Nutzungsbedingungen LeipzigMOVE

Nutzungsbedingungen für die App LeipzigMOVE der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH.

Stand: 25.04.2023 

Die Nutzung der App setzt voraus, dass Sie den nachfolgenden Nutzungsbedingungen zustimmen. Bitte lesen Sie sich diese deshalb sorgfältig durch. 

 

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen 

§ 1 Anwendungsbereich 

  • a. Eine Nutzung der von der LVB angebotenen mobilen Applikation, der LeipzigMOVE-App, ist ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen zulässig. Mit Beginn der Nutzung wird die Geltung der Bedingungen akzeptiert. 
  • b. Für das Herunterladen der LeipzigMOVE-App von einem App-Store gelten die Bedingungen des Betreibers des jeweiligen Stores. 
  • c. Diese Bedingungen ergänzen die jeweils gültigen Einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON und Tarifbestimmungen der Verkehrsunternehmen des MDV. 

 

App-Nutzung

§ 2 Leistungen 

  • a. Die LVB hält in der LeipzigMOVE-App bestimmte Informationen bereit: Nutzer können sich für eine Wegstrecke Informationen über verschiedene Mobilitätsleistungen anzeigen lassen. Die App greift dafür auf eigene sowie auf Daten von hinreichend sorgfältig ausgewählten Dritten zurück. Die LVB überprüft die konkreten Daten von Dritten allerdings nicht und übernimmt für deren Vollständigkeit oder Richtigkeit keine Gewährleistung. Angezeigte Informationen für Mobilitätsleistungen einschließlich Kosten können teilweise auf Schätzungen beruhen, deren Grundlagen sich laufend verändern können. 
  • b. Über die LeipzigMOVE-App stellt die LVB dem Nutzer die Möglichkeit zur Verfügung, elektronische Fahrausweise, im Folgenden Tickets genannt, der beteiligten Verkehrsunternehmen zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs zu erwerben.  
  • c. Über die LeipzigMOVE-App stellt die LVB dem Nutzer die Möglichkeit zur Verfügung, sein Deutschlandticket als digitale Fahrtberechtigung zu nutzen. Voraussetzung ist der Abschluss eines gesonderten Vertragsverhätlnisses bei der LVB. 
  • d. Die LVB stellt neben dem Ticketkauf weiterhin die Nutzung der in der LeipzigMOVE-App enthaltenen, multimodalen Verkehrsangebote über die LeipzigMOVE-App zur Verfügung. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Vertragsverhältnisses mit der LVB erforderlich. 

§ 3 Nutzungsrechte 

  • a. Die Nutzung der in der LeipzigMOVE-App zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte, welche urheberrechtlich geschützt sind, unterliegt diesen Bedingungen. Eine kommerzielle Verwendung der Informationen und Inhalte sowie Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet. 
  • b. Die LVB räumt dem Nutzer ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht ein, die in der LeipzigMOVE-App überlassenen Informationen und Inhalte in dem Umfang zu nutzen, wie es dem mit der Bereitstellung der LeipzigMOVE-App von der LVB verfolgten Zweck entspricht. 

  § 4 Pflichten des Nutzers 

Der Nutzer darf bei Nutzung der LeipzigMOVE-App insbesondere nicht: 

  • a. mit seinem Nutzungsverhalten gegen die guten Sitten verstoßen; 
  • b. gewerbliche Schutz- und Urheberrechte oder sonstige Eigentumsrechte verletzen; 
  • c. Inhalte mit Malware übermitteln; 
  • d. Hyperlinks oder Inhalte eingeben, speichern oder verbreiten, zu denen er nicht befugt ist, insbesondere, wenn diese rechtswidrig sind; 

 

Nutzerkonto und Bezahlfunktion 

§ 5 Anlage eines Nutzerkontos 

  • a. Zum Erwerb eines Tickets und zur digitalen Nutzung des Deutschlandtickets in der LeipzigMOVE-App ist die Erstellung eines Nutzerkontos notwendig. Für die Richtigkeit und Aktualität der Angaben ist der Nutzer verantwortlich.  
  • b. Hierfür ist die Erstellung eines L-Logins erforderlich. Mit Einloggen mit dem L-Login in der App wird ein lokales Nutzerkonto in LeipzigMOVE erzeugt. 

  § 6 Ticketkauf 

  • a. Es wird jeweils ein eingeschränktes Ticketsortiment als personengebundene Tickets angeboten. Die Tickets sind nur in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis gültig. 
  • b. Mit der Anforderung des Tickets wird ein Angebot zum Erwerb eines solchen und mit der Bereitstellung der Fahrkarte die Annahme des Angebotes erklärt. Das angeforderte Ticket wird via Datenübertragung in der LeipzigMOVE-App bereitgestellt. Die für die Datenübertragung anfallenden Entgelte bestimmen sich nach dem jeweiligen Mobilfunkvertrag. 
  • c. Um einen Missbrauch auszuschließen, muss der Kauf des Tickets bereits vor Betreten des Verkehrsmittels abgeschlossen sein. Wird das Ticket erst im Verkehrsmittel angefordert, gilt dies als eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis mit der Folge, dass ein erhöhtes Beförderungsentgelt zu entrichten ist. 
  • d. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden. 
  • e. Zu Kontrollzwecken ist das Ticket auf der betriebsbereiten LeipzigMOVE-App auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. 
  • f. Tickets, die über die LeipzigMOVE-App erworben wurden, können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden. 

  § 7 Abrechnung und Zahlung 

  • a. Die Abrechnung und Zahlung erfolgt über das durch den Nutzer ausgewählte Zahlverfahren, entweder per Direct Carrier Billing (d.h. über die Mobilfunkrechnung des Mobilfunkproviders oder das Guthaben auf der Prepaid-Karte) oder Paypal. 
  • b. Für die Zahlung per PayPal benötigt der Nutzer ein PayPal-Konto, in welchem er seine Zahl- und Versandinformationen hinterlegt hat. Nach Überleitung zu PayPal ist die Zahlung zu bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Nutzer eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Der Ticketkauf kommt nur dann zustande, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde. 
  • c. Beim Direct Carrier Billing werden vom Nutzer der Provider und die Telefonnummer im Hintergrund ausgelesen oder müssen manuell eingegeben werden. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Nutzer eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Eine Zahlung ist nur möglich, wenn das Zahlverfahren durch den Provider ermöglicht und durch den Nutzer freigegeben ist. Eine Zahlung per Prepaid-Guthaben ist nur möglich, wenn ausreichend Guthaben vorhanden ist. Der Ticketkauf kommt nur dann zustande, wenn die Zahlung mittels Direct Carrier Billing erfolgreich durchgeführt wurde. 

 § 8 Nutzung der Ausgabe von Deutschlandtickets als digitale Fahrtberechtigung 

  • a. Bei der LVB erworbene Deutschlandtickets können in LeipzigMOVE hinzugefügt und als digitale Fahrtberechtigung genutzt werden. Die Ausgabe eines Ticketbarcodes erfolgt monatlich, dass bedeutet die Gültigkeit einer digitalen Fahrtberechtigung ist auf einen Monat beschränkt und erneuert sich automatisch.  
  • b. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit des Dienstes oder der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets muss vor Fahrtantritt anderweitig ein gültiges Ticket erworben werden. 
  • c. Zu Kontrollzwecken ist das Ticket auf der betriebsbereiten LeipzigMOVE-App auf dem Smartphone während der Fahrt ständig mitzuführen und auf Verlangen vorzuzeigen. Für die Betriebsbereitschaft des Smartphones, für die notwendige Vorsorge gegen Missbrauch sowie für die Anzeige des vollständigen Inhaltes des Tickets ist der Nutzer verantwortlich. 

§ 9 Sperrung und Missbrauch 

  • a. Stellen die LVB einen Missbrauch fest oder haben einen entsprechend begründeten Verdacht, wird die Nutzung des Ticketkaufs über die LeipzigMOVE-App für den Nutzer unverzüglich gesperrt. 
  • b. Stellt der Nutzer eine missbräuchliche Nutzung seines Nutzerkontos fest, so ist er verpflichtet umgehend erforderliche Gegenmaßnahmen zu ergreifen (bspw. Passwortänderung) und die LVB über den Vorfall zu informieren. Gleiches gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des Smartphones bzw. der entsprechenden SIM-Karte. Bis zum Eingang der Meldung bei der LVB haftet der Nutzer für die bis dahin durch die Nutzung des LeipzigMOVE-Nutzerkontos entstandenen Schäden. 

 § 10 Ende der Nutzung / Kündigung 

Das Nutzerkonto kann jederzeit durch den Nutzer bei der LVB zur Löschung angemeldet werden. Hierzu kann der Nutzer den entsprechenden Button in der App nutzen oder-eine Löschaufforderung an verkehrsbetriebe@l.de senden. Die Löschung erfolgt nach Begleichen aller Forderungen und unter Beachtung der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die Löschung des Nutzerkontos beendet nicht eventuell darüber hinaus bestehende gesonderte Vertragsverhältnisse zwischen Nutzer und LVB. 

 

Weiteres 

§ 11 Verfügbarkeit und Gewährleistung 

  • a. Es besteht kein Anspruch auf Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit, Qualitäts- oder Leistungsmerkmale, Funktionalität oder technische Unterstützung für die LeipzigMOVE-App, das Nutzerkonto oder den Ticketkauf. Die LVB behält sich vor, die LeipzigMOVE-App jederzeit nach freiem Ermessen umzugestalten, einzuschränken oder einzustellen. 
  • b. Die LVB gewährleistet, dass die LeipzigMOVE-App zum Zeitpunkt ihrer Bereitstellung dem vertragsgemäßen Zustand entspricht und ihrer Nutzung durch den Nutzer im vertraglich vereinbarten Umfang im Land des Ersterwerbs der LeipzigMOVE-App keine Rechte Dritter entgegenstehen. Nach Ablauf eines Jahres ab dem Zeitpunkt der Bereitstellung der LeipzigMOVE-App gilt dies nur, wenn der Nutzer nachweist, dass sich die LeipzigMOVE-App im Zeitpunkt der Bereitstellung nicht in vertragsgemäßem Zustand befunden hat. 
  • c. Die LVB informiert in den jeweiligen App-Stores über Aktualisierungen der App und stellt diese dort zum Abruf bereit. Dem Nutzer steht es frei, die jeweilige Aktualisierung herunterzuladen und zu installieren. Installiert der Nutzer die durch die LVB bereitgestellten Aktualisierungen nicht, haftet die LVB nicht für Abweichungen vom vertragsgemäßen Zustand der LeipzigMOVE-App, die auf das Fehlen der entsprechenden Aktualisierung zurückzuführen ist. 

  § 12 Datenschutz 

Einzelheiten zum Datenschutz können der Datenschutzerklärung auf https://www.l.de/datenschutz/verkehrsbetriebe/leipzig-move/ entnommen werden. 

  § 13 Haftung 

  • a. Alle Informationen und Inhalte der LeipzigMOVE-App sind mit großer Sorgfalt erstellt worden. Dennoch ist nicht in jedem Fall auszuschließen, dass die zur Verfügung gestellten Informationen und Inhalte veraltet, unvollständig oder fehlerhaft sind. Die Haftung der LVB für Sach- und Rechtsmängel der in der LeipzigMOVE-App überlassenen Informationen und Inhalte ist ausgeschlossen. 
  • b. Es obliegt ausschließlich dem Nutzer, sein Endgerät in einem Zustand zu halten, welcher die Nutzung der Dienste erlaubt. Die LVB haftet nicht für Schäden, wenn der Nutzer sein Endgerät nicht in einem funktionsfähigen Zustand gehalten hat oder der Nutzer nicht für eine ausreichende Versorgung mit Strom seines Endgeräts gesorgt hat (beispielsweise wegen eines leeren oder schwachen Akkus). 
  • c. Die LVB haftet nicht, wenn der Nutzer die Dienste missbräuchlich nutzt oder die missbräuchliche Nutzung durch Dritte schuldhaft ermöglicht hat. 
  • d. Im Übrigen ist eine Haftung, soweit nicht nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder Gesundheit, wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie, wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend gehaftet wird, ausgeschlossen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung eines Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. Der Schadensersatz wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. 
  • e. Die LeipzigMOVE-App kann Hyperlinks auf Webseiten Dritter enthalten. Die LVB   übernimmt für die Inhalte dieser Webseiten weder eine Verantwortung noch macht sie sich diese Webseiten und ihre Inhalte zu eigen, da LVB die verlinkten Informationen nicht kontrolliert und für die dort bereit gehaltenen Inhalte und Informationen auch nicht verantwortlich ist. Deren Nutzung erfolgt auf eigenes Risiko des Nutzers. 

  § 14 Sonstige Bestimmungen 

  • a. Die LVB ist berechtigt, aufgrund von Änderungen am Produkt oder gesetzlicher Anforderungen, diese Bedingungen jederzeit anzupassen. Jede Änderung wird dem Nutzer in der LeipzigMOVE-App kommuniziert. Sie gilt als vom Nutzer genehmigt, wenn dieser nach Mitteilung der Änderung die LeipzigMOVE-App weiterhin nutzt. Eine Ablehnung führt zum Nutzungsausschluss. 
  • b. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland und soweit zulässig, wird Leipzig als Gerichtsstand vereinbart. 
  • c. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit verlieren, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. 

 

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