Leipziger Stadtwerke: Zweites Windrad wächst
von Peter Krutsch | 07.11.2024
In der Gemeinde Königshain-Wiederau wurden zwei rund 247 Meter hohe Windenergieanlagen fertiggestellt – die bisher größten in Mittelsachsen. Mit einer Leistung von jeweils 5.560 kW können mit ihnen jährlich circa 9.200 Haushalte mit Strom versorgt werden.
Bis 2045 will Deutschland eines der ersten klimaneutralen Industrieländer werden und bis 2030 soll der Bruttostromverbrauch mindestens zu 80 % durch erneuerbare Energien gedeckt werden.
In Sachsen soll die Jahreserzeugung erneuerbarer Energien bis 2030 um 10 Terawattstunden (TWh) im Vergleich zu 2019 (6,3 TWh) gesteigert werden. Der Bau von Windenergieanlagen spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen, deren Vorräte begrenzt sind, steht Wind als saubere und unendliche Energiequelle zur Verfügung. Windenergie spielt eine wichtige Rolle beim Klimaschutz, weil die Anlagen Strom erzeugen, ohne dabei klimaschädliche Treibhausgase wie Kohlendioxid (CO2) oder andere Luftschadstoffe freizusetzen. Durch den Ausbau der Windenergie können wir somit auf nachhaltige Weise unseren Energiebedarf decken und langfristig den Klimawandel bekämpfen.
An dieser Stelle haben wir alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die geplante Anlage zusammengestellt. Viele spannende Infos sowie ein Interview mit de Projektleiter finden Sie in unserem L-Blog. Für weitere Fragen oder Hinweise schreiben Sie eine E-Mail an windenergie@L.de.
Der Windpark wird durch die Windpark Königshain-Wiederau GmbH & Co. KG für die erste Windenergieanlage und durch die Windpark Königshain-Wiederau Zwei GmbH & Co.KG für die zweite Windenergieanlage geplant und betrieben. Diese besteht aus der eab New Energy GmbH mit Sitz in Großschirma und der Stadtwerke Leipzig GmbH mit Sitz in Leipzig.
Am Standort wurden zwei Windkraftanlage von ENERCON des Typs E-160 EP5 E3 entwickelt und errichtet. Der Anlagentyp verfügt über einen Rotordurchmesser von 160 Meter und erzeugt dabei eine Leistung von 5.560 kW. Die Gesamthöhe der Windenergieanlage beträgt rund 247 Meter.
Der beschriebene Anlagentyp produziert zwischen 12 und 16 Millionen (oder mehr) KWh/Jahr je Anlage. Damit können insgesamt dank der beiden Windenergieanlagen circa 8.000 bis 10.000 Haushalte mit Strom versorgt werden. (Quelle: Statistisches Bundesamt)
Ja. Im Erneuerbare-Energien-Gesetz ist geregelt, dass eine kommunale Beteiligung in Höhe von 0,2 ct je produzierter Kilowattstunde des eingespeisten
Stroms erfolgen kann. Diese Möglichkeit bieten wir allen Gemeinden an. Hierbei werden diejenigen Gemeinden berücksichtigt, die sich in einem Umkreis von 2.500 Metern um die Anlage befinden. Sind mehrere Gemeinden betroffen, ist die Höhe der Zahlung anhand des Anteils des Gemeindegebietes
an der Fläche des Umkreises aufzuteilen. Für die erste Anlage verteilt sich die Zahlung auf die Gemeinden
Diese Zuwendung erfolgt einseitig und erfordert keine Gegenleistung. Zwischen dem Anlagenbetreiber und der jeweiligen Gemeinde sind bereits
Verträge in Abstimmung bzw. geschlossen. Aufgrund von standortspezifischen Ertragsprognosen gehen wir von ca. 25.000 Euro p. a. und mehr je nach
Windjahr aus. Die Zahlung wird dann prozentual auf die betroffenen Gemeinden aufgeteilt.
Grafik zur Beteiligung der Gemeinde an der geplanten Windenergieanlage
Die Windenergieanlagen stehen über 1.000 Meter entfernt von der nächstgelegenen Wohnsiedlung und erfüllen damit die sächsischen Vorgaben. Somit wird die bundesweit geltende Mindestvorgabe, das Dreifache der Anlagenhöhe als Abstand zum nächsten Wohnhaus, weit übererfüllt.
Nein. Infraschall sind tiefe Töne, die der Mensch normalerweise nicht wahrnimmt. Der erzeugte Infraschall ist für die Anwohner weder hör- noch wahrnehmbar und auch messtechnisch nicht mehr von natürlichen Infraschallquellen (z. B. Wind) differenzierbar. Gesundheitliche Auswirkungen konnten daher auch nach neuesten wissenschaftlichen Untersuchungen nicht nachgewiesen werden.
Wie viele technischen Anlagen erzeugen auch Windenergieanlagen moderate Betriebsgeräusche. Je nach Windstärke entstehen diese durch Luftverwirbelungen an den Rotorblättern sowie den Generator.
Alle gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte beziehungsweise Richtwerte werden gemäß der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm eingehalten. Dies wurde durch ein akkreditiertes Gutachterbüro festgestellt. Insbesondere die Einhaltung der nächtlichen Schallwerte wurde intensiv geprüft. Die zulässigen Werte werden an allen Immissionsorten (Wohnhäusern) zu keiner Zeit überschritten. Zusätzlich ergreifen wir schallreduzierende Maßnahmen durch speziell angefertigte Rotorblätter mit Hinterkantenkämmen. Diese gezackte Verlängerung der Hinterkante bewirkt das Aufbrechen und Verkleinern der Turbulenzballen. Dadurch wird die akustische Abstrahlung reduziert.
Der Schallpegel variiert mit der Windgeschwindigkeit. Auf der Seite der emfa Schallschutz AG werden unterschiedliche Schallpegel in einem Lärmometer dargestellt.
Nach der Installation gehen die Lichter nur an, wenn es auch tatsächlich nötig ist. Durch ein Sensorsystem wird die Umgebung der Windenergieanlagen stetig überwacht. Da es nachts nur selten zum Flugverkehr in kritischer Höhe über der Anlage kommt, bleiben die Lichter die meiste Zeit aus.
Zur Reduktion der Schattenbelastung wird in der Anlage ein Modul installiert, welches in bestimmten Betriebssituationen die Anlage abschaltet, um Beeinträchtigungen durch den Schlagschatten der Anlage zu verringern.
Der Grenzwert für die jährliche Beschattungsdauer beträgt real maximal 8 Stunden pro Jahr, die tägliche maximal Beschattungsdauer beträgt 30 Minuten. Werden diese Werte erreicht, schaltet das Schattenabschaltmodul die Windenergieanlage automatisch ab.
Somit werden die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte nach Vorgabe des Länderausschusses Immissionen (LAI) vom staatlichen Umweltamt Schleswig eingehalten (Quelle: LAI Immissionsschutz). Hierbei wurden auch die Vorbelastungen aufgrund der drei vorhandenen Windenergieanlagen berücksichtigt.
Ja. In den vergangenen Jahren haben mehrere unabhängige Gutachter das Gebiet im Umkreis der geplanten Windenergieanlagen umfangreich kartiert und analysiert. Dabei wurden auch Brut- und Gastvögel, Zug- und Rastvögel sowie Groß- und Greifvögel berücksichtigt.
Außerdem wurden Fledermausaktivitäten und -quartiere untersucht sowie Tagesbegehungen während der Zugzeiten sowie Quartiersuchen erfasst.
Zudem werden während des Anlagenbetriebs weitere Vorsichtsmaßnahmen ergriffen, um ganzjährig einen Betrieb gemäß den artenschutzrechtlichen Regelungen zu ermöglichen. Zu diesen Maßnahmen gehören zum Beispiel die Mahdabschaltung oder die Abschaltung der Anlage zum Schutz von Fledermäusen bei bestimmten Umweltbedingungen.
Nein. Der Grundwasserflurabstand beträgt über 10 Meter und liegt damit mehrere Meter unterhalb der Fundamente. Somit kommt es zu keiner Beeinflussung des Grundwassers.
Die Bauteile einer Windenergieanlage sind für einen robusten und langlebigen Betrieb für mindestens 20 Jahre ausgelegt. Durch regelmäßige Wartungen und Kontrollen wird ein sicherer Betrieb der Anlage sichergestellt.
Nach Beendigung der Laufzeit wird die Anlage stillgelegt und vom Netz genommen. Innerhalb weniger Monate wird dann die komplette Anlage inklusive des verbauten Fundamentes zurückgebaut, abtransportiert und wiederverwertet.