5. Bauausführung

Wir unterstützen Sie vom Vertragsangebot, über die Vertragsunterzeichnung bis zur Bauausführung und Inbetriebsetzung.

Errichtung des Anschlusses

Nach Vorlage des von Ihnen unterzeichneten Vertrags beginnen wir mit der Errichtung Ihres Anschlusses. Die Zeitschiene wird gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Installateur und der von uns mit der Realisierung beauftragten Vertragsfirma abgestimmt. Nach Fertigstellung des Anschlusses erhalten Sie von uns eine Rechnung.

Sind alle Voraussetzungen geschaffen?

Bitte prüfen Sie im Voraus beispielsweise:

  • Ist die Baufreiheit bis zum Standort des Hausanschlusses gegeben?

  • Ist der Hausanschluss(-raum) zugänglich, abschließbar, beheizt und trocken?

  • Wurden eventuelle Eigenleistungen erbracht, z.B. Tiefbau auf Privatgrundstück, Verlegung von Leerrohren?

Tiefbauleistungen selbst erbringen?

Den Tiefbau auf Ihrem privaten Grundstück können Sie in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung erbringen. Entsprechend Ihrer Verhältnisse vor Ort können Sie hier nachlesen, welche Einsparmöglichkeiten durch Eigenleistung bestehen:

Inbetriebsetzung

Nach Fertigstellung der Gebäudeinstallation Strom und Gas reicht Ihr Installateur einen Antrag mit dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin für den Zählereinbau ein.

Nach der Herstellung Ihres Wasser-/ Abwasseranschlusses ist für die Inbetriebsetzung kein weiterer Antrag notwendig. Unser Dispatcher wird sich für den Einbau des Wasserzählers und die damit verbundene Terminfindung mit Ihnen in Verbindung setzen.

nach oben