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Leipziger BabyCard
1. Die BabyCard ist ein personengebundenes Ticket und berechtigt zur kostenlosen Nutzung der Straßenbahnen und Busse der Leipziger Verkehrsbetriebe (Leipziger Verkehrsbetriebe) GmbH im Bedienungsgebiet der Leipziger Verkehrsbetriebe (S-Bahn, Zug und andere Verkehrsunternehmen sind ausgeschlossen).
2. Die BabyCard gilt nur für die festgelegte und auf der BabyCard benannte Begleitperson in Begleitung des auf der BabyCard benannten Babys. Die BabyCard ist nicht übertragbar.
3. Nutzungsberechtigte Person ist ein Elternteil oder eine durch die Eltern bestimmte volljährige Person, die gemeinsam mit dem Baby ein Jahr lang, bis zum ersten Geburtstag des Kindes, die unter Pkt.1 genannten Verkehrsmittel nutzen kann.
4. Voraussetzung für den Erhalt der BabyCard ist ein gemeldeter Wohnsitz in Leipzig (110) oder den umliegenden Tarifzonen 151, 155, 156, 162, 164, 168. Zum Erhalt der Babycard muss der BabyCard-Gutschein, der Personalausweis sowie die Geburtsurkunde des Babys in den Vertriebsstellen Mobilitätszentrum am Hauptbahnhof oder Service-Center Markgrafen-/Petersstraße vorgezeigt werden.
5. Weitere Voraussetzung für den Erhalt ist, dass die Begleitperson alle eventuell in der Vergangenheit angefallenen vertraglichen Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
6. Für Eltern, deren Kinder aus Gründen der Vorsorge oder medizinischen Behandlung in der Geburtenstation verbleiben müssen, ist neben der BabyCard eineAusnahmegenehmigung mitzuführen. Die Ausnahmegenehmigungen werden ausschließlich von den u.g. Vertriebsstellen ausgegeben.
7. Bei Verlust der BabyCard wird diese einmalig unter Vorlage des Personalausweises sowie der Geburtsurkunde dem angemeldeten BabyCard-Inhaber ersetzt. Eine Ersatzausstellung auf eine dritte Person ist ausgeschlossen.
8. Ein Wechsel des BabyCard-Inhabers ist während der Laufzeit einmalig nur durch einen in Textform vorgelegten Nachweis eines wichtigen Grundes möglich. Ein wichtiger Grund hierfür kann ein Elternzeitwechsel sein.
9. Datenschutz
Die Daten werden zur Ausgestaltung des im Antrag konkret benannten Vertrags, zur Information über weitere Angebote und Gewinnspiele der Leipziger Verkehrsbetriebe sowie für Markt- und Meinungsforschung verarbeitet und genutzt. Nur, wenn Sie uns dafür eine Einwilligung erteilt haben, nutzen wir Ihre E-Mail-Adresse und Telefonnummer für die von Ihnen freigegebene Werbung bzw. Markt- und Meinungsforschung. Sie haben das Recht, jederzeit die erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. a (Einwilligung zur Verarbeitung) und b (Vertragserfüllung) DS-GVO. Ihre Daten werden weitergegeben an folgende Kategorien von Empfängern: Druck- und Versanddienstleister, Inkassodienstleister, Marketingdienstleister, Datenarchivierer, Mobilitätspartner, Unternehmen im MDV, Markt- und Meinungsforschungsinstitute. Detaillierte Informationen sind unter www.l.de/verkehrsbetriebe/agb abrufbar oder in unseren Servicestellen einsehbar. Entsprechend der Vorgaben des §257 HGB und §147 AO sind die Daten zehn Jahre über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus aufzubewahren. Im Zusammenhang mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung Ihrer Daten durch die Leipziger Verkehrsbetriebe haben Sie folgende Rechte:
10. Verbraucherstreitbeilegung
Die Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor der söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. ist in den einheitlichen Beförderungsbedingungen des MDV, VMS, VVO, VVV und ZVON §16 (3) geregelt. Die Leipziger Verkehrsbetriebe nehmen zurzeit nicht an Verbraucherstreitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Leipzig.