Fragen über Fragen. Wir haben die Antworten.

In diesem Bereich haben wir oft gestellte Fragen zu verschiedenen Themengebieten für Sie zusammen gestellt. Falls Ihre Antwort nicht dabei ist – nehmen Sie mit uns Kontakt auf!

FAQ Allgemein

Ja, Sie können den Tiefbau auf Ihrem privaten Grundstück in Eigenleistung und auf eigene Verantwortung erbringen. Tiefbauarbeiten im öffentlichen Bereich werden ausschließlich durch die Netz Leipzig GmbH bzw. die Leipziger Wasserwerke oder eine durch diese beauftragte Vertragsfirma durchgeführt. In den aktuellen Preisblättern der Netz Leipzig GmbH für Gas und Strom und in der Regelung der Kostenerstattung der Leipziger Wasserwerke können Sie sehen, welche Einsparungen für Sie genau bestehen.

Bitte verwenden Sie unsere Installateursuche. Nach Eingabe der Postleitzahl werden Ihnen alle Installateure angezeigt, die in Ihrem Gebiet bei uns registriert sind.

Die Netzanschlusskosten für Gas und Strom werden auf Basis der aktuellen Preisblätter der Netz Leipzig GmbH ermittelt. Sie setzen sich aus Netzanschlusskosten (§ 9 NAV bzw. § 9 NDAV) und dem so genannten Baukostenzuschuss (BKZ, § 11 NAV bzw. § 11 NDAV) zusammen.

Die Kosten für einen Trink- und Abwasserhausanschluss finden Sie in der Regelung der Kostenerstattung der Leipziger Wasserwerke.

FAQ zum Thema Wasser-/Abwasserhausanschluss

Ein Hausanschluss bei dem man alles sehen kann, was man normalerweise nicht sehen kann

Die Einführung eines Mehrspartenhausanschlusses ist eine echte Alternative zu einzeln verlegten Anschlüssen für Strom, Gas, Wasser, Telekommunikation, Lüftung, Wärme etc. — sie sind langlebig, dicht und vereinfachen zudem den Bauablauf.

Die Mehrspartenhauseinführung ist für alle Bauherren empfehlenswert, doch ganz besonders bei Gebäuden ohne Keller. Hier sind kompakte Hausanschlussinstallationen besonders wichtig und spätere Nachinstallationen unterhalb der Bodenplatte können einfach über das vorhandene Leerrohrsystem erfolgen.

Vorteile:

  • weniger Platz für die Hausanschlüsse nötig: Minimierung der Installationsfläche durch eine kompakte Anschlusseinrichtung
  • vereinfachter Bauablauf: Erleichterung des Einbaus, da Leerrohre verlegt werden und so Leitungsgräben sofort nach Einbau wieder geschlossen werden können
  • höchste Sicherheit und langfristig günstig: Einsatz von geprüften und qualitativ hochwertigen Produkten sorgt für langlebige und dauerhafte Dichtigkeit (Gas- und Druckwasser) sowie höchste Sicherheit durch Trennung aller Versorgungsleitungen
  • einfache Nachbelegung: nachträglicher Austausch von Versorgungsleitungen durch die verlegten Leerrohre ohne Aufgraben möglich

Tipp:

Einen Überblick über Hauseinführungssysteme finden Sie in diesem Flyer.

In unserer Bauherrenmappe finden Sie neben einer ausführlichen Beschreibung auch eine Beispielrechnung für den Einbau eines Mehrspartenhausanschlusses – mit und ohne Eigenleistungen. Zusätzlich ist eine Adressliste über mögliche Lieferanten enthalten.

Für die Ausführung der Arbeiten an Ihrem Trink- und Abwasserhausanschluss können Sie zumeist zwischen den durch die Leipziger Wasserwerke vertraglich gebundenen Baufirmen wählen.

Hierbei müssen wir jedoch auch die Auslastung unserer Rahmenvertragsfirmen berücksichtigen, sodass nicht immer jeder Wunsch berücksichtigt werden kann.

Sollten Sie Bauwasser auf Ihrer Baustelle benötigen stellt sich zumeist die Frage, wie das Abwasser berechnet wird, welches nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Es ist möglich, diese Wassermengen von der Rechnung „abzusetzen“. Dies bedeutet, dass zwar das entnommene Trinkwasser, nicht aber das Schmutzwasser berechnet wird, da es ja nicht in die öffentliche Kanalisation eingeleitet wird.

Hierfür können Sie einen Antrag auf Absetzung abzugsfähiger Wassermengen bei der Abwassereinleitung für Baustellen stellen. Diesen erhalten Sie über unseren Kundenservice.

Dieser Antrag ist den Leipziger Wasserwerken zur Kontrolle vor bzw. während der Baumaßnahme anzuzeigen und unverzüglich zum Bauende vorzulegen. Unvollständige und auch nachträglich eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Im Rahmen der Planung Ihres Bauvorhabens ist auch die Frage relevant, was mit dem Regenwasser geschieht, dass auf die versiegelten Flächen Ihres Grundstückes fällt.

Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser auf den Grundstücken mittels Versickerung, Verdunstung, Zwischenspeicherung, Begrünungen und über eine Verminderung des Abflusses zu einem möglichst hohen Grad zu bewirtschaften. Die Ableitung in die Kanalisation bildet hierbei die letzte aller Möglichkeiten.

Grundsätzlich wird Ihnen die Frage zum Verbleib des Regenwassers in der Stellungnahme zur Anfrage zur Ver- und Entsorgung mitgeteilt.

Sie interessieren sich für weitere Themen zur Regenwassernutzung? Weitere Erklärungen und Hinweise haben wir Ihnen hier zusammengestellt.

Der Versiegelungsgrad bestimmt wie viel Niederschlagswasser in den Boden eindringen und beispielsweise versickert werden kann. Das Abrechnungsmodell der LWW orientiert sich am Versiegelungsgrad und unterscheidet zwischen drei Arten:

Dicht versiegelte Flächen
(wie bspw. Dachflächen, asphaltierte Einfahrten, Pflaster oder Gehwegplatten) gehen zu 100 Prozent in die Berechnung ein. Das Niederschlagswasser hat hier nur wenig bis gar keine Möglichkeit zu versickern.

Teilweise versiegelte Flächen
(wie bspw.  Schotterdeckschichten, Rasengittersteine oder Grün- bzw. Kiesdächer) gehen zu 50 Prozent in die Berechnung ein. Bei dieser Art der befestigten oder bebauten Fläche hat das Niederschlagswasser die Möglichkeit, teilweise zu versickern oder zu verdunsten.

Nicht versiegelte Flächen
(wie bspw. Wiesen-, Beet-, Weiden- oder Ackerflächen) gehen gar nicht in die Berechnung ein, da hier eine Versickerung bzw. Verdunstung des Niederschlagswassers gewährleistet ist.

Um gut durch die kalte Jahreszeit zu kommen, müssen auch Wasserleitungen und Wasserzähler bei niedrigen Temperaturen geschützt werden. Frost kann Leitungen und Zähler beschädigen oder sogar zerstören. Schäden und hohen Reparaturkosten können Haus- und Gartenbesitzer mit einfachen Maßnahmen vorbeugen:

  • Überprüfen Sie Kellerfenster auf ihren Zustand, schließen Sie diese und ersetzen Sie defekte Scheiben. Damit ist Ihre Hausinstallation vor Kaltluft und Einfrieren besser geschützt.
  • Umwickeln Sie Wasserzähler mit Isoliermaterial oder Alttextilien, vor allem dann, wenn sie frei liegen oder sich an Außenwänden von Gebäuden befinden.
  • Dichten Sie Schächte und Gruben ab: Befindet sich Ihr Wasserzähler in einem Zählerschacht oder einer Grube, sollten Sie diese mit einem dicht schließenden Deckel sichern, eine Zwischenfolie schützt zusätzlich. Die Grube sollte geleert sein.
  • Wenig genutzte Leitungen, beispielsweise in Ihrem Garten, Bauwasseranschlüsse oder offen verlegte Anschlüsse sollten Sie entleeren und zudrehen. Auf Anfrage bauen die Leipziger Wasserwerke den Bauwasserzähler aus.

Der vom Versorgungsunternehmen installierte Wasserzähler entspricht den eichrechtlichen Vorschriften und wird entsprechend dem Eichgesetz und der Eichordnung nach sechs Jahren gegen einen neu geeichten Zähler ausgetauscht. Der Termin wird dem Grundstückseigentümer schriftlich mitgeteilt. Die Kosten trägt das Versorgungsunternehmen.

Die Definition für eine Grundstücksentwässerungsanlage ist in den Satzungen der Stadt Leipzig und des ZV WALL zu finden und in beiden Regelwerken deckungsgleich formuliert. Sie ist die "Gesamtheit der Anlagen eines Grundstückes innerhalb und außerhalb des Gebäudes, die der Ableitung (z.B. Abwasserleitungen, Schächte, Inspektionsöffnungen, Hebeanlagen, Einrichtungen zum Rückstauschutz, Geruchsverschlüsse) und der Sammlung (z.B. Abwassersammelgrube, Anlagen zur Regenwasserrückhaltung), der Vorbehandlung (z.B. Abscheideranlagen) und der Behandlung (z.B. Kleinkläranlagen) des auf dem Grundstück anfallenden Abwassers dienen."

Zunehmende Trockenheit, sinkende Grundwasserstände, überhitzte Innenstädte und verstärkte Starkregensituationen erfordern eine Reaktion. Die Schaffung lokaler Wasserkreisläufe ist hierbei in Bezug auf die Umsetzung der Klimaanpassungsstrategie sehr wichtig. Es wird empfohlen, das Niederschlagswasser auf den Grundstücken mittels Versickerung, Verdunstung, Zwischenspeicherung, Begrünungen und über eine Verminderung des Abflusses zu einem möglichst hohen Grad zu bewirtschaften. Die Ableitung in die Kanalisation bildet hierbei die letzte aller Möglichkeiten. Es empfiehlt sich klimaangepasstes und wassersensibles Bauen (Schwammstadtprinzip). Der Bau von Retentionsgrün- und Gründächern und die Umsetzung der Fassadenbegrünungen sowie eine grüne Freianlagenplanung wird ausdrücklich empfohlen.

Bitte beziehen Sie die dezentrale Niederschlagswasserentsorgung in Ihre Planungen mit ein. Die Leipziger Wasserwerke sind grundsätzlich nicht zur Entsorgung von auf privaten Grundstücken anfallendem Niederschlagswasser verpflichtet. Die gesicherte dezentrale Entsorgung des Regenwassers durch Versickern kann durch einen Versickerungsnachweis überprüft werden.  

Belesen Sie sich doch gerne zu den Leipziger Anforderungen an die wassersensible Planung im Sofortmaßnahmenprogramm zum Klimanotstand von 2020.

FAQ zum Thema Strom-/ Gasanschluss

Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz eines Netzbetreibers und Ihrer Gebäudeinstallation (Kundenanlage).

Alle Anlageteile ab der Übergabestelle, werden als Kundenanlage bezeichnet. Für diese ist der Anschlussnehmer verantwortlich.

Sofern im Netzanschlussvertrag nicht anders geregelt, befindet sich die Übergabestelle im Strom an der Hausanschlusssicherung und im Gas an der Hauptabsperreinrichtung oder Hausdruckregelgerät.

Um Ihren neuen Netzanschluss zu beantragen, haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

Der Netzanschlussvertrag wird zwischen dem Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber abgeschlossen. Der Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbauberechtige.
Der Netzanschlussvertrag beinhaltet nicht die Belieferung mit Strom oder Gas. Dafür ist ein gesonderter Liefervertrag zwischen dem Anschlussnutzer und einem beliebigen Energielieferanten erforderlich.

Der Anschlussnehmer ist in der Regel der Eigentümer eines Grundstücks oder Erbbauberechtige. Der Anschlussnutzer ist in der Regel der Mieter.
Als Eigentümer eines selbst genutzten Hauses sind Sie gleichzeitig Anschlussnehmer und Anschlussnutzer.

Was ist ein Baukostenzuschuss? Der Baukostenzuschuss stellt einen Beitrag des Anschlussnehmers an den Kosten für die Netzerschließung/-verstärkung, also für das vorgelagerte Versorgungsnetz dar. Er kann bei Überschreiten der Freigrenze bei einem Neuanschluss oder einer Leistungserhöhung anfallen.

Die gleichzeitig benötigte Gesamtleistung am Netzanschluss wird im Netzanschlussvertrag als Netzanschlussleistung vereinbart.

Strom

Für die Errichtung von Netzanschlusseinrichtungen innerhalb und außerhalb von Gebäuden gelten die DIN 18012 und VDE-AR-N 4100. Bereits in der Planungsphase des Hauses sollten Sie ausreichend Platz für die Netzanschlusseinrichtungen berücksichtigen und dafür einen geeigneten Raum zur Verfügung stellen.

Netzanschlusseinrichtungen außerhalb von Gebäuden

  • in Hausanschlusssäulen
  • in/an Gebäudeaußenwänden oder
  • in Anschlussschränken im Freien

Netzanschlusseinrichtungen innerhalb von Gebäuden

  • in Hausanschlussräumen (erforderlich in Gebäuden mit mehr als fünf Nutzungseinheiten) oder
  • an Hausanschlusswänden (vorgesehen für Gebäude mit bis zu fünf Nutzungseinheiten) oder
  • in Hausanschlussnischen (ausschließlich geeignet für die Versorgung nicht unterkellerter Einfamilienhäuser)

Für den Netzanschluss Strom favorisiert die Netz Leipzig GmbH grundsätzlich die Errichtung eines Hausanschlusskastens an der Grundstücksgrenze. Bei dieser Anschlussvariante können wir auch während Ihrer Abwesenheit Störungen im Netz beseitigen und Sie wesentlich schneller wieder mit Strom versorgen.
Für nicht ständig bewohnte Objekte (z.B. Ferienhäuser, Bootshäuser, Kleingartenanlagen) sind grundsätzlich Stromanschlusseinrichtungen außerhalb des Gebäudes mit einer Zähleranschlusssäule nach VDE-AR-N 4100 zu errichten. Diese ist bauseits zu stellen.

Gas

Netzanschlusseinrichtung innerhalb des Gebäudes

  • in Hausanschlussräumen
  • Hausanschlusswand
  • Hausanschlussnische oder
  • im Hausanschlusskasten

Die Errichtung eines Gas-Anschlusses ist, bei besonderen Anlagesituationen, ebenfalls in einem Anschlussschrank außerhalb des Gebäudes möglich. Nach den technischen Anschlussbedingungen (§ 19 EnWG) muss dieser jedoch zwingend mit der Gebäude-Außenwand verbunden sein.

Der Netzanschluss muss geradlinig und auf dem unmittelbar kürzesten Weg von der Versorgungsleitung in der Straße zum Gebäude geführt werden.

Die Entgelte für den Messstellenbetrieb des grundzuständigen Messstellenbetreibers und Stromnetzzugang finden Sie hier.

Die Rechnung für die Netzanschlusskosten erhalten Sie nach Fertigstellung Ihres Anschlusses.

Ist lediglich ein Baukostenzuschuss vereinbart, erhalten Sie die Rechnung unverzüglich nach Rücksendung des beidseitig unterschriebenen Netzanschlussvertrages.

Nach Fertigstellung der Gebäudeinstallation reicht Ihr Installateur einen Antrag mit dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin für den Zählereinbau bei der Netz Leipzig GmbH ein. Voraussetzung für den Einbau des Zählers ist der Eingang der Zahlung für die Netzanschlusskosten.

Strom- und Gasleitungen müssen über Hauseinführungen von außen durch den Keller oder die Bodenplatte gas- und wasserdicht und ggf. druckwasserdicht in das Gebäude geführt werden.

Art und Ausführung der Hauseinführungen sind unter Berücksichtigung des Maueraufbaus festzulegen.

Man kann zwischen einer Einsparten- und Mehrspartenhauseinführung unterscheiden.

Bei einer Einspartenhauseinführung wird jede Leitung über einen separaten Mauerdurchbruch (Kernbohrung) in das Gebäude geführt. Für den Einbau und die Abdichtung der Hauseinführung ist gemäß TAB 2019 der Anschlussnehmer verantwortlich. Für das Medium Gas erfolgt die Kernlochbohrung und Wanddurchführung gemäß DIN 19195 druckwasserdicht durch die Netz Leipzig GmbH.

Bei einer Mehrspartenhauseinführung werden mehrere Leitungen durch einen gemeinsamen Mauerdurchbruch eingeführt. Die Bereitstellung und Montage einer Mehrspartenhauseinführung inkl. Schutzrohrverlegung von Gebäudeinnenseite bis mindestens einen Meter von der Gebäudeaußenwand erfolgt durch den Anschlussnehmer. Die Lieferung und der Einbau der Hauseinführungskombination für das Medium Gas erfolgt durch die Netz Leipzig GmbH.

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