Irgendwann im Bauprozess ist es soweit: Ihre Baustelle benötigt Strom. Alle Informationen und Anträge finden Sie hier. Auch über die verschiedenen Möglichkeiten Bauwasser auf Ihrer Baustelle verfügbar zu machen und das zugehörige Abwasser abzuleiten, können Sie sich im Folgenden informieren.
Sie benötigen Bauwasser für Ihre Baumaßnahme? Zu diesem Zweck können Sie sich ein Standrohr bei unserer Tochtergesellschaft BSL ausleihen. Benötigen Sie Trinkwasser zur Versorgung oder Benutzung eines WC-Containers, dann melden Sie sich rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Nutzung, bei unserem Kundenservice. Das Standrohr inklusive Wasserzähler können Sie gegen eine Kaution von 500 Euro ausleihen.
So funktioniert's:
Bauwasser
- Sie formulieren einen schriftlichen Auftrag, wenn vorhanden auf einem Firmenbriefbogen. Dieser muss die Beschreibung des Bauvorhabens (Art, Dauer und Einsatzort des Standrohres) sowie die Adresse des Auftraggebers enthalten.
- Kontaktieren Sie unsere Tochtergesellschaft, die Bau und Service Leipzig GmbH oder kommen Sie mit Ihrem Auftrag direkt vorbei. Berliner Straße 25 (Besuchereingang über Erich-Weinert-Straße) in 04105 Leipzig
Telefon: 0341 969-1200 oder 0341 969-1212, Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 6:30 – 15:00 Uhr - Bei Vertragsabschluss Vorort erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Aufstellen und Betrieb des Standrohres. Die Kaution können Sie per EC-Karte begleichen. Nach Beendigung der Ausleihe erhalten Sie diese zurück. Wichtig: Privatkunden müssen für den Vertragsabschluss einen Personalausweis vorlegen.
Trinkwasserversorgung / WC-Container
Wird das Standrohr für eine zeitweilige Trinkwasserversorgung, zu der auch die Nutzung für einen WC-Container gehört, gebraucht, ist gemäß der Trinkwasserverordnung 2001 §3 Nr. 2 Buchstabe f, eine Freigabeuntersuchung notwendig.
Die Freigabeuntersuchung für den zu diesem Zweck genutzten Hydranten werden vom Betriebslabor der Leipziger Wasserwerke durchgeführt und sind entgeltpflichtig.
Um die Freigabe des entsprechenden Hydranten zeitgerecht und für den gewünschten Zweck zu ermöglichen, müssen wir mindestens 14 Tage vor der Standrohrausleihe über Zeitpunkt, Ort und Art der Nutzung informiert werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Hier werden die erforderlichen Informationen aufgenommen. Ohne die Freigabe des Hydranten ist das Wasser nicht als Trinkwasser zu verwenden.
Sie werden von unseren Netzmeistern vor Ort eingewiesen. Die Freigabeuntersuchung ist auch zukünftig entgeltpflichtig. Sie beträgt 85 Euro/netto und wird mit der Miete des Standrohres und dem Verbrauch abgerechnet.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Kontaktieren Sie uns einfach.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen, als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
Sie haben auch die Möglichkeit, den Trinkwasserhausanschluss zu nutzen. Hierbei ist zu beachten, dass der Wasserzähler frost- und diebstahlsicher untergebracht werden muss.
Dies kann bspw. in einem von Ihnen bereitgestellten Wasserzählerschacht möglich sein. Dieser kann dann zukünftig auch als Standort für den Wasserzähler genutzt werden und muss nicht zwingend zurückgebaut werden wenn dies technisch möglich ist.
Auf Ihrem Grundstück fällt Wasser aus Grundwasserhaltung, Baugrubenentwässerung und/oder aus Wassersammelbecken an?
In unserem Entsorgungsgebiet bieten wir die Einleitung von Grundwasser als zusätzliche Dienstleistung an. Dies bedarf im Vorfeld einer Prüfung von Menge und Zusammensetzung des Wassers. Eine Beseitigungspflicht seitens der Leipziger Wasserwerke besteht jedoch nicht.
Hier können Sie sich den Antrag auf Einleitung von Grundwasser herunterladen – einfach ausfüllen und unterschrieben an uns senden oder persönlich in unserem Servicecenter abgeben.
Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Leistung des unabhängigen Netzbetreibers Netz Leipzig GmbH. Folgen Sie unserer Anleitung Schritt für Schritt zur Beantragung Ihres Baustromanschlusses.
Wir empfehlen Ihnen, sich vorab von Ihrem Elektroinstallationsbetrieb über die Notwendigkeit beraten zu lassen.
Die Errichtung/Vorhaltung des Anschlusses der vorübergehend angeschlossenen Anlage beträgt grundsätzlich max. 12 Monate. Im Einzelfall ist eine Verlängerung mit uns abzustimmen.
Ihr zuständiger Elektroinstallationsbetrieb beantragt den Baustrom über unser Anschlussportal.
Bitte beachten Sie, dass Ihr Installateur, in einem Installateurverzeichniss der Netz Leipzig GmbH eingetragen sein muss. Stehen Sie mit noch keinem Installateur in Kontakt, können Sie die Installateursuche unter www.l.de/hausanschluss/installateur-finden/ verwenden.
Wir prüfen den nächstmöglichen Anschlusspunkt, schließen die vorübergehend angeschlossene Anlage an unser Netz an und setzen den Baustromzähler.
Der Anschluss sowie die Mess- und Steuereinrichtungen für vorübergehend angeschlossene Anlagen sind in fest verankerten Anschlussschränken bzw. Anschlussverteilerschränken nach DIN EN 61439-4 (VDE 660-600-4) und DIN 43868 unterzubringen. Bitte beachten Sie, dass der Baustromverteiler bauseits zu stellen ist. Bitte setzen Sie sich hierzu mit Ihrem Installateur in Verbindung.
Wir prüfen anschließend den nächstmöglichen Anschlusspunkt, schließen die vorübergehend angeschlossene Anlage an unser Netz an und setzen den Baustromzähler.
Im Anschluss erhalten Sie eine Rechnung über die Anschlusspauschale gemäß aktuellem Preisblatt.
Sobald alle Voraussetzungen für den Netzanschluss Strom gegeben sind und das Gebäude verschließbar ist, wird der Netzanschluss gebaut. Der Baustromanschluss wird dann über Ihren Installateur abgemeldet, wir übernehmen die Trennung und verbinden die Stromleitung zur Netzanschlusseinrichtung.