Ihre Heizkostenabrechnung im Überblick

Auf dieser Seite finden Sie weiterführende Informationen zu Ihrer Heizkostenabrechnung und nützliche Tipps zum richtigen Heizen und Lüften.

Erläuterung zur Kostenabrechnung

Die Heiz- und Warmwasserkostenabrechnung wird nach den Auflagen der Heizkostenverordnung (Heizkostenverordnung V) erzeugt. Grundlage für eine zusätzliche Abrechnung der übrigen Hausnebenkosten (Betriebskosten) ist die II. Berechnungsverordnung bzw. die vertragliche Vereinbarung zwischen Vermieter und Nutzer.

Die Auflistung der Brennstoff- und Heiznebenkosten sowie ggf. Hausnebenkosten bilden die Gesamtkosten der Immobilie. Die Darstellung der einzelnen Hausnebenkostenarten entnehmen Sie bitte der Einzelabrechnung.

Handelt es sich um eine kombinierte Abrechnung, so werden Heiz-, Warmwasser-und Hausnebenkosten in dem Gesamtkostenbeitrag getrennt ausgewiesen. Diese Kosten ergeben sich aus den Rechnungen des Versorgers und werden nach Ihrem Verbrauch im Verhältnis zum Verbrauch aller in der Liegenschaft befindlichen Wohnungen anteilig nach Wohnfläche errechnet. Dies erfolgt nach §9 (2 und 3) Heizkostenverordnung, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Die Hausnebenkosten werden getrennt von der Umlage der Heiz- und Warmwasserkosten verteilt. Durch Addition der einzelnen Kostenanteile wird der Gesamtbetrag der Hausnebenkosten kalkuliert.

Ablesewerte, die aus verschiedenen Heizperioden stammen, können nicht miteinander verglichen werden. Auch ein Rückschluss auf die Höhe der Kosten ist hier nicht möglich.

Die Anzeigewerte werden bei Heizkostenverteilern anhand eines BF umgerechnet. Die Berechnung erfolgt gemäß der Norm EN 834/835 anhand verschiedener Faktoren, z. B. Typ, Bauart, Größe und Wärmeleistung des Heizkörpers.

Der Nutzungszeitraum ist mit dem Abrechnungszeitraum nicht identisch, wenn ein Wohnungswechsel vorliegt. Bei einem späteren Bezug sind die genannten Zeiträume ebenfalls ungleich. Aus diesem Grund wird sowohl der Abrechnungszeitraum als auch der Nutzungszeitraum auf der Einzelabrechnung aufgeführt.

Die Kostenaufteilung bestimmt §9b Heizkosten V. Danach wird die Gradtaganteil-Tabelle eingesetzt, die in Anlehnung an die Tabelle zum monatlichen Wärmeverbrauch in VDI 2067, Blatt 1 erstellt wurde. Um die Grundkosten der Heizung zu ermitteln, wird diese Methode angewandt. Hierbei wird der gesamte Anteil einer Nutzeinheit (in der Regel Quadratmeter – Wohnfläche) reduziert. Unter Berücksichtigung der Zwischenablesung wird die Berechnung der Verbrauchskosten Heizung durchgeführt. Sollten keine anwendbaren Werte zur Verfügung stehen, erfolgt die Aufteilung der Einheiten auf Vor- und Nachnutzer nach den Gradtaganteilen. Die Aufteilung der Grund- und Verbrauchskosten, Warmwasser sowie der Hausnebenkosten wird nur unter Berücksichtigung der Kalendertage vorgenommen, weil diese Kosten unabhängig vom individuellen Heizbedürfnis entstehen.

Aufteilung der Kosten bei Nutzerwechsel

40/92=0,43

Monat

Promille-Anteil je Monat

Promille-Anteil je Tag

September

30

30/30=1,00

Oktober

80

80/31=2,58

November

120

120/30=4,00

Dezember

160

160/31 = 5,16

Januar

170

170/31 = 5,48

Februar

150

150/28 = 5,35

150

150/29 = 5,17

März

130

130/31 = 4,19

April

80

80/30 = 2,66

Mai

40

40/31 = 1,29

Juni

40

40/92 = 0,43

Juli

August

Ablesearten

Abkürzung

Erläuterung

HA

Hauptablesung

NA

Nachablesung

ZA

Zwischenablesung

Schätzungen

Schätzung

Erläuterung

S1

Schätzung nach Durchschnitt Verbrauch

S2

Schätzung nach Vorjahreswert (Historie)

S3

Schätzung nach Heizleistung

S4

Schätzung nach letzter Zwischenablesung

S5

manuelle Schätzung

S6

Rückrechnung Nachablesung

S7

Schätzung komplette NE für aktuelle Zählerklasse nach VJ-Werten

S8

Schätzung nach Hausdurchschnitt

Gebäudeeigentümer bzw. Verwalter sind dazu verpflichtet, Bewohnern mit der Heizkostenabrechnung künftig zusätzliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Abrechnungen, deren Abrechnungszeitraum nach dem 1. Dezember 2021 beginnt, müssen u.a. folgende Angaben enthalten:

Anteil eingesetzter Energieträger sowie bei Fernwärmeeinsatz der Treibhausgasemissionen und des Primärenergiefaktors, Vergleiche mit dem Verbrauch eines vergleichbaren Durchschnittsbewohners, Kontaktinformationen von Verbraucherorganisationen, Energieagenturen und Hinweise auf die mögliche Durchführung von Streitbeilegungsverfahren sowie die erhobenen Steuern, Abgaben und Zölle.

Regelung in der HKVO §6a

Seit dem 05. Dezember 2022 gibt es das neue Gesetz CO2KostAufG CO2KostAufG - Gesetz zur Aufteilung der Kohlendioxidkosten (gesetze-im-internet.de). Zweck dieses Gesetzes ist die Aufteilung der Kohlendioxidkosten zwischen Vermieter und Mieter entsprechend ihren Verantwortungsbereichen und Einflussmöglichkeiten auf den Kohlendioxidausstoß eines Gebäudes.

Anlage (zu den §§ 5 bis 7) Einstufung der Gebäude oder der Wohnung bei Wohngebäuden

Kohlendioxidausstoß des vermieteten Gebäudes oder der Wohnung pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr

Anteil Mieter

Anteil Vermieter

< 12 kg CO2/m2/a

100 %

0%

12 bis < 17 kg CO2/m2/a

90 %

10 %

17 bis < 22 kg CO2/m2/a

80 %

20 %

22 bis < 27 kg CO2/m2/a

70 %

30 %

27 bis < 32 kg CO2/m2/a

60 %

40 %

32 bis < 37 kg CO2/m2/a

50 %

50 %

37 bis < 42 kg CO2/m2/a

40 %

60 %

42 bis < 47 kg CO2/m2/a

30 %

70 %

47 bis < 52 kg CO2/m2/a

20 %

80 %

> = 52 kg CO2/m2/a

10 %

95 %

Fundstelle: BGBI. I 2022, 2159

Abgebildet wird die obenstehende Tabelle als Balkendiagramm

Weiterführende Informationen

Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz sowie das Bundesamt für Justiz haben weitere Informationen für Verbraucher zusammengestellt.

Diese finden Sie in der Heizkostenverordnung.

Tipps für richtiges Heizen und Lüften

Sparsam heizen bedeutet nicht gleichzeitig frieren. Besonders, wenn Sie in einem Haus mit massivem Mauerwerk wohnen, ist vor allem gleichmäßiges Heizen wichtig, um das Wärmeverhalten der Wände richtig zu nutzen.

Es gibt viele Möglichkeiten die Heizkosten zu senken, ohne zu frieren –  vorausgesetzt, Sie sind bereit Ihr Nutzerverhalten und das Ihrer Familienmitglieder bewusst an bestimmte Regeln anzupassen und Ihren Verbrauch laufend zu kontrollieren. Mit den folgenden Tipps zum sparsamen Heizen zeigen wir Ihnen wie Sie Ihre Heizkosten senken können, unabhängig von der Energieeffizienz Ihres Wohnraums.

Heizkörper checken

Überprüfen Sie zu Beginn der Heizperiode Ihre Heizkörper. Hier sollte sich keine Luft ansammeln. Gluckernde Heizkörper sind Energiefresser. Durch Luftblasen im Heizkörper kann das Wasser nicht voll zirkulieren, dadurch wird der Heizkörper ungleichmäßig oder gar nicht warm. Deshalb bei Bedarf die Heizung entlüften.

Die richtige Raumtemperatur wählen

Jedes Grad Temperaturabsenkung spart bis zu sechs Prozent Heizkosten. Deshalb sollte die Raumtemperatur im Arbeits- und Wohnbereich nicht mehr als 18-20 °C betragen, in der Küche reichen meist 18 °C, da Kühlschrank und Herd mitheizen, im Schlafbereich sorgen 16 °C für einen gesunden Schlaf, und im Bad verbreiten bereits 22 °C statt 24 °C ausreichend Wohlbehagen. Dadurch geht durch das Lüften nach dem Duschen oder Baden weniger Energie „verloren“.

Temperaturabsenkung klug bedacht

In der Nacht sollte die Raumtemperatur 2-4 °C abgesenkt werden. In wenig genutzten Räumen bzw. wenn ein niedrigeres Temperaturniveau gewünscht wird, ist es ebenfalls sinnvoll, die Heizung zu reduzieren, wenn Folgendes beachtet wird: Die Zimmertemperatur darf nicht unter 16 °C sinken, damit die Wände nicht auskühlen und die Gefahr von Schimmelbildung vermieden wird.

Wegen dieser Effekte sollten Sie außerdem die Türen zu wärmeren Bereichen geschlossen halten, das heißt nicht vom Wohnzimmer das Schlafzimmer mitheizen. Ansonsten dringt mit der wärmeren Luft zu viel Feuchtigkeit ein, die sich beim Abkühlen der Luft dann zum Teil als Kondensat an den kältesten Wandteilen niederschlägt.

Grundsätzlich gilt, dass alle Räume ausreichend und vor allem möglichst kontinuierlich geheizt werden. Wiederholte kurzzeitige Heizpausen während des Tages sind nicht sinnvoll. Die Heizung sollten Sie also auch bei Abwesenheit tagsüber am besten nie ganz abstellen.

Bedarfsgerechte Temperaturregelung

Haben Sie Thermostate mit einstellbaren Anschlägen, dann nutzen Sie diese zur präzisen Regelung Ihrer gewünschten Normal- und Absenktemperatur. Sie können mit zwei Punkten dafür sorgen, dass geöffnete Thermostatventile richtig arbeiten: Vermeiden Sie Kaltluft und fehlende Luftzirkulation, denn darauf reagieren die Regler falsch.

Damit Sie nicht an das Herunterregeln für die Nacht bzw. bei regelmäßiger Abwesenheit denken müssen, erwägen Sie vielleicht den Einsatz programmierbarer Thermostate, die auf das Ventil des Heizkörpers geschraubt werden.

Ausreichende Luftzirkulation gegen Schimmelbildung

Heizkörper müssen die Wärme frei an die Raumluft abgeben können. Deshalb dürfen sie nicht durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder Möbel zugestellt werden. Solche Art Innenraumarchitektur ist zwar dekorativer als ein schlichter Heizkörper, sie führt aber zum Wärmestau und wird mit circa 10 Prozent erhöhtem Heizbedarf erkauft. Wer Gardinen wünscht, sollte Vorhänge wählen, die oberhalb des Heizkörpers enden. Auch zum Wäschetrocknen sind Heizkörper ungeeignet. Effektiver ist es, den Wäschetrockner gut zu füllen.

Wärmeverluste selbst bekämpfen

Rollläden und Vorhänge sollten in der Nacht geschlossen werden. Es lohnt sich auch, zu prüfen, ob Sie selbst die Rollladenkästen abdichten können – auch um Schimmel zu vermeiden.

Die Wand hinter dem Heizkörper lässt sich zusätzlich dämmen (z. B. Aluminiumfolie beim nächsten Renovieren unter die Tapete setzen), besonders wenn es sich um eine Nische unter dem Fenster handelt. Dadurch lassen sich bis zu vier Prozent Heizkosten sparen.

Ritzen und Spalten an Fenstern und Türen (das gilt auch für Steckdosen) verursachen unangenehm kalte Zugluft, und Heizenergie geht nutzlos verloren. Eine Kerze an einem windigen Tag zeigt Ihnen, wo Undichtigkeiten sind. Diese sollten Sie mit Dichtband oder Ähnlichem abdichten. Lustige Stofftiere eingesetzt, erfüllen auch ihren Zweck und lassen sich nach der Heizperiode bequem wegräumen.

Lüften sorgt für ein gesundes Raumklima

Lüften hat zwei Aufgaben:

  • Verbrauchte Luft durch hygienisch einwandfreie zu ersetzen, je nach Raumgröße und Lebensart (Rauchen, körperliche Aktivitäten etc.) mehrmals pro Tag.
  • Feuchte Raumluft an die trockenere Außenluft abzuführen, je nach Wohnungsgröße und Intensität der Nutzung 10 bis 30 Liter Wasserdampf pro Tag.

Besonders bei fugendichten Fenstern und intensiver Nutzung (Kochen, Wäsche trocknen, Duschen) ist es notwendig geworden, öfter zu lüften als früher. Nur in unsanierten Altbauten „nehmen“ Ihnen die undichten Fenster diese Aufgabe ab.

Als Faustregel gilt: Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss kurz gelüftet werden. Durch falsches Lüften werden die größten Wärmeverluste eines Hauses erzeugt. Lüften sie bedarfsgerecht und dennoch energiebewusst. Das gelingt am besten durch kurzes intensives Lüften, sogenanntes Stoßlüften.

Bei Außentemperaturen im Frostbereich genügen wenige Minuten für den Luftaustausch, aber selbst bei milden Temperaturen und Windstille reichen im allgemeinen 15 Minuten Stoßlüften aus. Auch an Regentagen funktioniert die Regel, da die kalte Frischluft draußen trockener ist als die warme Raumluft.

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