Ladelösungen für Bauträger und Projektentwickler
Gestalten Sie die Zukunft von Anfang an. Mit einer passgenauen Ladeinfrastruktur der Leipziger Stadtwerke.
Das am 25. März 2021 in Kraft getretene Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verpflichtet zum Ausbau von Leitungs- und Ladeinfrastruktur an Gebäuden.
Es schreibt vor, dass bei Neubau von Wohngebäuden mit mehr als 5 Stellplätzen, bei Renovierungen von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 10 Stellplätzen alle Stellplätze mit einer elektromobilitätsfähigen Infrastruktur (Leitungen) ausgestattet werden müssen. Das bedeutet: Bei der Bauplanung muss die Elektromobilität von Anfang an mitbedacht werden.
Um dafür unsere Ladelösung kennenzulernen oder zur ersten Orientierung kann die folgende Bedarfsanalyse ausgefüllt und ein indikatives Angebot angefordert werden.
Das ist ganz einfach und dauert nur wenige Minuten. Vereinbaren Sie Ihren kostenlosen Beratungstermin über unser Kontaktformular am Ende dieser Seite oder füllen Sie die Bedarfsanalyse aus.
Experten der Leipziger Stadtwerke prüfen vor Ort die Möglichkeiten zur Schaffung von Stellplätzen zu Ihrer Immobilie.
Wenn alle notwendigen Bedingungen erfüllt sind, planen unsere Experten die Schritte zu Realisierung Ihrer Stellplätze.
Beratung, Projektmanagement und Installation - die Leipziger Stadtwerke setzen den Plan in die Tat um.