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Fahrgasterhebung in Straßenbahnen und Bussen

Dienstag, 31. März 2026

Vom 13. bis 26. April und vom 4. bis 10. Mai führen die Verkehrsbetriebe die zweite Runde ihrer Fahrgasterhebung dieses Jahr durch. Damit möchten wir den Anteil schwerbehinderter Fahrgäste bei uns ermitteln. Es werden keine personenbezogenen Daten erhoben. Bei den stichprobenartigen Erhebungen auf allen Linien werden sich die Mitarbeiter dir gegenüber ausweisen. Sie sind damit berechtigt, deinen Fahrausweis anzusehen. Vielen Dank für dein Verständnis und deine Unterstützung. 

Basis für Ausgleichszahlungen

Warum machen wir das? Menschen mit Mobilitätseinschränkungen sind in unserem gesamten Straßenbahn- und Busnetz unentgeltlich unterwegs. Das gilt übrigens auch für eine Begleitperson sowie für Blindenführhunde. Voraussetzung ist ein Vermerk (Wertmarke) im Schwerbehindertenausweis. Dafür bekommen Verkehrsunternehmen Ausgleichszahlungen vom Staat. Die Höhe der Zahlungen ist abhängig davon, wie viele schwerbehinderte Menschen das Angebot tatsächlich nutzen. Wir bitten dich, die Zählungen zu unterstützen, um zu einem aussagekräftigen Ergebnis zu kommen.

Die Erhebungsperioden sind vom Gesetzgeber vorgeschrieben, damit die Ergebnisse der einzelnen Verkehrsunternehmen vergleichbar sind: Sie finden regelmäßig alle zwei Jahre und jeweils in mehreren Zeiträumen statt – zwei weitere Termine folgen im Laufe dieses Jahres: vom 13. Juli bis 2. August sowie vom 2. bis 15. November und vom 23. bis 29. November.

Angebote

Für uns als Verkehrsbetriebe ist es wichtig, schwerbehinderten Menschen einen möglichst barrierefreien Zugang zu den Straßenbahnen und Bussen zu ermöglichen. Dafür investieren wir jedes Jahr in unser Liniennetz und machen Angebote zur Unterstützung. Hier kannst du dich informieren.