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gültig ab 01.08.2024
(Es gelten die jeweils gültigen Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen.)
1. Voraussetzungen für den SC-Vertrag
Nutzungsberechtigt sind gemäß Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig (Schülerbeförderungssatzung) ausschließlich folgende Schüler, die eine Schule in der Stadt Leipzig besuchen:
a. Schüler der 1. bis 12. Klasse an Grundschulen, Oberschulen, Gymnasien und Förderschulen
b. Schüler der Vorbereitungsklassen für schulpflichtige aber noch nicht schulfähige Kinder
c. Schüler der berufsbildenden Schulen im unmittelbar zeitlichen Anschluss an die allgemeinbildenden Schulen unter folgenden Bedingungen:
Die Bildungsgänge Berufschulpflichterfüllungsklassen (BPE bzw. BEK), Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen (BVB) und Vorbereitungsklassen mit berufspraktischen Aspekten (VBA) sind analog der einjährigen Bildungsgänge der BVJ- und BGJ-Klassen zu bewerten.
1.1 Voraussetzungen für Schüler an berufsbildenden Einrichtungen
Die Vertragsdauer für Schüler berufsbildender Einrichtungen (siehe Nr. 1.c) ist auf 1 Jahr begrenzt. Zum Vertragsabschluss muss ergänzend zu Nr. 3 eine von der Berufsschule ausgestellte Bescheinigung bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH für den Erwerb einer SC vorliegen. Wird dieser Vorgabe nicht nachgekommen, kann der Vertrag nicht abgeschlossen werden. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH sind berechtigt, die Bescheinigung an das Amt für Jugend, Familie und Bildung der Stadt Leipzig zur Prüfung der berechtigten Ausgabe weiterzuleiten.
1.2 Gültigkeit
Die SC ist personengebunden und gilt im entsprechenden Schuljahr in der Tarifzone 110 (Leipzig) und einer frei wählbaren angrenzenden Tarifzone (151, 155, 156, 162, 164, 168). Diese zusätzliche Tarifzone kann auch im laufenden Schuljahr gewählt werden. Ein Zonenwechsel innerhalb eines laufenden Schuljahres ist nicht gestattet. Für die Gültigkeit einer SC ist das Mitführen eines gültigen Schülerausweises oder einer MDV-Kundenkarte notwendig. Diese muss mit vollständigen Personendaten, einem auf der Karte festgeklebten Lichtbild und der Bestätigung der Bildungseinrichtung je Schuljahr versehen sein. Dieser Ermäßigungsnachweis ist ständig mitzuführen und bei Fahrausweiskontrollen unaufgefordert vorzuzeigen.
2. Gesamtschuldnerhaftung
Ist der Schüler bzw. Sorge-/Vertretungsberechtigte nicht Kontoinhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos, so haften Schüler bzw. Sorge-/Vertretungsberechtigter und Kontoinhaber als Gesamtschuldner für die Einhaltung aller Verpflichtungen (insbesondere der Zahlungsverpflichtung) aus dem Vertrag.
3. Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der Unterzeichnung des Vertragsformulars durch den volljährigen Schüler bzw. bei minderjährigen Schülern durch die Unterzeichnung des Sorge-Vertretungsberechtigten sowie des Kontoinhabers zustande. Ist der Schüler Inhaber des in der SEPA-Lastschrift genannten Kontos, so haften der Schüler sowie ggf. der Sorge-/Vertretungsberechtigte für die Einhaltung aller Verpflichtungen des Vertrages als Gesamtschuldner (insbesondere der Zahlungsverpflichtung). Schüler berufsbildender Schulen müssen eine aktuelle Bescheinigung der Berufsschule vorlegen. Die SC ist als Schuljahreskarte zu verstehen und wird auf der Chipkarte elektronisch gespeichert. Bei Abschluss des Vertrages im bereits laufenden Schuljahr ist grundsätzlich der volle Produktpreis für das Schuljahr zu entrichten. Kommt eine Ratenzahlungsvereinbarung zustande, werden die Raten für bereits vergangene Monate mit dem ersten Einzug vom den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH bekannten Konto eingezogen.
4. Zahlweise der SC
Der Produktpreis wird bei Übergabe der SC zu Beginn eines neuen Schuljahres sofort fällig und kann bar oder im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bezahlt werden. Erfolgt die Bezahlung im Lastschriftverfahren, gelten folgende Voraussetzungen: Der Vertragspartner darf sich nicht mit Zahlungen aus anderen Verträgen in Verzug befinden. Entweder der Vertragspartner bzw. Sorge-/Vertretungsberechtigte muss Inhaber eines in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union geführten Girokontos sein oder ein Dritter, der über ein solches Konto verfügt, muss das SEPA-Basis-Lastschriftmandat als Gesamtschuldner mit unterzeichnen und seine persönlichen Daten angeben. Der Kontoinhaber hat sich beim Kauf durch ein gültiges Personaldokument auszuweisen. Bei Vertragsabschluss mit Lastschriftverfahren sind auf Verlangen ein amtlicher Lichtbildausweis sowie ein aktueller Bankverbindungsnachweis vorzulegen. Der minderjährige Kontoinhaber muss bei Vertragsabschluss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben und die Zustimmung des Sorge-Vertretungsberechtigten zum Vertragsschluss nachweisen. Die Zusendung der Vorabankündigung zum Bankeinzug (Prenotifikation) wird – abweichend von der gesetzlichen Regelung – innerhalb von 2 Tagen vor dem nächsten Bankeinzug vereinbart.
4.1 Ratenzahlung
Auf Antrag des Vertragspartners kann Ratenzahlung vereinbart werden. Es erfolgt dann zusätzlich zum Kaufvertrag der Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Kontoinhaber. Voraussetzung für den Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung ist, dass die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ermächtigt werden, den Produktpreis in zehn monatlichen Raten vom benannten Girokonto für das jeweilige Schuljahr einzuziehen. Der Einzug der monatlichen Raten erfolgt unabhängig vom Einzug der Raten für weitere laufende Ratenzahlungsvereinbarungen. Die Gültigkeitsdauer der SC ist unabhängig von der Dauer der Ratenzahlungsvereinbarung.
4.2 Einmalzahlung per Lastschriftverfahren
Bei Einmalzahlung per Lastschriftverfahren werden die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ermächtigt, den Kaufpreis vom benannten Girokonto einzuziehen. Der Kaufpreis wird am 10. des ersten Monats des laufenden Schuljahres vom angegebenen Konto abgebucht.
4.3 Barzahlung
Bei Abschluss des Vertrages mit Barzahlung ist der Vertrag nur für ein Schuljahr gültig. Eine Verlängerung des Vertrages um ein weiteres Schuljahr kann nur in den am Ende genannten Servicezentren erfolgen. Bei Barzahlung ist der Schuljahresbetrag sofort fällig. Dieser kann bar oder bargeldlos entrichtet werden.
5. Tarifänderungen
Tarifänderungen (z.B. Fahrpreisänderungen) werden Vertragsinhalt. Bei Tariferhöhungen seitens der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH hat der Vertragspartner ein Sonderkündigungsrecht innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis oder Kennenmüssen (Veröffentlichung der Tariferhöhung).
6. Rücklastschriften
Kommt es zu einer Rücklastschrift, die die LVB nicht zu vertreten haben, so erfolgt automatisch spätestens im Folgemonat durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH eine erneute Lastschrift. Die erneute Lastschrift umfasst alle bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Forderungen aus dem SC-Vertrag, die Bankgebühr aus der Rücklastschrift sowie ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 1,05 Euro für die Zahlungsaufforderung. Bei einer erneuten Rücklastschrift erhält der Vertragspartner / Kontoinhaber eine weitere Zahlungsaufforderung. Diese beinhaltet alle bereits bestehenden Forderungen, die Bankgebühren aus den Rücklastschriften zzgl. der Bearbeitungsentgelte für die Zahlungsaufforderungen in Höhe von jeweils 1,05 Euro. Geht der offene Forderungsbetrag innerhalb der gesetzten Zahlungsfrist nicht bei der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ein, so wird der SC-Vertrag durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH gekündigt (siehe Nr. 11.2). Des Weiteren werden im Rahmen der Forderungsbeitreibung u.a. auch angefallene Gebühren (z. B. für Auskünfte beim Einwohnermeldeamt) gem. §§ 280, 286, 288 BGB geltend gemacht. Darüber hinaus stehen den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH die Rechte aus Nr. 10 zu.
7. Änderung von Vertragsdaten
Änderungen der persönlichen Daten, wie Nachname, Anschrift, Bankverbindung sowie Änderungen aller für den Vertrag wesentlichen Umstände (insbesondere Schulortwechsel, Ende der Schulausbildung) sind den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH unverzüglich mitzuteilen. Änderungen der Bankverbindung und/oder ein neues SEPA-Lastschrift-Mandat müssen den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) GmbH in Textform und mindestens 14 Tage vor dem nächsten Einzugstermin mitgeteilt werden. Andernfalls erfolgt der nächste Einzug nochmals vom bisherigen Konto. Etwaige hieraus entstehende Kosten (bspw. Rücklastschriftgebühren, Bearbeitungsentgelt) trägt der Vertragspartner und ggf. Kontoinhaber.
8. Verlustersatz
Bei Verlust / eigenverursachter Beschädigung erfolgt gegen Entrichtung eines Bearbeitungsentgelts in Höhe von 5 Euro die Neuausstellung der 1. Chipkarte (15 Euro für jede weitere). Eine neue Chipkarte kann bei den LVB abgeholt bzw. auf Wunsch zugesandt werden.
9. Produktwechsel
Ein Produktwechsel während des laufenden Schuljahres ist nur bei Wechsel von SC zum BildungsTicket möglich. Der Wechsel kann nur in einem der u.g. Servicezentren erfolgen und muss bis zum 10. des Vormonats zum 1. des folgenden Monats beantragt werden.
10. Kostenerstattungsansprüche der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Kostenerstattungsansprüche der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH begründen sich insbesondere aus:
11. Kündigung und Sperrung
Bei einer Kündigung wird die Chipkarte zum Kündigungsdatum gesperrt und ist nach Ablauf des Vertragsverhältnisses durch den Kunden zu vernichten. Bei einer Kündigung wegen Nichterfüllung fälliger Forderungen, wird die Chipkarte zum 01. des Folgemonats gesperrt. Nach erfolgter Zahlung der offenen Forderungen kann die Chipkarte nur nach persönlicher Vorsprache in einem der u.g. Servicezentren entsperrt werden.
11.1 Kündigung von Verträgen durch den Vertragsnehmer
Eine Kündigung des Vertrages im laufenden Schuljahr ist nur möglich bei:
11.2 Kündigung der Verträge durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH
Die Kündigung eines Vertrages durch die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH ist aus wichtigen Gründen jederzeit fristlos möglich. Ein wichtiger Grund liegt u.a. vor, wenn
12. Abtretung/Aufrechnung
Die Abtretung von Ansprüchen aus dem Vertrag durch den Vertragspartner/Kontoinhaber ist ausgeschlossen. Ein Aufrechnungsrecht des Schülers/Sorge-/ Vertretungsberechtigten/Kontoinhabers besteht nur, wenn deren zur Aufrechnung gestellte Forderung rechtskräftig festgestellt wurde oder unbestritten ist.
13. Versandrisiko
Die Chipkarte wird spätestens bis 5 Werktage vor Schuljahresbeginn dem Schüler zugesandt. Im Falle des Nichtzugangs der Chipkarte bis zu diesem Termin hat der Vertragspartner die Verpflichtung, dies unverzüglich in einem der u.g. Servicezentren mitzuteilen. Kommt er dieser Anzeigepflicht nicht nach, so wird davon ausgegangen, dass die Chipkarte ordnungsgemäß zugegangen ist.
14. Information zum Umgang mit personenbezogenen Daten nach Art. 13 DSGVO
Die Bereitstellung von Daten ist für den Vertragsabschluss erforderlich. Die Antragsteller (Abonnent, Sorge-/Vertretungsberechtigter, Kontoinhaber) sind nicht verpflichtet, die Daten bereitzustellen, allerdings kann dann kein Vertragsverhältnis zustande kommen. Datenverarbeitende Stelle und damit Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig; Telefon: 0341 492-0; E-Mail: verkehrsbetriebe@L.de. Den Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter: Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, z. Hd. Datenschutzbeauftragter, Georgiring 3, 04103 Leipzig; E-Mail: datenschutz.verkehrsbetriebe@L.de Wir verarbeiten folgende Datenkategorien:
Wir behalten uns vor, weitere, zur Bearbeitung erforderliche, Daten zu verarbeiten. Die Daten werden zur Ausgestaltung des im Antrag konkret benannten Vertrags, zur Information über weitere Angebote und Gewinnspiele der Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH sowie für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet. Wenn Sie uns dafür eine Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer für die von Ihnen freigegebene Werbung bzw. Markt- und Meinungsforschung. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a, lit. b und lit. f DSGVO. Unsere berechtigten Interessen bestehen in Werbung, Markt- und Meinungsforschung, internen Auswertungen. Im Zusammenhang mit der Verarbeitung können Daten an folgende Kategorien von Empfängern übermittelt werden: Druck-, Versand-, Inkasso-, und Marketingdienstleister, Datenarchivierer, Mobilitätspartner, Wirtschaftsauskunftei, Unternehmen im MDV, Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Detaillierte Informationen über die Empfänger sind unter www.l.de/verkehrsbetriebe/agb abrufbar oder in unseren Servicestellen einsehbar. Wir haben nicht die Absicht, Ihre personenbezogenen Daten an ein Land außerhalb der Europäischen Union oder an eine internationale Organisation zu übermitteln. Die Daten werden entsprechend gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bis zu zehn Jahre gespeichert und anschließend gelöscht. Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung haben Sie folgende Rechte:
Im Zusammenhang mit der Datenverarbeitung finden, soweit in der Produktbeschreibung nicht explizit benannt, keine automatisierten Entscheidungsfindungen und kein Profiling statt. Zum Zeitpunkt der Datenerhebung sind gegenüber den beschriebenen Zwecken keine Zweckänderungen beabsichtigt.
15. Verbraucherstreitbeilegung
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON §16 (3) geregelt.
16. Sonstige Bestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Vertragssprache ist Deutsch. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird davon die Wirksamkeit des restlichen Vertrages im Ganzen nicht berührt. Gerichtsstand ist soweit zulässig Leipzig.