AGB Tagesfahrten

Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH

§ 1 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die auf Kundenanfragen erstellten Angebote der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH - nachfolgend LVB GmbH - sind freibleibend. Auf der Basis des zunächst unverbindlichen Angebots bestellt der Besteller die Leistung bei der LVB GmbH.
  2. Der Vertrag kommt erst mit der Übersendung einer verbindlichen schriftlichen Bestätigung der Bestellungdurch die LVB GmbH an den Besteller zustande.

§ 2 Leistungsinhalt

  1. Die Leistung umfasst in dem vertraglich vereinbarten Rahmen, die Bereitstellung eines Fahrzeuges der vereinbarten Art mit Fahrer und die Durchführung der Beförderung. Die LVB GmbH übernimmt die Buchung der Skipässe nebst Abholung am Zielort.
  2. Die vereinbarte Leistung umfasst nicht:
    a) die Erfüllung des Zwecks der Fahrt
    b) die Beaufsichtigung der Fahrgäste, insbesondere von Kindern, Jugendlichen und hilfsbedürftigen Personen
    c) die Beaufsichtigung von Sachen, die der Besteller oder einer seiner Fahrgäste im Fahrgastraum des Fahrzeuges zurücklässt
    d) die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Be- und Entladen
    e) die Informationen über die für alle Fahrgäste einschlägigen Regelungen, soweit sie insbesondere in Devisen-, Pass-, Visa-, Zoll- und Gesundheitsvorschriften enthalten sind und die Einhaltung der sich aus den Regelungen ergebenden Verpflichtungen.

§ 3 Leistungsänderungen

  1. Leistungsänderungen durch die LVB GmbH, die nach Zustandekommen des Vertrages notwendig werden, sind zugelassen, wenn die Umstände, die zur Leistungsänderung führen, von der LVB GmbH nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind und sofern die Abweichungen nicht erheblich und / oder für den Besteller zumutbar sind.
  2. Leistungsänderungen durch den Besteller sind mit Zustimmung der LVB GmbH möglich und müssen schriftlich verein-bart werden.

§ 4 Preise und Zahlungen

  1. Es gilt der bei Vertragsabschluss für die vereinbarte Leistung vereinbarte Preis.
  2. Mehrkosten aufgrund von während der Leistungserbringung gewünschten Mehrleistungen seitens des Bestellers oder seiner Fahrgäste können von der LVB GmbH dem Besteller zusätzlich berechnet werden.
  3. Nebenkosten wie Straßen- und Parkgebühren (ausgenommen Übernachtungskosten für den/ die Fahrer) sind im Mietpreis enthalten, es sei denn, es wurde etwas Abweichendes vereinbart.
  4. Mehrkosten aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse können von der LVB GmbH dem Besteller zusätzlich berechnet werden, sofern eine erhebliche Abweichung (größer 10 %) in der Kilometer- und / oder Stundenleistung als kalkuliert vorliegt.
  5. Die Geltendmachung von Forderungen, die aus Beschädigungen oder Verunreinigungen entstehen, bleibt unberührt.
  6. Rechnungen sind ohne Abzug fällig und bargeldlos oder bar sofort zu begleichen.

§ 5 Rücktritt und Kündigung durch den Besteller

1. Rücktritt
Der Besteller kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten. Nimmt er diese Möglichkeit wahr, hat die LVB dann, wenn der Rücktritt nicht auf einem Umstand begründet, den sie zu vertreten hat, anstelle des Anspruches auf den vereinbarten Preis einen Anspruch auf Zahlung von Stornogebühren. Jede Stornierung einer Buchung durch den Besteller muss schriftlich erfolgen und nachweisbar bei der LVB GmbH eingehen. Bei einer Stornierung beträgt die Stornierungsgebühr

  • bis 14 Tage vor dem gebuchten Termin kostenfrei
  • von 13 Tage bis 8 Tage vor Reisebeginn 50% des Mietpreises
  • bis 7 Tage vor Reisebeginn 80% des Mietpreises

Für die Bearbeitung des Stornos erhebt die LVB GmbH ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 7,50 EUR. Die Stornogebühr entfällt, wenn der Rücktritt auf eine Leistungsänderung der LVB GmbH zurückzuführen ist, die für den Besteller erheblich und unzumutbar sind bzw. der Besteller nachweist, dass der LVB GmbH kein bzw. ein wesentlich niedrigerer Schaden als die Stornierungsgebühr entstanden ist. Die im Vorfeld entrichteten Beträge für Skipässe am Zielort werden nur bis zum jeweiligen Donnerstag vor Fahrtantritt zurückerstattet.

2. Kündigung
Werden Änderungen der vereinbarten Leistungen nach Fahrtantritt notwendig, die für den Besteller erheblich und nicht zumutbar sind, dann ist er - unbeschadet weiterer Ansprüche - berechtigt, den Vertrag zu kündigen. In diesen Fällen ist die LVB GmbH verpflichtet, auf Wunsch des Bestellers hin ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei einer Kündigung im Hinblick auf die Rückbeförderung Mehrkosten, so werden diese vom Besteller getragen. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind dann ausgeschlossen, wenn die notwendig werdenden Leistungsänderungen auf einem Umstand beruhen, den die LVB GmbH nicht zu vertreten hat. Kündigt der Besteller den Vertrag, steht der LVB GmbH eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 6 Rücktritt und Kündigung durch die LVB GmbH

1. Rücktritt
Die LVB GmbH kann vor Fahrtantritt vom Vertrag zurücktreten, wenn außergewöhnliche Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, die Leistungserbringung unmöglich macht. In diesem Fall kann der Besteller nur die ihm in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fahrzeugbestellung entstandenen notwendigen Aufwendungen ersetzt verlangen.

2. Kündigung
Die LVB GmbH kann nach Fahrtantritt kündigen, wenn die Erbringung der Leistung entweder durch höhere Gewalt oder durch eine Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie z. B.

  • Umwelt- und Naturkatastrophen
  • politische Unruhen
  • staatliche Zwangsmaßnahmen

oder von der LVB GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen oder durch den Besteller oder seine Fahrgäste selbst erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Im Falle einer berechtigten Kündigung ist die LVB GmbH auf Wunsch des Bestellers hin verpflichtet, ihn und seine Fahrgäste zurückzubefördern, wobei ein Anspruch auf die Rückbeförderung nur für das im Vertrag vereinbarte Verkehrsmittel besteht. Entstehen bei Kündigung wegen höherer Gewalt Mehrkosten für die Rückbeförderung, so werden diese vom Besteller getragen. Kündigt die LVB GmbH den Vertrag, steht ihr eine angemessene Vergütung für die bereits erbrachten und die nach dem Vertrag noch zu erbringenden Leistungen zu, sofern letztere für den Besteller trotz der Kündigung noch von Interesse sind.

§ 7 Haftung der LVB GmbH

  1. Die LVB GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmannes für die ordnungsgemäße Durchführung der Beförderung.
  2. Die LVB GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen durch höhere Gewalt sowie Erschwerung, Gefährdung oder Beeinträchtigung erheblicher Art durch nichtvorhersehbare Umstände wie z.B. Umwelt- und Naturkatastrophen, politische Unruhen, staatliche Zwangsmaßnahmen oder von der LVB GmbH nicht zu vertretende Streiks, Aussperrungen oder Arbeitsniederlegungen.
  3. Die Haftung der LVB GmbH bei Schadenersatzansprüchen aus Vertrag oder unerlaubter Handlung ist bei Sachschäden gemäß § 23 PBefG ausgeschlossen, soweit der Schaden je beförderter Person 1.000,00 € übersteigt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die LVB GmbH den Schaden vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.
  4. Für Schäden, insbesondere an Rechtsgütern der Fahrgäste - soweit sie auf einem schuldhaften Handeln des Bestellers oder eines seiner Fahrgäste beruhen haftet die LVB GmbH nicht.
  5. Von etwaigen Ansprüchen, die auf einem der in § 2 Abs. 2 a - e umschriebenen Sachverhalte beruhen, stellt der Besteller die LVB GmbH und alle von ihnen in die Vertragsabwicklung eingeschalteten natürlichen und juristischen Personen frei.
  6. Eine etwaige Haftung der LVB GmbH wegen verwahrtem Gepäck wir auf 1.500,00 Euro je Fahrgast begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn die LVB GmbH insoweit vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

§ 8 Gepäck und sonstige Sachen

  1. Gepäck im normalen Umfang wird mit befördert. Pro Person können 1 Koffer oder 1 Reisetasche (max. 10 kg), 1 Wintersportausrüstung und 1 Handgepäck transportiert werden. Das Handgepäck muss im Deckenfach verstaubar sein. Gepäckmitnahme innerhalb des zulässigen Gesamtgewichts des Busses. Nicht mitgenommen werden auch zu "Koffern" umfunktionierte Boardbags oder Skisäcke. Ob eine Mitnahme möglich ist, entscheiden jedoch allein die Busfahrer unter Berücksichtigung des Laderaums und des max. zulässigen Gesamtgewichtes des Busses. Die Beladung des Busses erfolgt durch die Busfahrer. Die Fahrgäste sind jedoch verpflichtet, die ordnungsgemäße Verladung Ihres Gepäcks zu beaufsichtigen sowie ggf. bei der Umladung des Gepäcks behilflich zu sein. Der Transport von Schlitten ist nur bedingt möglich und obliegt dem Fahrpersonal.
  2. Für Schäden, die durch den Besteller oder von seinen Fahrgästen mitgeführten Sachen verursacht werden, haftet der Besteller.

§ 9 Haftung bei Verlust der Fahrkarte und/ oder Voucher

Die LVB GmbH haftet nicht für den Verlust der Fahrkarte und oder des Voucher. Bei Verlust steht dem Besteller kein Ersatz der Fahrkarte zu, die Rückerstattung ist ausgeschlossen.

§ 10 Verhalten und Haftung des Bestellers und der Fahrgäste

  1. Dem Besteller obliegt die Verantwortung für das Verhalten seiner Fahrgäste und sich selbst während der Beförderung. Für das Verhalten der Fahrgäste gelten die im § 4 der Allgemeinen und besonderen Beförderungsbedingungen des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes einbezogenen Straßenbahn- und Omnibus-Unternehmen festgelegten Verhaltensweisen. Den Anweisungen des Fahrers ist Folge zu leisten.
  2. Fahrgäste, die trotz Ermahnung begründeten Anweisungen des Fahrers nicht nachkommen, können von der Beförderung ausgeschlossen werden, wenn durch die Missachtung von Anweisungen entweder die Mitfahrgäste erheblich beeinträchtigt werden, die Sicherheit in Frage gestellt wird oder aus anderen Gründen die Weiterbeförderung für die LVB GmbH unzumutbar ist. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegenüber der LVB GmbH bestehen in diesen Fällen nicht.
  3. Beschwerden sind zunächst an den Fahrer und falls dieser mit vertretbarem Aufwand nicht abhelfen kann, an die LVB GmbH innerhalb von 7 Tagen zu richten.
  4. Der Besteller ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen des Zumutbaren mitzuwirken, um eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten.
  5. Für Schäden, die durch den Besteller oder seine Fahrgäste verursacht werden, haftet der Besteller.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

  1. Erfüllungsort Erfüllungsort ist im Verhältnis zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ausschließlich der Sitz der LVB GmbH.
  2. Gerichtsstand Ist der Besteller ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, kann die LVB GmbH nur an ihrem Sitz verklagt werden. Hat der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Zustandekommen des Vertrages seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Gerichtsstand ebenfalls der Sitz der LVB GmbH. Für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland maßgeblich.

§ 12 Änderungen der Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten mit der LVB GmbH

Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen für Tagesfahrten mit der LVB GmbH bedürfen der Schriftform; das gilt nicht, wenn etwas anderes vereinbart wurde.

§ 13 Information zum Umgang mit Ihren Daten

Datenverarbeitende Stelle und damit Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz‐Grundverordnung (DSGVO) ist Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig. Kontaktdaten: Telefon 0341 492 3030 oder per E‐Mail Sonderfahrten.verkehrsbetriebe@L.de.

Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, Georgiring 3, 04103 Leipzig oder per E‐Mail an datenschutz@L.de.

Wir verarbeiten von Ihnen folgende Datenkategorien:

  • Personendaten
  • Kontaktdaten (Mobiltelefonnummer)

Wir behalten uns vor, weitere, zur Bearbeitung erforderliche, Daten zu verarbeiten.

Die Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

  • Platzreservierungen
  • Nachfrage bei Vorkommnissen
  • Beauftragung von Dienstleistern (andere Busunternehmen)

Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen und Vertragserfüllung) sowie lit. f (Wahrung berechtigter Interessen des Verantwortlichen). Sie haben das Recht, jederzeit gegen die Verarbeitung der Daten zu widersprechen, die wir aufgrund einer von Ihnen erteilten Einwilligung und zur Wahrung berechtigter Interessen verarbeiten. Ausschließlich im Zusammenhang mit der Leistungserbringung können Daten an folgende Empfänger weitergegeben werden:

  • Leipziger Stadtverkehrsbetriebe (LSVB) GmbH
  • LeoBus GmbH
  • Dienstleister

Die Daten werden entsprechend interner Aufbewahrungsfristen 1 Jahr gespeichert und anschließend gelöscht. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung Ihrer Daten haben Sie folgende Rechte:

  • Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Datenkategorien sowie die Verarbeitungszwecke
  • Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger Daten
  • Recht auf Löschung für den Verarbeitungszweck nicht mehr notwendiger oder unrechtmäßig verarbeiteter Daten
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, wenn
    • Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten
    • Sie statt einer Löschung die Einschränkung der Verarbeitung verlangen
    • die Leipziger Verkehrsbetriebe die Daten nicht mehr benötigen, Sie diese aber zur Geltendmachung von Rechten benötigen • Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitungen, die im berechtigten Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten erfolgen
  • Recht auf Überlassung der Sie betreffenden Daten, die Sie dem Unternehmen bereitgestellt haben und Recht auf ungehinderte Übermittlung dieser Daten an einen anderen Verantwortlichen
  • Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde

Sorge‐ und Vertretungsberechtigte dürfen diese Rechte für ihre Kinder bzw. die Personen, die sie vertreten, wahrnehmen. Die Bereitstellung der Daten ist notwendig zur Leistungsabwicklung. Sie sind nicht verpflichtet, die Daten bereitzustellen. Bei Nichtbereitstellung kann kein Vertrag zu Stande kommen und wir können keine Leistung für Sie erbringen.

§ 14 AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LVB GmbH bleiben unberührt.

§ 15 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen (Salvatorische Klausel)

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB)
GmbH Georgiring 3
04103 Leipzig
Registergericht: Amtsgericht Leipzig
Handelsregisternummer: HRB 6993
Stand: Juni 2018

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