Fragen zum SBGG? Wir geben Antworten!
Mittwoch, 4. Dezember 2024
Seit 1. November 2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft und ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und Vornamen zu ändern. Hier findest du die häufigsten Fragen und Antworten zum Umgang mit dem SBGG bei den Leipziger Sportbädern. Wir legen großen Wert auf Respekt und den Schutz all unserer Badegäste.
1. Was ist das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)?
Das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag, kurz SBGG, ermöglicht es Menschen, ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen durch eine persönliche Erklärung mit Eigenversicherung gegenüber dem Standesamt zu ändern. Ziel ist es, die persönliche Identität und die Würde jedes Menschen zu schützen.
2. Welche Bereiche gibt es in den Leipziger Sportbädern und wer darf sie nutzen?
Wir bieten in allen Frei- und Hallenbädern sowie in beiden Saunen getrennte Frauen- und Männerbereiche an. Zusätzlich gibt es in einigen Bädern geschlechtsneutrale Einzelkabinen. Insbesondere in der Grünauer Welle, dem Sportbad an der Elster und dem Sportbad am Rabet (eröffnet 2025) stehen moderne und großzügige Umkleide- und Sanitäreinrichtungen für alle zur Verfügung. Weitere Informationen zur Ausstattung des jeweiligen Objektes findest du auf unserer Website.
Um sichere und diskriminierungsfreie Räume für alle Gäste zu gewährleisten, weisen wir darauf hin, dass die geschlechtsspezifischen Umkleiden und Duschen (Frauen und Männer) und die Damensauna ausschließlich erwachsene Personen nutzen dürfen, die die entsprechenden körperlichen Geschlechtsmerkmale haben. Sollte dein Körper nicht mit deiner geschlechtlichen Identität übereinstimmen, bitten wir dich, auch um Diskriminierung vorzubeugen, die geschlechtsneutralen Einzelkabinen in der Grünauer Welle, dem Sportbad an der Elster und dem Sportbad am Rabet zu nutzen. Kinder, die auf die Unterstützung ihrer Betreuungspersonen angewiesen sind, sind von der Regelung ausgeschlossen. Die gemischte Sauna steht selbstverständlich allen Badegästen zur Verfügung.
3. Muss der Geschlechtseintrag vorgezeigt werden, um einen bestimmten Bereich nutzen zu können?
Nein, Badegäste müssen keinen Nachweis zu ihrem Geschlechtseintrag oder ihrer Identität erbringen.
4. Wie wird auf mögliche Konfliktsituationen reagiert?
In Konfliktsituationen setzen unsere Mitarbeitenden auf deeskalierende Maßnahmen und das Prinzip des gegenseitigen Respekts. Wir wollen eine einladende Umgebung für alle Menschen schaffen und unterstützen bei Bedarf betroffene Personen diskret.
5. An wen kann ich mich bei Fragen oder Problemen wenden?
Unser Bäderpersonal beantwortet Fragen zum Selbstbestimmungsgesetz oder zu unseren Einrichtungen gern direkt vor Ort oder per E-Mail an sportbaeder@L.de.
Unser Ziel ist es, dass alle Menschen bei uns eine gute Zeit haben – ob beim Bahnen ziehen, Schwimmen lernen oder Schwitzen.
Hinweis: Das Hausrecht bleibt vom Selbstbestimmungsgesetz unberührt.