JOB-Ticket im MDV: günstig und flexibel unterwegs

Mit JOB-Ticket im MDV-Gebiet suchst du dir das ABO, das zu dir passt. Dank dem Zuschuss von Arbeitgebenden und LVB supergünstig mehr Mobilität genießen - egal, ob beruflich oder privat unterwegs. 

JOB-Ticket: ABO Basis

  • eingeschränkt übertragbar auf andere Personen

  • gilt rund um die Uhr

  • Mitnahme von einem Erwachsenen und bis zu drei Kindern Montag bis Freitag ab 17 Uhr sowie am Wochenende und feiertags ganztägig möglich

  • buchbar für Tarifzone 110 (Leipzig) und weitere Tarifzonen

JOB-Ticket: ABO Premium

  • eingeschränkt übertragbar auf andere Personen

  • ganztägige Mitnahme von bis zu drei Kindern (6-14 Jahre) und einem Hund inklusive

  • Mitnahme einer weiteren Person Montag bis Freitag ab 17 Uhr sowie am Wochenende und feiertags ganztägig möglich

  • für Tarifzone 110 (Leipzig) und weitere Tarifzonen buchbar

  • an Wochenenden und Feiertagen im gesamten MDV-Gebiet gültig

JOB-Ticket: ABO Azubi

  • ganztätig in deinen gewählten Tarifzonen gültig

  • für Tarifzone 110 (Leipzig) sowie weitere Tarifzonen erhältlich

  • monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit von 12 Monaten

JOB-Ticket: ABO Azubi Plus

  • zusätzlich unter der Woche ab 14 Uhr und am Wochenende sowie an Feiertagen im gesamten MDV-Gebiet gültig

  • gilt für zwei unterschiedliche Wege (zur Schule und zur Ausbildungsstätte) vom und zum Wohnort durch jeweils unterschiedliche Tarifzonen

  • monatlich kündbar nach Mindestlaufzeit von 12 Monaten

Formulare zum JOB-Ticket im MDV

In der Regel erfolgt die Bestellung, Änderung oder Kündigung deines JOB-Tickets im MDV über die Personalabteilung deines Unternehmens. Hier kannst du alle wichtigen Formulare  zum JOB-Ticket im MDV-Gebiet herunterladen und im Anschluss bei deinem Unternehmen abgeben. Bitte frage in deinem Unternehmen nach, ob ein Misch- oder Rahmenvertrag vorliegt.

TIPP: Dein Arbeitgeber biete noch kein JOB-Ticket an? Dann sprich ihn drauf an!

Du hast noch Fragen? In unseren FAQ haben wir die Antworten auf die häufigsten Fragen für dich zusammengestellt.

FAQ zum JOB-Ticket im MDV

Deine Fragen sind noch nicht geklärt? Dann informiere dich hier zum JOB-Ticket im MDV bei den LVB.

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen für das JOB-Ticket im MDV findest du auf dieser Seite.

Dein Unternehmen und die Leipziger Verkehrsbetriebe schließen einen gemeinsamen Rahmenvertrag. Dabei müssen mindestens zehn JOB-Tickets abgenommen werden. 

Durch das JOB-Ticket kannst du gegenüber regulären ABO-Preisen bis zu 19 % Rabatt erhalten. 

Zudem hast du die Möglichkeit, dich bei LeipzigMOVE anzumelden und dabei unter anderem Bike- und Carsharing Angebote nutzen zu können. 

Das JOB-Ticket ist personengebunden und bietet rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr volle Mobilität in den gewählten Tarifzonen. 

Beim JOB-Ticket Premium bist du am Wochenende (Samstag/Sonntag) und an gesetzlichen Feiertagen ganztags sogar kostenfrei im gesamten MDV-Verbund unterwegs, unabhängig davon, welche Tarifzone du üblicherweise nutzt. 

Ja. An Wochentagen nach 17 Uhr und bis 4 Uhr am Folgetag und am Wochenende (Samstag/Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen darfst du bis zu vier Personen kostenfrei mitnehmen. Eine Person darf dabei älter als 14 Jahre sein. Es ist auch möglich, anstelle einer Person einen Hund mitzunehmen. 

Beispielsweise fährt eine Familie mit zwei Kindern und einem Hund mit einem JOB-Ticket zum Wochenendausflug ins Grüne, ohne Zusatzfahrkarten kaufen zu müssen. 

Ja. Gerne darfst du dein JOB-Ticket an Wochentagen ab 17 Uhr und bis 4 Uhr des Folgetages und am Wochenende (Samstag/Sonntag) sowie an gesetzlichen Feiertagen an Freunde oder Verwandte zur kostenfreien Nutzung weitergeben. 

Bei Interesse an einem JOB-Ticket meldest du dich im Regelfall bei deiner Personalabteilung. Hier erhältst du das notwendige Bestellformular. 

Damit wir das JOB-Ticket pünktlich zustellen können, muss die Bestellung sowie die Bestätigung des Arbeitgebers bis zum 10. des Vormonats bei uns eingegangen sein. 

Beim klassischen Rahmenvertrag senden die Leipziger Verkehrsbetriebe dir das JOB-Ticket bequem per Post nach Hause. Beim Mischvertrag erhältst du das JOB-Ticket von deinem Arbeitgeber. Welche Vertragsform im Unternehmen vorliegt, erfährst du bei deiner Personalabteilung. 

Als ABO-Kunde der LVB GmbH übernimmst du die Umstellung deines bisherigen Vertrages. 

Dabei kündigen wir intern deinen privaten Vertrag und stellen dich bequem in die neue JOB-Ticket-Vereinbarung um. 

Bis du Kunde bei einem fremden Verkehrsunternehmen innerhalb des MDV, bitten wir dich, deinen bestehenden Vertrag vor Abschluss eines JOB-Tickets selbstständig zu kündigen. Bitte richte dein Anliegen dann an das jeweilige Verkehrsunternehmen. 

Hierfür kannst du die Verbindungsauskunft auf unserer Internetseite nutzen. 

Nach Eingabe Ihrer Start- und Zielhaltestelle erhältst du über den Button „Ticketempfehlung“ die Information zu den notwendigen Tarifzonen. Je nachdem wie viele Zonen du nutzt, ermittelt sich der ABO-Preis, auf den dann der JOB-Ticket-Rabatt angerechnet wird. 

Grundlage für die JOB-Tickets bilden die Produkte ABO Basis, ABO Premium, ABO Azubi und das ABO Azubiplus. Senioren-Produkte, die Leipzig-Pass-MobilCard und das ABO-Light werden nicht als JOB-Ticket angeboten. 

Bitte nutze für Änderungen dieser Art unser Änderungs- und Kündigungsformular. 
Du erhältst dieses Formular von deinem Arbeitgeber, in einem unserer Servicezentren oder auf dieser Seite. 

Alle JOB-Tickets sind generell so lange gültig, wie du im Unternehmen tätig bist. Eine ordentliche Kündigung kann erstmalig nach 12 Monaten erfolgen. In den AGB zum JOB-Ticket sind außerdem alle Sonderkündigungsrechte aufgelistet. 

Nein, eine Unterbrechung ist nicht möglich.

Nein, das geht nicht. Du musst das JOB-Ticket über deinen bisherigen Arbeitgeber kündigen. Bitte wende dich dazu an die Personalabteilung.

Anschließend kannst du das JOB-Ticket über deinen neuen Arbeitgeber beantragen, insofern dieser das Produkt anbietet.

Du kannst das JOB-Ticket erstmalig nach 12 Monaten kündigen. Wende dich dazu an die Personalabteilung deines Unternehmens.

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