021 müssen Bauanträge für neue oder zu renovierende Gebäude mit Parkplätzen auch Anschlussmöglichkeiten für Elektroautos einplanen.

Für Wohngebäude heißt das:

  • Beim Neubau von Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen muss jeder Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorgerüstet werden.
  • Bei der Sanierung von Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Parkplätzen müssen Leerrohre an allen Stellplätzen verlegt werden, es sei denn, die Kosten der Maßnahme betragen mehr als sieben Prozent der Gesamtkosten einer größeren Renovierung.

GEIG für Nicht-Wohngebäude

Für Nicht-Wohngebäude gelten etwas andere Vorschriften:

  • Bei mehr als sechs Stellplätzen muss mindestens jeder dritte Stellplatz mit Leitungsinfrastruktur ausgestattet sein und wenigstens ein Ladepunkt vorhanden sein.
  • Bei einer größeren Renovierung von Bestandsgebäuden mit mehr als zehn Stellplätzen muss jeder fünfte Stellplatz für Ladeinfrastruktur vorgerüstet werden.
  • Unabhängig von einer geplanten Baumaßnahme muss bei Nicht-Wohngebäuden mit mindestens 21 Stellplätzen bis zum 1. Januar 2025 wenigstens ein Ladepunkt auf dem Parkplatz errichtet werden.

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Bild: E-Auto tankt an E-Ladestation

Die Leipziger Stadtwerke bieten umfassende Dienstleistungen an, um die Anforderungen des GEIG zu erfüllen und die Ladeinfrastruktur an Immobilien zu optimieren. Hier sind einige der Leistungen:

  • Beratung und Planung: Wir beraten Immobilieneigentümer bei der Planung der Ladeinfrastruktur und helfen, die gesetzlichen Vorgaben zu verstehen und umzusetzen.
  • Installation und Betrieb: Neben der Installation der Ladeinfrastruktur kümmern sich die Leipziger Stadtwerke auch um den laufenden Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Anlagen.
  • Lastmanagement: Um Stromengpässe zu vermeiden, beinhalten unsere Lösungen intelligente Lastmanagement-Systeme, die eine optimale Nutzung der Stromkapazitäten ermöglichen.

Diese Vorteile bietet eine gut geplante 360° Ladeinfrastruktur

Die Investition in eine Ladeinfrastruktur an Wohngebäuden und Nicht-Wohngebäuden zahlt sich langfristig aus. Sie steigert nicht nur die Attraktivität und den Wert der Immobilie, sondern kann auch neue, umweltbewusste Mieter und Mieterinnen anziehen. Zudem eröffnet sie die Möglichkeit, Ladesäulen für externe Nutzer gegen Bezahlung zur Verfügung zu stellen – eine zusätzliche Einnahmequelle.

Fazit

Die gesetzliche Vorgabe des GEIG überzeugt mit der Möglichkeit, die Ladeinfrastruktur in Immobilien zukunftssicher zu gestalten. Mit der Unterstützung durch die Leipziger Stadtwerke können Immobilieneigentümer sicherstellen, dass sie den gesetzlichen Anforderungen gerecht werden und gleichzeitig von den zahlreichen Vorteilen der Elektromobilität profitieren.

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