Information der Öffentlichkeit

Gemäß § 8a der Störfallverordnung (12. BImSchV)

Klärwerk Rosental Blick von oben

Betriebsbereich Schlammbehandlung im Klärwerk Rosental

Herausgeber

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH
Johannisgasse 7/9
04103 Leipzig

Telefon:   0341 969-2222
E-Mail:    wasserwerke@L.de
Website: www.L.de/wasserwerke

Entsprechend § 8a der Störfallverordnung informieren wir Sie über:

Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH

Anschrift des Betriebsbereiches:
Klärwerk Rosental
Am Sportforum 20
04105 Leipzig

Daniel Jentzsch, Leiter des Klärwerkes Rosental

Am Sportforum 20, 04105 Leipzig
Telefon: 0341 969-4311
Mobil: 0170 5736604

Der Betriebsbereich der Faulung, Gasspeicher und gasführenden Anlagen unterliegt seit seiner Inbetriebnahme den Vorschriften für genehmigungsbedürftige Anlagen, dem Bundesimmissionsschutzgesetz sowie der Störfallverordnung. Alle Informationen gegenüber der zuständigen Behörde, die sich aus den Grundpflichten der Störfallverordnung ergeben, wurden erfüllt. Wir sind verpflichtet, ein Sicherheitskonzept nach § 8 zu erstellen und der zuständigen Behörde, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie, vorzulegen. Hier können die nach § 16 Abs. 2 der 12. BImSchVO durchgeführten Inspektionen eingesehen werden.

In der Schlammbehandlung des Klärwerks Rosental werden die Schlämme, welche bei der Reinigung des Abwassers anfallen, weiter verarbeitet. Das geschieht im Wesentlichen durch Entwässerung zur Verringerung der Schlammmenge und durch Faulung. Während des Faulprozesses werden organische Stoffe durch Bakterien abgebaut, wobei Faulgas entsteht. Nach Reinigung und Zwischenspeicherung in den Gasbehältern wird das Faulgas mit Blockheizkraftwerken zur Erzeugung von elektrischer und Wärmeenergie verwendet. Die beiden Gasbehälter haben ein Nutzvolumen von je 5.000 m³, wodurch die Mengenschwelle von 10.000 kg überschritten wird (Dichte ca. 1,2 kg/m³) und der Betriebsbereich der Störfallverordnung unterliegt.

Das Faulgas besteht zu rund 62 Prozent Methan. Die Aufnahme in die Liste der Störfallstoffe ergibt sich daraus, dass es sich um brennbares Gas handelt. Methan (Faulgas) bildet mit Sauerstoff (Luft) ein explosives Gemisch, es ist ein extrem entzündliches Gas. Feuer, offenes Licht und andere Zündquellen sind fernzuhalten und es gilt Rauchverbot. Faulgas kann je nach Feuchtigkeitsgehalt schwerer oder auch leichter als Luft sein. Eventuell austretende Faulgasmengen sind am Geruch zu erkennen.

Definition des Begriffes „Störfall“: Ein Störfall ist eine Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes, bei der aus dem Gasbehälter oder gasführenden Anlagen, durch Ereignisse wie z.B. durch eine Leckage, austretendes Faulgas und eine sich bildende explosive Gaswolke sofort oder später ernste Gefahr hervorrufen wird.

Unter ernster Gefahr ist zu verstehen:

  • Die Bedrohung der Gesundheit und des Lebens von Menschen,
  • eine Schädigung der Umwelt (Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Atmosphäre),
  • eine Schädigung von Sachgütern.

Generell gilt, dass freiwerdendes Faulgas weder giftig noch wassergefährdend ist. Faulgas ist umweltverträglich für Luft, Wasser, Grund und Boden. Es muss lediglich vermieden werden, dass sich ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet und auf eine Zündquelle stößt. Im Bereich der Faulgasanlage selbst ist hierfür durch die Sicherheitsvorkehrungen Sorge getragen. Ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch kann durch das Zusammenwirken von Sicherheitseinrichtungen und Schutzbereichen nicht außerhalb des Betriebsgeländes gelangen. Dennoch soll laut Störfallverordnung bei Beachtung aller technischen und betriebsorganisatorischen Vorsorgemaßnahmen angenommen werden, dass bei Verkettung einer Vielzahl unglücklicher Umstände eine Gasmenge freigesetzt wird, die auch außerhalb des Betriebsgeländes noch ein zündfähiges Gas-Luft-Gemisch bildet. In diesem Fall ist durch entsprechende Warnung dafür Sorge zu tragen, dass auch die vorübergehend betroffenen Nachbargelände frei von Zündquellen bleiben, bis sich das Gasgemisch hinreichend verdünnt hat, so dass eine Zündung ausgeschlossen ist. Somit besteht die einzig denkbare Gefahr im Zusammenhang mit der Lagerung von Faulgas darin, dass es zu ungewollten Gasaustritten mit Brand- bzw. Explosionsfolge durch Zündung der Gaswolke kommen könnte. Dementsprechend zielen die für den Bau und Betrieb einer Faulgasanlage geltenden Sicherheitsvorschriften darauf ab, jeden Gasaustritt aus der Anlage sowie eine daraus resultierende Brand- und Explosionsgefährdung auszuschließen.

Bei einem Störfall werden durch das Klärwerk Rosental folgende Stellen informiert:

  • Feuerwehr Leipzig
  • Polizei
  • Landesdirektion Sachsen
  • Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (Telefon: 0351 2612 5200)
  • unmittelbare Nachbarschaft

Die weitere Information der Bevölkerung erfolgt, ebenso wie die laufende Unterrichtung, durch die Polizei bzw. Feuerwehr.

Bitte beachten Sie diese Verhaltensregeln.

Das Klärwerk Rosental hat im Betriebsbereich der Faulgasanlage alle geeigneten Maßnahmen zur Bekämpfung von Störfällen und zur größtmöglichen Begrenzung der Auswirkungen von Störfällen getroffen. Dazu gehören:

  • Um die Gasbehälter sind Sicherheits-(Ex)-Zonen angelegt.
  • Hydranten und eine Vielzahl von Pulverlöschern stehen bereit.
  • Gaswarn- und Brandmeldeanlagen sind installiert.
  • Sämtliche elektrische Einrichtungen entsprechen den strengen Richtlinien für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen.
  • Gasbehälter und Nebeneinrichtungen sind mit redundanten Sicherheitseinrichtungen ausgerüstet, bei Not-Aus geht die Anlage in fail-safe.
  • Gasbehälter, gasführende Anlagenteile, Rohrleitungen sowie die gesamte Sicherheits- und Elektrotechnik werden regelmäßig gewartet und nach einem festgelegten Zeitplan durch eigene Sachkundige und externe Sachverständige geprüft.
  • Die Mitarbeiter werden wiederkehrend speziell für den Umgang mit Faulgas geschult.
  • Alle wichtigen Daten der MSR-Anlage werden nicht nur im Leitstand visualisiert, sondern auch an eine ständig besetzte zentrale Leitwarte übermittelt.
  • Das Unternehmen verfügt über langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet.
  • Betriebsanweisungen, die auf einen störungsfreien Arbeitsablauf und die Vermeidung von Bedienungsfehlern ausgerichtet sind, werden ebenso wie der Alarm- und Gefahrenabwehrplan regelmäßig in Zusammenarbeit mit den beteiligten Behörden fortgeschrieben.
  • In regelmäßigen Zeitabständen wird zusammen mit der Feuerwehr ein Probealarm ausgelöst und das Verhalten bei einer Betriebsstörung trainiert.
  • Für den Fall, dass es durch Fehlbedienung oder technisches Versagen trotzdem zu einer Gasfreisetzung kommt, ist durch vielfältige Schutzvorkehrungen dafür Sorge getragen, dass die Menge des freiwerdenden Faulgases möglichst klein bleibt.

Die behördlichen Prüfungen in dem Genehmigungsverfahren haben ergeben, dass keine Umweltbeeinträchtigungen oder sonstige Gefahren von der Anlage für die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit festzustellen sind.

Die Bekämpfung der Auswirkungen von Störfällen innerhalb des Betriebsbereiches ist durch den internen Gefahrenabwehrplan abgedeckt. Die Abstimmung des Gefahrenabwehrplanes zwischen Behörde und Unternehmen gewährleistet eine zielgerichtete Zusammenarbeit aller beteiligten Einsatzkräfte und damit eine effektive Gefahrenabwehr. Allen Anordnungen von Notfall- und Rettungsdiensten ist bei Eintreten eines Störfalls unbedingt Folge zu leisten.

Weitere Informationen über Sicherheitsmaßnahmen und das richtige Verhalten im Falle eines Störfalles erteilt auf Anfrage die Zentrale Leitwarte der Leipziger Wasserwerke (Telefon: 0341 969-5800).

Haben wir Sie jetzt beunruhigt?
Zugegeben, eine solche Aufzählung von Sicherheitsratschlägen und Verhaltensregeln wirkt im ersten Moment etwas bedrückend. Aber im Ernstfall erweisen sie sich als hilfreich und können bei entsprechender Beachtung Menschen vor Gesundheitsgefahren bewahren. Haben Sie Fragen dazu? Wir sind gern für Sie da.

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