AGB Deutschlandticket als JOB-Ticket

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Erwerb und zur Nutzung eines Deutschlandtickets als JOB-Ticket (nachfolgend DT-JOB-Ticket genannt).

Gültig ab 01.08.2023

1. Voraussetzungen für den Abschluss eines Deutschlandtickets als JOB-Ticket

  • Zwischen den Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH und dem jeweiligen Arbeitgeber des Arbeitnehmers (nachfolgend DT-JOB-Ticketinhaber) wurde eine Vereinbarung zur Nutzung des DT-JOB-Tickets abgeschlossen.
  • Der DT-JOB-Ticketinhaber unterhält ein Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zum Arbeitgeber (1. Anstrich).
  • Der Arbeitgeber bezuschusst das DT-JOB-Ticket mit 25%.
  • Ein über den Arbeitgeber zur Verfügung gestelltes Bestellformular (Formular zum Abschluss eines DT-JOB-Tickets) wird vom Arbeitnehmer als Vertragspartner vollständig ausgefüllt, abgestempelt und unterzeichnet den LVB übermittelt.
  • Bei Minderjährigen oder bei zu betreuenden Personen ist der Vertrag vom gesetzlichen Vertreter/ Betreuer mit zu unterzeichnen.
  • Der Arbeitgeber bestätigt mit Stempel und Unterschrift die Zahlung des Arbeitgeberzuschusses und die Firmenzugehörigkeit des DT-JOB-Ticketinhabers auf dem Bestellformular.
  • Entweder ist der DT-JOB-Ticketinhaber Inhaber eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführten Girokontos oder ein Dritter, der über ein solches Konto verfügt, unterzeichnet den Vertrag mit.
  • Die LVB werden ermächtigt, den jeweiligen Monatsbetrag für das Deutschlandticket abzüglich 5 % Rabatt sowie sonstige fällige Beträge von dem genannten Girokonto per SEPA-Lastschrift abzubuchen.
  • Es bestehen keine offenen Verbindlichkeiten des Vertragsnehmers gegenüber den LVB.

2. Gesamtschuldnerhaftung

Ist der DT-JOB-Ticketinhaber nicht Inhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos, sondern ein Dritter, so haften der DT-JOB-Ticketinhaber und der Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtungen) aus dem Vertrag, § 421 BGB. Bei minderjährigen Kontoinhabern stehen die gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten für die Erfüllung der Forderungen aus dem Vertrag gesamtschuldnerisch mit ein, § 421 BGB.

3. Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Der Vertragsabschluss zum DT-JOB-Ticket kommt zwischen dem Arbeitnehmer und den LVB durch die Bestätigung der Bestellung sowie durch die Übergabe einer personalisierten Chipkarte an den DT-JOB-Ticketinhaber zustande. Der Vertrag beginnt bei Bestelleingang bis zum 10. eines Monats zum 1. des Folgemonats. Ein flexibler Vertragsbeginn während eines Monats ist ausgeschlossen. Eine Mindestvertragslaufzeit ist nicht vereinbart. Das Abonnement wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Anspruch auf das DT-JOB-Ticket besteht jedoch längstens für die Dauer des Arbeitsverhältnisses zwischen dem DT-JOB-Ticketinhaber und dem Arbeitgeber. Das DT-JOB-Ticket kann in Form einer Berechtigung auf Chipkarte und/oder als Barcode in LeipzigMOVE ausgegeben werden. Als Nachweis für die Nutzungsberechtigung des DT-JOB-Tickets ist bei Fahrausweiskontrollen ein amtliches Personaldokument mit Lichtbild (keine Kopie) unaufgefordert vorzuweisen.

  • Ausgabe auf Chipkarte: Bei Erhalt der Chipkarte sind die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Um diese Angaben zu überprüfen, kann der DT-JOB-Ticketinhaber die Chipkarte in den genannten Servicestellen oder an stationären Automaten der LVB auslesen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind den LVB unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage nach Erhalt in Textform oder durch persönliche Vorsprache anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können erst für den darauf-folgenden Monat berücksichtigt werden. Die Chipkarte bleibt Eigentum der LVB.
  • Ausgabe auf Mobiltelefon/App: Für die Ausgabe des DT-ABOs in MOVE ist eine Registrierung in LeipzigMOVE notwendig. Die für die Registrierung notwendigen Daten des Nutzerkontos sind auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen. Beanstandungen hinsichtlich der Daten sind den LVB unverzüglich, jedoch spätestens 10 Tage vor Beginn des neuen Monats anzuzeigen. Spätere Beanstandungen können erst für den darauffolgenden Monat berücksichtigt werden. Der DT-JOB-Ticketinhaber hat sicherzustellen, dass das DT-JOB-Ticket in LeipzigMOVE jederzeit durch das Kontrollpersonal geprüft werden kann.

4. Zahlweise

Das DT-JOB-Ticket wird mit monatlicher Zahlung ausgegeben. Der Einzug des DT-JOB-Ticket-Betrags erfolgt grundsätzlich gemäß den vereinbarten Einzugsterminen. Es wird vereinbart, dass die Zusendung der Vorabankündigung zum erstmaligen Bankeinzug (Prenotifikation) – abweichend von der gesetzlichen Regelung – innerhalb von 2 Tagen vor dem Bankeinzug erfolgt.

5. Nutzung von Zusatzbausteinen für die Tarifzone 110 in Leipzig

Für die Tarifzone 110 in Leipzig ist der Erwerb von Bausteinen gemäß den Tarifbestimmungen des MDV Teil C Punkt 1.3.1 für die Mitnahme eines Erwachsenen und/ oder die Mitnahme von bis zu 3 Kindern möglich. Für diese Bausteine ist der Abschluss eines separaten Vertrags notwendig. Voraussetzung ist ein aktives DT-JOB-Ticket. Die Bausteine gelten nicht als eigenständige Fahrtberechtigung. Es gelten ebenfalls die unter Ziffer 1-17 definierten DT-JOB-Ticket-Bedingungen. Bei Kündigung des DT-JOB-Tickets wird der Vertrag zu den Bausteinen ebenfalls beendet, unter der Voraussetzung, dass sowohl der Vertrag für das Deutschlandticket also auch der Vertrag für die Bausteine mit den LVB geschlossen wurden. Der Vertrag für die Bausteine kann gesondert gekündigt werden.

6. Tarifänderungen

Tarifänderungen (z.B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt.

7. Änderungen des ABOs

Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift, Bankverbindung u. ä. im DT-JOB-Ticket sind zum 1. eines folgenden Kalendermonats möglich und müssen in Textform erfolgen. Bei Änderungen der Bankverbindung ist gleichzeitig eine neue Einzugsermächtigung zu unterzeichnen. Geht diese Mitteilung nach dem 10. des Monats (Zugang) ein, so wird der DT-JOB-Ticket-Betrag für den Folgemonat nochmals vom bisherigen Konto abgebucht. Hieraus entstehende Kosten (z.B. Rückbuchungen/Rücklastschrift) trägt der DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber. Der Wechsel in einen anderen JOB-Ticket-Tarif ist bis zum 10. des Monats (Zugang bei LVB) für den Folgemonat anzumelden. Ändert sich damit der zu zahlende Betrag, so ist die Einzugsermächtigung ebenfalls zu unterzeichnen. Der DT-JOB-Ticketnutzer ist verantwortlich, die Aktualisierung der Daten auf seiner Chipkarte (Änderung des Namens, ABO-Wechsel) durch die LVB in einer der Servicestellen vornehmen zu lassen. Bei der Chipkarte kann dies alternativ auch an einem stationären Automaten der LVB erfolgen. Der DT-JOB-Ticketinhaber bzw. die Gesamtschuldner tragen die Kosten einer verspäteten oder unterbliebenen Mitteilung (z. B. Einholung von Auskünften des Einwohnermeldeamtes, Rücklastschriftgebühren u. a.).

8. Verlust oder Beschädigung der Chipkarte

Durch den Abonnenten ist die Chipkarte sorgsam zu behandeln. Der Verlust oder die Beschädigung der Chipkarte ist den LVB umgehend (persönlich oder in Textform) mitzuteilen. Kosten aus einem diesbezüglichen Versäumnis trägt der DT-JOB-Ticketinhaber/ Kontoinhaber. Eine beschädigte Chipkarte wird nur gegen deren Vorlage durch die LVB ersetzt. Dieser Ersatz ist bei eigenverursachter Beschädigung kostenpflichtig. Der Ersatz bei Verlust ist immer kostenpflichtig. Gegen ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 5 Euro erfolgt die Neuausstellung der 1. Chipkarte (15 Euro für jede weitere). Eine neue Chipkarte kann bei den LVB durch den DT-JOB-Ticketinhaber oder durch eine von ihm bevollmächtigte Person abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt werden.

9. Kündigung

9.1 Kündigung durch den DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber

Die Kündigung des DT-JOB-Tickets ist zum Ende eines jeden Monats möglich. Die Kündigung muss bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats erfolgen. Maßgeblich für die Kündigung ist der Zugang bei den LVB. Jede Kündigung bedarf der Textform. Bei der Kündigung bedarf es der Kenntnisnahme des Arbeitgebers in Form von Stempel und Unterschrift. Bei einer Kündigung wird die Chipkarte bzw. das DT-JOB-Ticket in LeipzigMOVE nach Ablauf der Gültigkeit gesperrt. Sämtliche offene Forderungen werden mit dem letzten fälligen DT-JOB-Ticket-Betrag abgebucht. Die LVB sind berechtigt auch nach Kündigung des Vertrags offene Forderungen inklusive Bearbeitungsentgelt aus dem DT-JOB-Ticket-Vertrag vom Konto abzubuchen. Gebühren für durch den Kunden vorgenommene Rücklastschriften werden nicht durch die LVB getragen.

9.2 Kündigung durch die LVB

Die Kündigung eines DT-JOB-Ticket-Vertrags durch die LVB ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn:

  • der DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber fällige Forderungen nicht erfüllt,
  • der Abonnent gegen die einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON verstößt,
  • der Rahmenvertrag zwischen LVB und dem Arbeitgeber gekündigt wird,
  • der Arbeitgeber die LVB informiert, dass der DT-JOB-Ticketinhaber das Unternehmen verlassen hat oder
  • der DT-JOB-Ticketinhaber oder der Arbeitgeber die LVB nicht oder nicht rechtzeitig über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses informiert. Im Fall der Kenntnisnahme erfolgt auf Grund einer ungerechtfertigten Inanspruchnahme der DT-JOBTicket-Rabatte eine Nachforderung zu den jeweils geltenden Deutschlandticketkonditionen.

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen, wird die Chipkarte bzw. das DT-JOB-Ticket in LeipzigMOVE gesperrt. Nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann die Chipkarte nur nach persönlicher Vorsprache im Servicecenter oder an einem stationären Automaten der LVB entsperrt werden. Die LVB sind berechtigt, auch nach Kündigung des DT-JOB-Ticket offene Forderungen inklusive Bearbeitungsentgelt aus dem DT-JOB-Ticketvertrag vom Konto abzubuchen.

10. Fälligkeit

Der Abonnent/Kontoinhaber ist verpflichtet, den DT-JOB-Ticket-Betrag zum Fälligkeitszeitpunkt zur Abbuchung auf dem angegebenen Konto bereitzuhalten. Dies gilt entsprechend für sonstige fällige Forderungen aus dem DT-JOB-Ticket-Vertrag. Kosten, die insbesondere aus nicht ausreichender Kontodeckung, Kontoauflösung oder durch einen anderen nicht von den LVB zu vertretenden Grund entstehen, hat der DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber zu tragen. Sie sind sofort fällig.

11. Rücklastschriften

Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten haben, so erfolgt automatisch spätestens zum vereinbarten Einzugstermin im Folgemonat durch die LVB eine erneute Lastschrift. Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem DT-JOB-Ticket-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05  Euro. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber eine Mahnung mit der gesetzten Zahlungsfrist. Diese Mahnung beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die erneuten Bankgebühren aus den Rücklastschriften inkl. Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei den LVB ein, so wird der DT-JOB-Ticket-Vertrag durch die LVB gekündigt (siehe Ziffer 9.2). Des Weiteren werden im Rahmen der anschließenden Forderungsbeitreibung, insbesondere im Mahn- und Gerichtsverfahren, Auslagenpauschale (z. B. für Schreiben, Telefonate, Einholung von Auskünften), Zinsen sowie Gebühren (z.B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB fällig.

12. Erstattungen

Erstattungen des Monatsbetrags des DT-JOB-Tickets und/oder der Bausteine wegen Nichtnutzung sind nicht möglich.

13. Abtretung/Aufrechnung

Die Abtretung von Ansprüchen aus dem DT-JOB-Ticket-Vertrag durch den DT-JOB-Ticketinhaber/Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des DT-JOB-Ticketinhabers/Kontoinhabers besteht nur, wenn seine zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.

14. Versandrisiko

Das Versandrisiko bei Übersendung einer Chipkarte tragen grundsätzlich die LVB. Erhält der Abonnent die Chipkarte nicht bis 3 Arbeitstage vor dem gewählten Vertragsbeginn, so hat der DT-JOB-Ticketinhaber die Verpflichtung, dies unverzüglich den LVB mitzuteilen. Kommt der DT-JOB-Ticketinhaber seiner Anzeigepflicht nicht nach, so wird vermutet, dass ihm die Chipkarte ordnungsgemäß zugegangen ist.

15. Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO

Die Bereitstellung von Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Die Antragsteller (DT-JOB-Ticketinhaber, Sorgeberechtigter, Kontoinhaber) sind nicht verpflichtet, die Daten bereitzustellen, allerdings kann dann kein Vertragsverhältnis zustande kommen. Datenverarbeitende Stelle und damit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig; Telefon: 0341 492 0; E-Mail: verkehrsbetriebe@L.de. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, Georgiring 3, 04103 Leipzig; E-Mail: datenschutz.verkehrsbetriebe@L.de Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:

  • Personen-, Adress-, Konto-, Produkt-, Tarifdaten,
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer

Wir behalten uns vor, weitere, zur Bearbeitung erforderliche, Daten zu verarbeiten. Die Daten werden zur Ausgestaltung des im Antrag konkret benannten Vertrags, zur Information über weitere Angebote und Gewinnspiele der LVB, sowie für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet. Wenn Sie uns dafür eine Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer für die von Ihnen freigegebene Werbung bzw. Markt- und Meinungsforschung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b und lit. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen bestehen in Werbung, Markt- und Meinungsforschung, internen Auswertungen. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden: Druck-, Versand-, Inkasso- und Marketingdienstleister, Datenarchivierer, Mobilitätspartner, Wirtschaftsauskunftei, Unternehmen im MDV, Markt- und Meinungsforschungsinstitute sowie die Clearing-Stelle Deutschlandticket. Detaillierte Informationen über die Empfänger sind unter www.L.de/verkehrsbetriebe/agb abrufbar oder in unseren Servicestellen einsehbar. Wir haben nicht die Absicht, Ihre personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der Europäischen Union oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Die Daten werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zu zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Datenkategorien sowie die Verarbeitungszwecke
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten
  • Recht auf Löschung für den Vertragszweck nicht mehr notwendiger oder unrechtmäßig verarbeiteter Daten
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn - Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten - Sie statt einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen - die LVB die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese aber zur Geltendmachung von Rechten benötigen
  • Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitungen, die im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgen Recht auf jederzeitigen Widerruf einer erteilten Einwilligung; durch den Widerruf wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
  • Recht auf Überlassung der Sie betreffenden Daten, die Sie den LVB bereitgestellt haben und Recht auf ungehinderte Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde Sorge- und Vertretungsberechtigte dürfen diese Rechte für ihre Kinder bzw. die Personen, die sie vertreten, wahrnehmen.

Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung finden keine automatisierten Entscheidungsfindungen und, soweit in der Produktbeschreibung nicht anderweitig benannt, kein Profiling statt. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung sind gegenüber den beschriebenen Zwecken keine Zweckänderungen beabsichtigt.

16. Verbraucherstreitbeilegung

Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON § 16 (3) geregelt.

17. Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt. Gerichtsstand ist soweit zulässig Leipzig. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch die Beförderungsbedingungen der das Deutschlandticket anerkennenden Verkehrsunternehmen bzw. Verbundorganisationen und die Tarifbestimmungen des Deutschlandtickets.

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