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Die Anlagen 6, 5a und 5b greifen ineinander. Es ist ein Abgleich der Daten in den Anlagen erforderlich.
(gem. AVBFernwärmeV § 10, Absatz 2)
Anlagenkopf Anlage 6
Gebäude:
Bitte hier die Adresse des Hausanschlussraumes für die Versorgung des Gebäudes angeben.
Vertragspartner (Kunde):
Hier bitte den Grundstückseigentümer angeben.
Beauftragter des Kunden:
Bitte hier den durch den Vertragspartner beauftragten Bearbeiter der Unterlagen angeben (z. B. Ing.-Büro, HLS-Planer, Architekt, Verwaltung).
Gewünschtes Bereitstellungsdatum der Fernwärmeversorgung Anlage 6
Hier ist der gewünschte Termin zur Inbetriebsetzung der Fernwärme einzutragen.
Angaben zum Gebäude Anlage 6
Angaben zum Gebäude:
Übergabestelle:
Diese ergibt sich gemäß Anlage 6a. Prinzipiell unterscheidet man bei Übergabestellen Hausanschlüsse mit oder ohne Kompaktstation der Leipziger Stadtwerke (siehe Erläuterungen zur Anlage 6a).
Gewünschte höchste/vorzuhaltende Wärmeleistung:
Daten zur Wärmeleistung werden auch in den Anlagen 5a und 5b erfasst. Die Daten sind abzugleichen und auf Homogenität zu prüfen.
Ansprechpartner für weitere Abstimmungen:
Angaben zur Gebäudeabdichtung Anlage 6
Benötigte Gebäudeabdichtung Hauseinführung:
Beigefügte Unterlagen Anlage 6
Grundstücksplan mit Gebäude und Grundrisszeichnung des Kellers:
Es werden der Grundstücksplan mit Gebäude und der Kellergrundriss mit gekennzeichnetem Fernwärme-Hausanschlussraum benötigt, um den Eintritt der Fernwärme in das Gebäude zu planen. Ohne diese Angaben ist keine Bearbeitung möglich. Die Grundrisszeichnung ist möglichst als pdf-Datei und dwg-Datei oder im dxf-Format zu übergeben. Die gewünschte Lage der Hausstation und Vorgaben zum Brandschutz sind anzugeben.
Anlage 5a:
Die Anlage 5a ist immer einzureichen. Diese Anlage ergänzt die Angaben der Anlage 6 und ermöglicht die Festlegung der Vertragsparameter. Die Anlage 5a ist die Grundlage für die Dimension der Fernwärmeleitung in das Gebäude.
Anlage 5b:
Für die Installation der Fernwärmekompaktstation durch die Leipziger Stadtwerke ist die Anlage 5b einzureichen. Die Anlage 5b ist die Grundlage für den Aufbau und die Auslegung der Fernwärmekompaktstation.
Schaltschema:
Erfolgt die Installation der Fernwärmekompaktstation durch den Kunden (Übergabestelle ohne Kompaktstation), ist das Schaltschema immer vor Beginn der Installationsmaßnahmen durch den Kunden einzureichen. Das Schaltschema wird durch die Leipziger Stadtwerke auf Einhaltung der TAB geprüft und freigegeben. Die Freigabe ist Voraussetzung für den Antrag auf Inbetriebsetzung.
Dem Antrag beigefügte Anlagen sind anzukreuzen.
Datenblatt Übergabestelle Anlage 6a
Die Übergabestelle mit Kompaktstation der Leipziger Stadtwerke hat folgende Vorteile:
Die Übergabestelle ohne Kompaktstation der Leipziger Stadtwerke beinhaltet nur den Hausanschluss. Die Fernwärmeleitung wird bis zur Übergabestelle verlegt. Die Weiterführung im Gebäude nach der Übergabestelle erfolgt in Verantwortung des Gebäudeeigentümers. Hierbei sind die Technischen Informationen für die Verlegung der Fernwärmeleitungen im Gebäude einzuhalten (veröffentlicht unter L.de/stadtwerke).
Das Schaltschema ist immer vor Beginn der Installationsmaßnahmen durch den Kunden zur Freigabe einzureichen. Die Freigabe des Schaltschemas ist Voraussetzung für die Inbetriebsetzung der Hausstation/ Kompaktstation. Dies betrifft auch den Austausch und Ersatz von bestehenden Hausstationen.
Datenblatt Anlage 5a
Direkter Anschluss:
Ein direkter Anschluss an das Fernwärmenetz ist nicht zulässig. Bitte nicht ankreuzen.
In Fernwärmeteilnetzen gibt es vereinzelt noch Bestandsanlagen mit direktem Anschluss. Mit Ablauf der technischen Lebensdauer sind diese durch indirekte Anschlüsse zu ersetzen.
Nachfülleinrichtung:
Neu installierte Fernwärmekompaktstationen der Leipziger Stadtwerke sind immer mit Nachfülleinrichtung ausgeführt. Wird die Fernwärmekompaktstation nicht durch die Leipziger Stadtwerke bereitgestellt bitte auswählen, ob eine Nachfülleinrichtung eingesetzt wird.
Erläuterung zur Nachfülleinrichtung:
Die Nachfülleinrichtung ermöglicht das automatische Nachfüllen von Wasserverlusten in der Hausanlage mit Fernheizwasser. Das Fernheizwasser ist nach AGFW Arbeitsblatt FW 510 aufbereitet und erfüllt höhere Anforderungen an die Wasseraufbereitung als die für die Hausanlage geltende VDI 2035. Dies ermöglicht den optimalen Schutz des Rohrsystems der Hausanlage vor Korrosion und Ablagerungen. Es sind keine weiteren Wasseraufbereitungsmaßnahmen und manuelle Handlungen erforderlich. Die Nachfüllmenge wird über einen Netzwasserzähler erfasst und abgerechnet.
Daten bezogen auf die Hausanlage
Heizlast der Hausanlage:
Die Heizlast der Hausanlage ergibt sich aus den jeweiligen Einzelheizlasten Heizung/ Lüftung/ Sonstiges und der Trinkwassererwärmung. Die Einzelheizlasten sind nach der jeweils gültigen DIN zu ermitteln (s. Technische Anschlussbedingungen Fernwärme, Seite 3, Heizlast/ Wärmeleistung).
In der Tabelle ist die Beschreibung der Einzelheizlast anzukreuzen und die Heizlast in kW anzugeben. Für die Trinkwassererwärmung im Speicherladesystem ist die Leistung des Plattenwärmeübertragers zur Speicherladung anzugeben.
Heizung:
Die Temperaturen der Hausanlage für die Heizung ergeben sich aus dem Heizungssystem und dessen Dimensionierung sowie der vorgesehenen Fahrkurve. Die maximale Vorlauftemperatur tritt mit minimaler Außentemperatur auf. Mit steigender Außentemperatur nimmt die Vorlauftemperatur ab. Es ist keine Angabe der erforderlichen minimalen Vorlauftemperatur notwendig.
Gemäß der aktuellen TAB ist die Heizungsanlage für den Niedertemperaturbetrieb mit einer Rücklauftemperatur von 40°C (sekundär) auszulegen. Durch den Aufbau, die Dimensionierung und die Betriebsweise der Hausanlage ist die Einhaltung dieser Rücklauftemperatur sicherzustellen. Prinzipiell sollte die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage 70°C nicht überschreiten.
Lüftung:
Für die Lüftung ist der Anwendungsbereich zu beachten und die Dimensionierung für Frisch- und/ oder Umluft. Ist eine minimale Vorlauftemperatur erforderlich, ist dies anzugeben. Gemäß der aktuellen TAB sind die Anlagen der Raumlufttechnik / Raumluftheizung für den Niedertemperaturbetrieb mit einer Rücklauftemperatur von 40°C (sekundär) auszulegen. Durch den Aufbau, die Dimensionierung und die Betriebsweise ist die Einhaltung dieser Rücklauftemperatur sicherzustellen. Auch die Vorlauftemperatur der Raumlufttechnik / Raumluftheizung sollte 70°C nicht überschreiten.
Trinkwassererwärmung:
Die Trinkwassererwärmung ist gemäß aktueller TAB immer als primärseitig eingebundenes Speicherladesystem auszuführen. Abweichungen sind nicht zulässig. (elektrische dezentrale Trinkwassererwärmungen sind der Vollständigkeit halber anzugeben).
Für das primärseitig eingebundene Speicherladesystem ergibt sich die maximale Vorlauftemperatur zur Ladung des Trinkwasserspeichers aus der Trinkwasserverordnung und dem Arbeitsblatt WW 551. Es ist keine Angabe der Temperaturen erforderlich.
Ist eine wöchentliche Anhebung der Temperatur im Trinkwasserspeicher auf 70°C vorgesehen, ist die maximale Vorlauftemperatur mit 70°C anzugeben. Hierbei sind die nachfolgenden Erläuterungen zu beachten und die Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen.
Vorbeugende thermische Desinfektion (automatisch):
Werden die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und des Arbeitsblattes W551 eingehalten, ist eine wöchentliche Anhebung der Temperatur im Trinkwasserspeicher auf 70°C nicht erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Anwendungshinweise zur automatischen Aufheizung von Trinkwassererwärmungssystemen zur vorbeugenden thermischen Desinfektion.
Daten bezogen auf das Fernwärmenetz und den Fernwärmeversorgungsvertrag
Vorzuhaltende höchste Wärmeleistung:
Die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung ergibt sich aus der Summe der Einzelheizlasten Heizung/ Lüftung/ Sonstiges unter Berücksichtigung einer Gleichzeitigkeit der Leistungsinanspruchnahme für kombinierte Anlagen Und einem Leistungszuschlag für die Trinkwassererwärmung. Für Lüftungsanlagen ist physikalisch keine Berücksichtigung einer Gleichzeitigkeit möglich.
Leistungszuschlag Trinkwassererwärmung:
Ist die Summe der Einzelheizlasten Heizung/Lüftung/Sonstiges > 100 kW, so ist der Leistungszuschlag für die Trinkwassererwärmung in Höhe der Bedarfskennzahl N zu wählen. Ist die Summe der Einzelheizlasten Heizung/Lüftung/Sonstiges < 100 kW, ermittelt sich der Leistungszuschlag für die Trinkwassererwärmung mit 50 % der Ladeleistung des Moduls zur Trinkwassererwärmung.
Leistungszuschlag Trinkwassererwärmung:
Die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung ist Vertragsbestandteil und Grundlage für den Basisgrundpreis der Fernwärme. Auf diesen Wert erfolgt die Leistungsbegrenzung.
Anschlussleistung:
Die Anschlussleistung dient als Dimensionierungsgrundlage der Hausanschlussleitung. Ist z.B. 2 Jahre später ein Anbau geplant, wäre dies für die geplante Leistung im Endausbau, d.h. für den Anschluss zu berücksichtigen. Ist kein weiterer Ausbau eines Gebäudes vorgesehen, sind die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung und die Anschlussleistung gleich. Die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung kann den Wert der Anschlussleistung nicht übersteigen.
Maximale Wärmeleistung im Sommer:
Für die Dimensionierung zum Fernwärmeanschluss ist zusätzlich die maximale Wärmeleistung im Sommer zu benennen. Diese ergibt sich nur aus der Leistung des Platten-Wärmeübertragers Trinkwassererwärmung und ggf. weiterer Anforderungen im Sommer (Lüftung/ Sonstiges).
Rücklauftemperatur (primär):
Die anzugebende Rücklauftemperatur (primär) ergibt sich aus der höchsten Rücklauftemperatur sekundär für Heizung/ Lüftung/ Sonstiges und einem Zuschlag für die Grädigkeit am Platten-Wärmeübertrager von 5K bis minimal 3K. Eine Mischtemperatur zur Rücklauftemperatur verschiedener Heizkreise, entsprechend der benannten Leistung und der Rücklauftemperatur pro Heizkreis, kann nur berücksichtigt werden, wenn die Anteile der Leistungsinanspruchnahme für alle Lastfälle gültig sind.
Die Rücklauftemperatur Trinkwassererwärmung im primärseitig eingebundenen Speicherladesystem bleibt unberücksichtigt.
Erläuterung zum Grundpreis in Abhängigkeit der maximalen Rücklauftemperatur (primär):
Der Grundpreis ist u. a. in Abhängigkeit der Rücklauftemperatur (primär) gestaffelt. Die einzuhaltende maximale Rücklauftemperatur ist Vertragsbestandteil und wird über die Regelung der Fernwärmekompaktstation begrenzt. Die Temperaturstaffelung ist der aktuell gültigen Preisregelung zu entnehmen. Derzeit ergibt sich nachfolgend aufgeführte Staffelung:
Daten des Gebäudes:
Die Daten zur Bruttofläche des Gebäudes, der beheizten Fläche und der Wärmeleistung/ beheizte Fläche dienen der Plausibilisierung der Angaben und sind einzutragen.
Datenblatt Anlage 5b
Übertragerleistung Kompaktstation:
Die Übertragerleistung ergibt sich mit der Anlagenkonfiguration und Auslegung der Kompaktstation.
Heizkreise:
Für die sekundärseitige Auslegung der Heizkreise werden folgende Angaben benötigt:
Erläuterung Heizkreise Heizung/ Lüftung:
Die Dimensionierung der Heizkreise und die Auslegung der Heizkreispumpen der Fernwärmekompaktstation erfolgt in Abhängigkeit der anzugebenden Leistung pro Heizkreis, der Angaben zur maximalen Vor- und Rücklauftemperatur über den Heizkreis und dem Anlagenwiderstand.
Druckhaltung:
Folgende Daten sind immer anzugeben:
Folgende Daten sind nur anzugeben, wenn es gemäß nachfolgender Erläuterung erforderlich ist:
Erläuterung zur Druckhaltung:
Die Höhenangaben sind erforderlich, um den Mindestdruck zur Vermeidung von Unterdruck, Kavitation und Verdampfung festlegen zu können.
Der maximale zulässige Betriebsüberduck in bar gibt an, auf welchen Druck das Rohrsystem ausgelegt ist. Gibt es unter Berücksichtigung der Auslegung des Rohrsystems im Gebäude keine Einschränkungen < 6 bar, kann diese Angabe entfallen. Der Ansprechdruck des Sicherheitsventils wird durch die Leipziger Stadtwerke berechnet und festgelegt.
Der Wasserinhalt der Hausanlage in Liter ist die Dimensionierungsgrundlage für die erforderliche Größe des Ausdehnungsgefäßes. Für Standardheizungsanlagen mit statischer Heizung oder Fußbodenheizung liegen überschlägige Daten zum Wasserinhalt vor pro kW vor. Die zusätzliche Angabe zum Wasserinhalt ist dann nicht erforderlich. Die Auslegung der Druckhaltung erfolgt durch die Leipziger Stadtwerke.
Trinkwarmwasser:
Die Dimensionierung des Speicherladesystems erfolgt durch die Leipziger Stadtwerke auf Grundlage der Bedarfskennzahl N. Die N-Zahl ist anzugeben. Liegt keine N-Zahl vor, kann ersatzweise auch die Angabe zur Wohnungsanzahl mit Angabe zum Ausstattungsgrad (Komfort oder Standard) erfolgen.
Für den Leistungszuschlag der Trinkwassererwärmung werden die unter dem Themenpunkt Anlage 5a benannten Auslegungsgrundlagen je nach Heizleistung in Höhe der Bedarfskennzahl N oder mit 50 % der Ladeleistung Trinkwassererwärmung berücksichtigt.