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Rauchmelder zum Schutz Ihrer Mieter und Wohnungen

Für Sie als Immobilienbesitzer und Verwalter stehen Sicherheit und Wohlbefinden Ihrer Mieter an erster Stelle. Deshalb sind Rauchwarnmelder schon seit Jahren deutschlandweit in Neu- und Umbauten Pflicht.
Ein Rauchmelder
Mit der Montage und Wartung dieser Geräte möchten Sie minimalen Aufwand und maximale Sicherheit – wir stellen Ihnen im Rahmen unseres breiten Produktangebotes eine attraktive Lösungen zur Verfügung.

Unser Tipp: Setzen Sie auf Funk-Ferninspektion!

Ihre Vorteile

  • jährliche manuelle Wartung entfällt

  • vollständiges Prüfprotokoll zum Stichtag verfügbar

  • übersichtliches Wartungsprotokoll

  • zukunftssicher und langlebig

  • Montage- und Wartung durch zertifiziere und regionale Fachkräfte

Unser Angebot: Service in zwei Bauweisen

Mit zukunftsfähiger Gerätetechnik stellen wir sicher, dass nicht nur Ihre Mieter, sondern auch Sie ruhig schlafen können. Ob konventionelle Lösung oder Funk-Rauchwarnmelder – als technische Basis setzen wir hochwertige, langlebige Geräte ein. Die Montage erfolgt ausschließlich durch zertifizierte Fachkräfte für  Rauchwarnmelder.

Die Geräteoptionen und ihre Mehrwerte im Vergleich

langlebige Lithiumbatterie
'Moderne Funk-Rauchwarnmelder entsprechen' Bauweise C-RWM der DIN 14676
ja
'Konventionelle Rauchwarnmelder' entsprechen Bauweise A-RWM der DIN 14676
ja
optisches und akustisches Signal
'Moderne Funk-Rauchwarnmelder entsprechen' Bauweise C-RWM der DIN 14676
ja
'Konventionelle Rauchwarnmelder' entsprechen Bauweise A-RWM der DIN 14676
ja
jährliche Wartung
'Moderne Funk-Rauchwarnmelder entsprechen' Bauweise C-RWM der DIN 14676
ja Fenwartung
'Konventionelle Rauchwarnmelder' entsprechen Bauweise A-RWM der DIN 14676
ja manuell vor Ort
Betreten der Wohnung entfällt
'Moderne Funk-Rauchwarnmelder entsprechen' Bauweise C-RWM der DIN 14676
ja
'Konventionelle Rauchwarnmelder' entsprechen Bauweise A-RWM der DIN 14676
nein

Wissenswertes

DEUMESS Logo

Als langjähriges Mitgliedsunternehmen im Branchenverband DEUMESS – Die mittelständischen Messdienstunternehmen haben wir umfassende Erfahrung im Service rund um die Heiz- und Betriebskostenabrechnung sowie Rauchwarnmelder gesammelt.

Verteilung von Rauchmeldern in einer Wohnung

Beispielhafte Abbildung für Wohnungen in Sachsen

Wir beraten Sie gern zu den individuellen Anforderungen Ihrer Immobilie und der spezifisch geltenden Landesbauordnung. Derzeit gilt Folgendes für das Anbringen von Rauchwarnmeldern: 
  • Gesetzlich vorgeschrieben: Aufenthaltsräume, in denen Personen schlafen sowie Flur
  • Zusatzschutz: alle Räume, in denen Personen bestimmungsmäßig schlafen

Kontaktformular

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