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Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung eines Deutschlandticket-Abonnements (nachfolgend DT-ABO genannt), Deutschlandtickets mit Leipzig-Pass, Deutschlandsemestertickets und Semesterticket-Upgrades im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV).
Gültig ab 01. August 2024
1. Voraussetzungen für den Abschluss des Abonnements
2. Vertragsabschluss und Vertragsdauer
Der DT-ABO-Vertrag kommt durch die Bestätigung des Vertragsabschlusses zustande. Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vereinbart. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das DT-ABO beginnt zum 1. eines Kalendermonats. Das DT-ABO kann in Form einer Berechtigung auf Chipkarte und/oder als Barcode in LeipzigMOVE ausgegeben werden. Wenn der Abonnent die Nutzung einer Chipkarte beanspruchen will, muss die Bestellung bis zum 10. des Vormonats vor dem gewünschten Vertragsbeginn den LVB zugehen. Ein Einstieg im laufenden Monat ist im Kundenportal oder durch persönliche Vorsprache in den Servicezentren möglich. Bei Vertragsabschluss im Kundenportal kann die Prüfung des Antrags in Einzelfällen bis zu fünf Werktage in Anspruch nehmen. Bei Vertragsabschluss in einer Servicestelle vor Ort sind ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis (z.B. Geldkarte) vorzulegen. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des DT-ABOs ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen.
• Ausgabe auf Chipkarte: Bei Erhalt der Chipkarte sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der Abonnent die Chipkarte in den genannten Servicestellen oder an den stationären Automaten der LVB auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind den LVB unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können erst für den darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Die Chipkarte bleibt im Eigentum der LVB.
• Ausgabe auf Mobiltelefon/App: Für die Ausgabe des DT-ABOs in LeipzigMOVE ist eine Registrierung in LeipzigMOVE notwendig. Die für die Registrierung notwendigen Daten des Nutzerkontos sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind den LVB unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Beginn des neuen Monats anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können erst für den darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Der Abonnent hat sicherzustellen, dass das DT-ABO in LeipzigMOVE jederzeit durch das Kontrollpersonal geprüft werden kann.
3. Gesamtschuldnerhaftung
Ist der Abonnent nicht Inhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos, sondern ein Dritter, so haften der Abonnent und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem DT-ABO-Vertrag, § 421 BGB. Bei minderjährigen Kontoinhabern stehen die gesetzlichen Vertreter für die Erfüllung der Forderungen aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch mit ein, § 421 BGB.
4. Zahlweise
Das DT-ABO wird mit monatlicher Zahlung ausgegeben. Im Falle eines Einstiegs im laufenden Monat ist der volle Monatsbetrag für den Einstiegsmonat zu zahlen. Der Einzug des DT-ABO-Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß den vereinbarten Einzugsterminen. Es wird vereinbart, dass die Zusendung der Vorabankündigung zum erstmaligen Bankeinzug (Prenotifikation) – abweichend von der gesetzlichen Regelung – innerhalb von 2 Tagen vor dem Bankeinzug erfolgt.
5. Nutzung von Zusatzbausteinen für die Tarifzone 110 in Leipzig
Für die Tarifzone 110 in Leipzig ist der Erwerb von Bausteinen gemäß den Tarifbestimmungen des MDV Teil C Punkt 1.3.1. für die Mitnahme eines Erwachsenen und/ oder die Mitnahme von bis zu 3 Kindern möglich. Für diese Bausteine ist der Abschluss eines separaten ABO-Vertrags notwendig. Voraussetzung ist ein aktives DT-ABO. Die Bausteine gelten nicht als eigenständige Fahrtberechtigung. Es gelten ebenfalls die unter Ziffer 1-20 definierten DT-ABO-Bedingungen mit Ausnahme der Ziffern 6, 7 und 17. Der Vertrag für die Bausteine ist gesondert zu kündigen.
6. Deutschlandticket mit Leipzig-Pass
Für Inhaber eines Leipzig-Passes ist der um 20 € vergünstigte Erwerb eines Deutschlandtickets mit Leipzig-Pass möglich. Neben den hier geregelten allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes: Voraussetzung für das Deutschlandticket mit Leipzig-Pass ist der Nachweis über einen gültigen Leipzig-Pass. Der Nachweis erfolgt bei Bestellung über das Kundenportal durch Eingabe der Nummer des gültigen Leipzig-Passes, in den Servicezentren durch Vorlage des gültigen Leipzig-Passes. Die Gültigkeit des Deutschlandtickets mit Leipzig-Pass ist auf die Gültigkeitsdauer des Leipzig-Passes befristet und kann mit wiederholtem Nachweis der Berechtigung durch den Abonnenten verlängert werden. Das Abonnement kann auch, wie unter Ziffer 11.2 geregelt, vor Ablauf des Leipzig-Passes monatlich gekündigt werden.
7. Semesterticket-Upgrade
Für Inhaber eines im MDV gültigen Semestertickets ist der Erwerb eines Semesterticket-Upgrades möglich. Neben den hier geregelten allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt Folgendes: Voraussetzung für das Semesterticket-Upgrade ist der Nachweis über ein gültiges Semesterticket mit Hochschulstandort Leipzig. Das Semesterticket-Upgrade gilt nur in Verbindung mit einem gültigen Semesterticket. Das Semesterticket-Upgrade kann ausschließlich über LeipzigMOVE genutzt werden. Das Upgrade hat keine Mindestvertragslaufzeit. Bei Fahrausweiskontrollen ist neben dem Semesterticket-Upgrade immer das gültige Semesterticket unaufgefordert vorzuweisen. Ist kein Lichtbild auf dem Semesterticket vorhanden, so ist bei Kontrolle zusätzlich ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild vorzuzeigen. Das Semesterticket-Upgrade zum Deutschlandticket entfällt ab dem Sommersemester 2025.
8. Tarifänderungen
Tarifänderungen (z.B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt.
9. Änderungen des ABOs
Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift, Bankverbindung u. ä. im DT-ABO sind zum 1. eines folgenden Kalendermonats möglich und müssen in Textform oder im Kundenportal erfolgen. Bei Änderungen der Bankverbindung ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Zugang bei LVB) ein, so wird der DT-ABO-Betrag für den Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchungen/Rücklastschrift) trägt der Abonnent/Kontoinhaber. Der Wechsel in einen anderen ABO-Tarif ist bis zum 10. des Monats (Zugang bei LVB) für den Folgemonat anzumelden. Ändert sich damit der ABO-Betrag, so ist die Einzugsermächtigung ebenfalls zu unterzeichnen. Ein Wechsel aus dem DT-ABO in ein ABO Flex ist nur durch Kündigung oder Pausieren des DT-ABO-Vertrags möglich. Der Abonnent ist verantwortlich, die Aktualisierung der Daten auf seiner Chipkarte (Änderung des Namens, ABO-Wechsel) durch die LVB in einer der Servicestellen vornehmen zu lassen oder die Aktualisierung an einem stationären Automaten der LVB selbst vorzunehmen. Der Abonnent bzw. die Gesamtschuldner tragen die Kosten einer verspäteten oder unterbliebenen Mitteilung (z. B. Einholung von Auskünften des Einwohnermeldeamtes, Rücklastschriftgebühren u. a.).
10. Verlust oder Beschädigung der Chipkarte
Durch den Abonnenten ist die Chipkarte sorgsam zu behandeln. Der Verlust oder die Beschädigung der Chipkarte ist den LVB umgehend (im Kundenportal, persönlich oder in Textform) mitzuteilen. Kosten aus einem diesbezüglichen Versäumnis trägt der Abonnent/Kontoinhaber. Eine beschädigte Chipkarte wird nur gegen deren Vorlage durch die LVB ersetzt. Dieser Ersatz ist bei eigenverursachter Beschädigung kostenpflichtig. Der Ersatz bei Verlust ist immer kostenpflichtig. Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro erfolgt die Neuausstellung der 1. Chipkarte (15 Euro für jede weitere). Eine neue Chipkarte kann bei den LVB durch den Abonnenten oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt werden.
11. Kündigung und Pausieren
11.1 Pausieren
Ein Pausieren des DT-ABOs für ein bis drei Monate ist möglich. Das Pausieren ist bis zum 10. des Vormonats in den Servicezentren oder postalisch anzumelden. Ein kürzerer Anmeldezeitraum für das Pausieren des DT-ABOs kann nicht zugesichert werden, da es einer Änderung der Daten auf der Chipkarte und im Kundenportal bedarf. Die Chipkarte muss in diesem Fall zwingend bei einem der Servicezentren vorgelegt oder an einem stationären Automaten der LVB aktualisiert werden. Während des Pausierens wird das Vertragsverhältnis ruhend gestellt, Zahlungsverpflichtungen während dieser Zeit entstehen aufgrund des DT-ABOs nicht. Eine vorfristige Beendigung des Pausierens ist in den Servicezentren sowie postalisch möglich.
11.2 Kündigung durch den Abonnenten/Kontoinhaber
Die Kündigung des DT-ABOs ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Maßgeblich für die Kündigung ist der Zugang bei den LVB. Jede Kündigung bedarf der Textform bzw. kann digital im Kundenportal erfolgen. Bei einer Kündigung wird die Chipkarte bzw. das DT-ABO in LeipzigMOVE nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt. Sämtliche offene Forderungen werden mit dem letzten fälligen DT-ABO-Betrag abgebucht. Die LVB sind berechtigt, auch nach Kündigung des Vertrags offene Forderungen inklusive Bearbeitungsentgelt aus dem DT-ABO-Vertrag vom Konto abzubuchen. Gebühren für durch den Kunden vorgenommene Rücklastschriften werden nicht durch die LVB getragen.
11.3 Kündigung durch die LVB
Die Kündigung eines DT-ABO-Vertrags durch die LVB ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn:
Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen, wird die Chipkarte bzw. das DT-ABO in LeipzigMOVE gesperrt. Erst nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann ein neues ABO bestellt werden. Die LVB sind berechtigt, auch nach Kündigung des DT-ABOs offene Forderungen vom Konto abzubuchen.
12. Fälligkeit
Der Abonnent/Kontoinhaber ist verpflichtet, den DT-ABO-Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt zur Abbuchung auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten. Dies gilt entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem DT-ABO-Vertrag. Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontodeckung, Kontoauflösung oder durch einen anderen nicht von den LVB zu vertretenden Grund entstehen, hat der Abonnent/Kontoinhaber zu tragen. Sie sind sofort fällig.
13. Rücklastschriften
Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten haben, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB eine erneute Lastschrift. Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem DT-ABO-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05 Euro für die Zahlungsaufforderung. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Abonnent/Kontoinhaber eine weitere Zahlungsaufforderung. Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 1,05 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB ein, so wird der DT-ABO-Vertrag durch die LVB gekündigt (siehe Ziffer 11.3). Des Weiteren werden im Rahmen der Forderungsbeitreibung u.a. auch angefallene Gebühren (z.B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB geltend gemacht.
14. Erstattungen
Erstattungen des ABO-Betrags für das Deutschlandticket sind unter Ziffer 7 der Deutschlandticket-Tarifbestimmungen geregelt. Erstattungen des ABO-Betrags der Bausteine wegen Nichtnutzung sind nicht möglich.
15. Abtretung/Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem DT-ABO-Vertrag durch den Abonnenten/Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Abonnenten/Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
16. Versandrisiko
Das Versandrisiko bei Übersendung einer Chipkarte tragen grundsätzlich die LVB. Erhält der Abonnent die Chipkarte nicht bis 3 Arbeitstage vor dem gewählten Vertragsbeginn, so hat der Abonnent die Verpflichtung, dies unverzüglich den LVB mitzuteilen. Bei Einstieg im laufenden Monat hat die Meldung bis 30 Tage nach Nutzungsbeginn zu erfolgen. Kommt der Abonnent seiner Anzeigepflicht nicht nach, so wird vermutet, dass ihm die Chipkarte ordnungsgemäß zugegangen ist.
17. Deutschlandsemesterticket
Die Regelungen zum Deutschlandsemesterticket richten sich nach Ziffer 8 aus den deutschlandweit geltenden Tarifbestimmungen für das Deutschlandticket und den Tarifbestimmungen des MDV Teil C Ziffer 1.3.3. Zudem gelten folgende Regelungen bei Erwerb des Deutschlandsemestertickets: Die Ausgabe des Deutschlandsemestertickets für berechtigte Studierende erfolgt grundsätzlich in LeipzigMOVE oder auf Chipkarte nach persönlicher Vorsprache in den Servicestellen der LVB. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des Deutschlandsemestertickets ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen.
18. Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO
Die Bereitstellung von Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Die Antragsteller (Abonnent, Sorgeberechtigter, Kontoinhaber) sind nicht verpflichtet, die Daten bereitzustellen, allerdings kann dann kein Vertragsverhältnis zustande kommen. Datenverarbeitende Stelle und damit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig; Telefon: 0341 492 0; E-Mail: verkehrsbetriebe@L.de. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, Georgiring 3, 04103 Leipzig; E-Mail: datenschutz.verkehrsbetriebe@L.de
Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:
Wir behalten uns vor, weitere, zur Bearbeitung erforderliche, Daten zu verarbeiten. Die Daten werden zur Ausgestaltung des im Antrag konkret benannten Vertrags, zur Information über weitere Angebote und Gewinnspiele der LVB, sowie für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet. Wenn Sie uns dafür eine Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer für die von Ihnen freigegebene Werbung bzw. Markt- und Meinungsforschung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b und lit. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen bestehen in Werbung, Marktund Meinungsforschung, internen Auswertungen. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden: Druck-, Versand-, Inkasso- und Marketingdienstleister, Datenarchivierer, Mobilitätspartner, Wirtschaftsauskunftei, Unternehmen im MDV, Markt- und Meinungsforschungsinstitute sowie die Clearing-Stelle Deutschlandticket. Detaillierte Informationen über die Empfänger sind unter www.L.de/verkehrsbetriebe/agb abrufbar oder in unseren Servicestellen einsehbar. Wir haben nicht die Absicht, Ihre personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der Europäischen Union oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Die Daten werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zu zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung haben Sie folgende Rechte:
Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung finden, soweit in der Produktbeschreibung nicht explizit benannt, keine automatisierten Entscheidungsfindungen und kein Profiling statt. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung sind gegenüber den beschriebenen Zwecken keine Zweckänderungen beabsichtigt.
19. Verbraucherstreitbeilegung
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle Reise und Verkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.
20. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt. Gerichtsstand ist soweit zulässig Leipzig. Neben diesen ABO-Bedingungen gelten auch die Beförderungsbedingungen der das Deutschlandticket anerkennenden Verkehrsunternehmen bzw. Verbundorganisationen und die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.