Bei dieser Leistung handelt es sich um eine Leistung des unabhängigen Netzbetreibers Netz Leipzig GmbH. Auf dieser Seite erhalten Sie alle Informationen und Dokumente für Ihre Anmeldung.
Der Netzanschluss ist die Verbindung zwischen dem öffentlichen Versorgungsnetz eines Netzbetreibers und Ihrer Gebäudeinstallation (Kundenanlage). Alle Anlageteile ab der Übergabestelle, werden als Kundenanlage bezeichnet. Für diese ist der Anschlussnehmer (i. d. R. der Grundstückseigentümer) verantwortlich.
Sofern im Netzanschlussvertrag nicht anders geregelt, befindet sich die Übergabestelle im Strom an der Hausanschlusssicherung.
Informationen, die Sie für die Anmeldung und Zustimmung von Ladeeinrichtungen benötigen finden Sie hier.
Prüfen Sie mit unserer Anschlusskarte, ob Ihr Anschlussobjekt im Netzgebiet der Netz Leipzig GmbH liegt.
Sie möchten erfahren, ob Ihr Grundstück mit Strom oder Gas versorgt werden kann? Dann nutzen Sie einfach unser Serviceportal.
Um Mehrkosten oder Verzögerungen in der Bauphase zu vermeiden, sollte bereits in der Planungsphase eine Abstimmung zwischen Ihnen, dem beauftragten Architekten/Planern und der Netz Leipzig GmbH hinsichtlich des Trassenverlaufes, der Hauseinführung und Hausanschlusseinrichtung erfolgen.
Sie möchten einen Netzanschluss beantragen? Dann nutzen Sie einfach unser Serviceportal.
Bitte halten Sie folgende Informationen für Ihre Antrag zur Herstellung des Netzanschlusses bereit:
- benötigte Gesamtleistung des Objektes in kW (Strom) bzw. (künftig gleichzeitig benötigte Netzanschlussleistung, Nennbelastung in kW (Gas)
- Lage des Netzanschlussübergabepunkt (Innenanschluss/Außenanschluss)
- maßstabsgerechter, bemaßter Lageplan mit eingezeichneten Anschlussobjekt, bevorzugtem Trassenverlauf im Grundstück und dem gewünschten Standort der Übergabestelle
- Keller- bzw. Bodenplattengrundriss mit der gewünschten Lage des Netzanschlusses und der Wandeinführung
- ggf. Datenblätter aller Geräte die anmelde- und/oder zustimmungspflichtig sind
- Zustimmungserklärung des Grundstückseigentümers (falls Anschlussnehmer nicht Grundstückseigentümer
Weitere Informationen, Datenblätter und Formulare finden Sie unter Downloads.
Gern kann Ihr Installateur für Sie die Beantragung auch in unserem Anschlussportal vornehmen.
Auf Wunsch stimmen wir in einem Vorort-Termin alle relevanten Punkte gemeinsam mit Ihnen ab. Danach erhalten Sie von uns ein Kostenangebot in Form eines Netzanschlussvertrages.
Nach Vorlage des unterzeichneten Netzanschlussvertrages, stimmen wir uns gemeinsam mit Ihnen und dem beauftragten Installationsunternehmen zum zeitlichen Ablauf der Maßnahme ab. Sind alle Details geklärt, beginnen wir mit der Errichtung bzw. Änderung des Netzanschlusses. Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erhalten Sie von uns eine Rechnung.
Nach Fertigstellung der Gebäudeinstallation reicht Ihr Installateur einen Antrag mit dem gewünschten Inbetriebsetzungstermin für den Zählereinbau über das Anschlussportal ein. Bitte beachten Sie, dass für einen Zählereinbau die Rechnung der Netzanschlusskosten beglichen sein muss. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können die Zähler durch uns eingebaut und die Anlagen durch Ihren Installateur in Betrieb genommen werden.
Sie können nun Energie aus dem Netz beziehen. Bitte suchen Sie sich rechtzeitig einen Energielieferanten. Liegt uns zu Beginn des Netzanschlussverhältnisses keine gültige Anmeldung eines Energielieferanten zur Belieferung Ihrer Verbrauchsstelle vor, übernimmt der zuständige Grundversorger die Belieferung.