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Ausfüllanleitung für die TAB-Anlagen 6, 5a und 5b

Die Bearbeitung beginnt immer mit der Anlage 6 und dann mit den Anlagen 5a und 5b. Der Kopf der Anlagen ist für alle Dokumente gleich aufgebaut und auszufüllen.

Anlage 6 - Antrag zur Erstellung und Veränderung* eines Fernwärme-Hausanschlusses

(gem. AVBFernwärmeV § 10, Absatz 2)

Hausstation:
Bitte hier die Adresse des Hausanschlussraumes für die Versorgung des Gebäudes angeben.

Vertragspartner:
Hier den Grundstückseigentümer angeben.

Beauftragter des Kunden:
Hier den durch den Vertragspartner beauftragten Bearbeiter der Unterlagen angeben. (z.B. Ing.-Büro, HLS-Planer, Architekt, Verwaltung)

Gewünschtes Bereitstellungsdatum der Fernwärmeversorgung:
Hier ist der gewünschte Termin zur Inbetriebnahme der Fernwärme einzutragen.

Angaben zum Gebäude:
Alle bekannten Daten des Gebäudes sind einzutragen, es sind folgende Mindestangaben erforderlich:

  • Art des Gebäudes ist anzukreuzen
  • Nutzung des Gebäudes, Angaben der m², wenn Wohngebäude Anzahl der Wohnungen eintragen
  • Neuanlage oder Bestandsanlage ist anzukreuzen, wenn Bestandsanlage dann Wärmeträger und Leistung eintragen

Übergabestelle:
Die Übergabestelle gemäß Anlage 6a und die gewünschte höchste/ vorzuhaltende Wärmeleistung können hier eingetragen werden. Die Daten zur Wärmeleistung werden auch in den Anlagen 5a und 5b erfasst. Die Übergabestelle gemäß Anlage 6a ergibt sich aus den Eintragungen in der Anlage 5b.

Ansprechpartner für weitere Abstimmungen:

  • Grundstückseigentümer
  • Verwaltung/ Hausmeister
  • Planungsbüro
  • Es ist mindestens ein Ansprechpartner anzugeben.

Benötigte Gebäudeabdichtung:
Für die Wahl der Gebäudeabdichtung ist die bauliche Beschaffenheit des Gebäudes entscheidend. Für Neubauten mit „weißer Wanne“ ist es erforderlich die Gebäudeabdichtung gegen aufstauendes Sickerwasser /drückendes Wasser von außen zu wählen. Die gewählte Gebäudeabdichtung bitte ankreuzen.

Grundstücksplan mit Gebäude und Grundrisszeichnung des Kellers:
Es werden der Grundstücksplan mit Gebäude und die Grundrisszeichnung mit gekennzeichnetem Fernwärme-Hausanschlussraum benötigt, um den Eintritt der Fernwärme in das Gebäude zu planen. Ohne diese Angaben ist keine Bearbeitung möglich. Die Grundrisszeichnung ist möglichst als pdf-Datei und dwg-Datei zu übergeben.

Anlage 5a:
Die Anlage 5a ist immer einzureichen, diese Anlage ergänzt die Angaben der Anlage 6 und ermöglicht die Festlegung der Vertragsparameter. Die Anlage 5a ist die Grundlage für die Dimension der Fernwärmeleitung in das Gebäude.

Anlage 5b und Schaltschema der Anlage:
Anlage 5b:
Für die Installation der Fernwärmekompaktstation durch die Leipziger Stadtwerke ist die Anlage 5b einzureichen. Die Anlage 5b ist die Grundlage für den Aufbau und die Auslegung der Fernwärmekompaktstation.

Schaltschema:
Erfolgt die Installation der Fernwärmekompaktstation durch den Kunden, ist immer ein Anlagenschema/ Schaltschema einzureichen. Es erfolgt die Überprüfung zur Einhaltung der Technischen Anschlussbedingungen. Das Anlagenschema muss entsprechend Planungsfortschritt vor Bestellung und Installation der Hausstation eingereicht werden. Bei Einreichung zu einem späteren Zeitpunkt übernehmen die Leipziger Stadtwerke keine Verantwortung für nachträglich erforderliche Umbaumaßnahmen oder negative Auswirkungen auf den Fernwärmeversorgungsvertrag.

Dem Antrag beigefügte Anlagen sind anzukreuzen.

Übergabestelle (gemäß Anlage 6a) der TAB auswählen

Die Übergabestelle mit Kompaktstation der Leipziger Stadtwerke hat folgende Vorteile:

  • Preisvorteil im Grundpreis für wärme.kompakt bei einer sekundärseitigen Rücklauftemperatur von 40°C
  • keine Investitionskosten und null Wartungsaufwand für die Kompaktstation
  • komplette Planungs- und Rechtssicherheit
  • professioneller Service aus einer Hand

Die Übergabestelle ohne Kompaktstation der Leipziger Stadtwerke beinhaltet nur den Hausanschluss. Die Fernwärmeleitung wird bis zur Übergabestelle verlegt. Die Weiterführung im Gebäude nach der Übergabestelle erfolgt in Verantwortung des Gebäudeeigentümers.

Die Technischen Informationen für die Verlegung der Fernwärmeleitungen im Gebäude sind einzuhalten.

Anlage 5a - Daten der Hausanlage zur Auslegung des Hausanschlusses

Direkter Anschluss:
Ein direkter Anschluss an das Fernwärmenetz ist nicht zulässig, bitte nicht ankreuzen.

Erläuterung zum direkten Anschluss:
In Fernwärmeteilnetzen gibt es vereinzelt noch Bestandsanlagen mit direktem Anschluss. Mit Ablauf der technischen Lebensdauer sind diese durch indirekte Anschlüsse zu ersetzen.

Nachfülleinrichtung:
Neu installierte Fernwärmekompaktstationen der Leipziger Stadtwerke sind immer mit Nachfülleinrichtung ausgeführt. Wird die Fernwärmekompaktstation nicht durch die Leipziger Stadtwerke bereitgestellt bitte auswählen, ob eine Nachfülleinrichtung eingesetzt wird.

Erläuterung zur Nachfülleinrichtung:
Die Nachfülleinrichtung ermöglicht das automatische Nachfüllen von Wasserverlusten in der Hausanlage mit Fernheizwasser. Das Fernheizwasser ist nach AGFW Arbeitsblatt FW 510 aufbereitet und erfüllt höhere Anforderungen an die Wasseraufbereitung als die für die Hausanlage geltende VDI 2035. Dies ermöglicht den optimalen Schutz des Rohrsystems der Hausanlage vor Korrosion und Ablagerungen. Es sind keine weiteren Wasseraufbereitungsmaßnahmen und manuelle Handlungen erforderlich. Die Nachfüllmenge wird über einen Netzwasserzähler erfasst und abgerechnet.

Heizlast der Hausanlage:
Die Heizlast der Hausanlage ergibt sich aus den jeweiligen Einzelheizlasten Heizung/ Lüftung/ Sonstiges und der Trinkwassererwärmung. Die Einzelheizlasten sind nach der jeweils gültigen DIN zu ermitteln (s. Technische Anschlussbedingungen Fernwärme, Seite 3, Heizlast/ Wärmeleistung). In der Tabelle ist die Beschreibung der Einzelheizlast anzukreuzen und die Heizlast in kW anzugeben. Für die Trinkwassererwärmung im Speicherladesystem ist die Leistung des Plattenwärmeübertragers zur Speicherladung anzugeben.

Heizung:
Die Temperaturen der Hausanlage für die Heizung ergeben sich aus dem Heizungssystem und dessen Dimensionierung sowie der vorgesehenen Fahrkurve. Die maximale Vorlauftemperatur tritt mit minimaler Außentemperatur auf, mit steigender Außentemperatur nimmt die Vorlauftemperatur ab, es ist keine Angabe zur erforderlichen minimalen Vorlauftemperatur erforderlich. Gemäß der aktuellen TAB ist die Heizungsanlage für den Niedertemperaturbetrieb mit einer Rücklauftemperatur von 40°C (sekundär) auszulegen. Durch den Aufbau, die Dimensionierung und die Betriebsweise der Hausanlage ist die Einhaltung dieser Rücklauftemperatur sicherzustellen. Prinzipiell sollte die Vorlauftemperatur der Heizungsanlage 70°C nicht überschreiten.

Lüftung:
Für die Lüftung ist der Anwendungsbereich zu beachten und die Dimensionierung für Frisch- und/ oder Umluft. Ist eine minimale Vorlauftemperatur erforderlich, ist dies anzugeben. Gemäß der aktuellen TAB sind die Anlagen der Raumlufttechnik / Raumluftheizung für den Niedertemperaturbetrieb mit einer Rücklauftemperatur von 40°C (sekundär) auszulegen. Durch den Aufbau, die Dimensionierung und die Betriebsweise ist die Einhaltung dieser Rücklauftemperatur sicherzustellen. Auch die Vorlauftemperatur der Raumlufttechnik / Raumluftheizung sollte 70°C nicht überschreiten.

Trinkwassererwärmung:
Die Trinkwassererwärmung ist gemäß aktueller TAB als primärseitig eingebundenes Speicherladesystem auszuführen.

Hinweis zur Trinkwassererwärmung:
Abweichungen zum primärseitig eingebundenen Speicherladesystem erfordern immer die Angabe in der Anlage 5a und die Abstimmung der technischen Lösung. Die Abweichung wirkt sich auf die mögliche vertragliche Rücklauftemperaturbegrenzung aus. (elektrische dezentrale Trinkwassererwärmungen sind der Vollständigkeit halber anzugeben)

Für das primärseitig eingebundene Speicherladesystem ergibt sich die maximale Vorlauftemperatur zur Ladung des Trinkwasserspeichers aus der Trinkwasserverordnung und dem Arbeitsblatt WW 551. Es ist keine Angabe der Temperaturen erforderlich.

Ist eine wöchentliche Anhebung der Temperatur im Trinkwasserspeicher auf 70°C vorgesehen, ist die maximale Vorlauftemperatur mit 70°C anzugeben. Hierbei sind die nachfolgenden Erläuterungen zu beachten und die Notwendigkeit kritisch zu hinterfragen.

Erläuterung der automatischen Aufheizung von Trinkwassererwärmungssystemen zur vorbeugenden thermischen Desinfektion:
Werden die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und des Arbeitsblattes W551 eingehalten, ist diese eine wöchentliche Anhebung der Temperatur im Trinkwasserspeicher auf 70°C nicht erforderlich. Bitte beachten Sie hierzu auch die Anwendungshinweise zur automatischen Aufheizung von Trinkwassererwärmungssystemen zur vorbeugenden thermischen Desinfektion.

Vorzuhaltende höchste Wärmeleistung:
Die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung ergibt sich aus der Summe der Einzelheizlasten Heizung/ Lüftung/ Sonstiges unter Berücksichtigung einer Gleichzeitigkeit der Leistungsinanspruchnahme für kombinierte Anlagen. Für Lüftungsanlagen ist physikalisch keine Berücksichtigung einer Gleichzeitigkeit möglich. Auf Grund der Verschiebung des Verhältnisses von Heizlast zum Trinkwarmwasserbedarf ist in der höchsten Wärmeleistung ein Leistungszuschlag für die Trinkwassererwärmung zu berücksichtigen (Vorschlag in Höhe der NL-Zahl). Die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung ist Vertragsbestandteil und Grundlage für den Basisgrundpreis der Fernwärme. Auf diesen Wert erfolgt die Leistungsbegrenzung.

Anschlussleistung:
Die Anschlussleistung dient als Dimensionierungsgrundlage der Hausanschlussleitung. Ist z.B. 2 Jahre später ein Anbau geplant, wäre dies für die geplante Leistung im Endausbau, d.h. für den Anschluss zu berücksichtigen. Ist kein weiterer Ausbau eines Gebäudes vorgesehen sind die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung und die Anschlussleistung gleich, die vorzuhaltende höchste Wärmeleistung kann den Wert der Anschlussleistung nicht übersteigen.

maximale Wärmeleistung im Sommer:
Für die Dimensionierung zum Fernwärmeanschluss ist zusätzlich die maximale Wärmeleistung im Sommer zu benennen, diese ergibt sich nur aus der Leistung des Plattenwärmeübertragers Trinkwassererwärmung und ggf. weiterer Anforderungen im Sommer (Lüftung/ Sonstiges).

Rücklauftemperatur (primär):
Die anzugebende Rücklauftemperatur primär ergibt sich aus der höchsten Rücklauftemperatur sekundär für Heizung/ Lüftung/ Sonstiges und einem Zuschlag für die Grädigkeit am Plattenwärmeübertrager von 5°C bis minimal 3°C. Eine Mischtemperatur zur Rücklauftemperatur verschiedener Heizkreise, entsprechend der benannten Leistung und der Rücklauftemperatur pro Heizkreis, kann nur berücksichtigt werden, wenn die Anteile der Leistungsinanspruchnahme für alle Lastfälle gültig sind.

Die Rücklauftemperatur Trinkwassererwärmung im primärseitig eingebundenen Speicherladesystem bleibt unberücksichtigt.

Erläuterung zum Grundpreis in Abhängigkeit von der primärseitigen maximalen Rücklauftemperatur:
Der Basisgrundpreis ist rücklauftemperaturabhängig gestaffelt. Die einzuhaltende maximale Rücklauf-temperatur ist Vertragsbestandteil und wird über die Regelung der Fernwärmekompaktstation begrenzt. Die Temperaturstaffelung ist der aktuell gültigen Preisregelung zu entnehmen. Aktuell ergibt sich folgende Staffelung:

Rücklauftemperaturbegrenzung

primär auf max.

Rücklauftemperatur

sekundär max.

Jahresgrundpreis

45 °C

40 °C

70 %

50 °C

45 °C

80 %

55 °C

50 °C

100 %

80 °C

75 °C

140 %

Daten des Gebäudes:
Die Daten zur Bruttofläche des Gebäudes, der beheizten Fläche und der Wärmeleistung/ beheizte Fläche dienen der Plausibilisierung der Angaben und sind einzutragen.

Anlage 5b - Daten für die Auslegung der Kompaktstation bei Bereitstellung durch die Leipziger Stadtwerke

Übertragerleistung Kompaktstation:
Die Übertragerleistung ergibt sich mit der Anlagenkonfiguration der Kompaktstation.

Heizung/ Lüftung:
Für die sekundärseitige Auslegung der Heizkreise werden folgende Angaben benötigt:

  • Art des Heizkreises
  • Leistung des Heizkreises
  • Zulässige Vorlauftemperatur (Erläuterung: Die zulässige Vorlauftemperatur gibt an, für welche maximale Vorlauftemperatur das Material des Rohrsystems im Heizkreis ausgelegt ist. Die Temperatur wird über den Sicherheitstemperaturwächter abgesichert. (Hinweis: Die zulässige Vorlauftemperatur sollte mindestens 10K über der maximalen Vorlauftemperatur liegen.))
  • Maximale Vorlauftemperatur (Erläuterung: Die maximale Vorlauftemperatur ergibt sich aus der thermischen Auslegung des Heizungs- oder Lüftungssystems. Sie ist immer kleiner als die zulässige Vorlauftemperatur. Für Heizungsanlagen tritt die maximale Vorlauftemperatur mit minimaler Außentemperatur auf und nimmt mit steigender Außentemperatur ab.)
  • Erforderliche minimale Vorlauftemperatur (Erläuterung: Die minimale Vorlauftemperatur ist nur anzugeben, wenn die Vorlauftemperatur unabhängig von der Außentemperatur benötigt wird. Dies kann in Lüftungsanlagen auftreten.)
  • Maximale Rücklauftemperatur (Erläuterung: Die maximale Rücklauftemperatur ergibt sich aus der thermischen Auslegung des Heizungs- oder Lüftungssystems.)
  • Anlagenwiderstand (Erläuterung: Der Anlagenwiderstand ist der Differenzdruck zwischen dem Heizkreisvor- und Rücklauf im Auslegungsfall.)

Die Trinkwassererwärmung wird nicht über die Heizkreise erfasst.

Erläuterung Heizkreise Heizung/ Lüftung:
Die Dimensionierung der Heizkreise und die Auslegung der Heizkreispumpen erfolgt in Abhängigkeit der anzugebenden Leistung pro Heizkreis, der Angaben zur maximalen Vor- und Rücklauftemperatur über den Heizkreis und dem Anlagenwiderstand. Mehrere Heizkreise werden immer als gemischte Heizkreise ausgeführt.

Druckhaltung:
Folgende Daten sind immer anzugeben:

  • höchste Punkt der Anlage in Meter
  • tiefster Punkt der Anlage in Meter
  • Aufstellung der Hausstation in Meter

Folgende Daten sind nur anzugeben, wenn es gemäß nachfolgender Erläuterung erforderlich ist:

  • maximal zulässige Betriebsüberduck
  • Wasserinhalt der Hausanlage

Erläuterung zur Druckhaltung:
Die Höhenangaben sind erforderlich, um den Mindestdruck zur Vermeidung von Unterdruck, Kavitation und Verdampfung festlegen zu können. Der maximale zulässige Betriebsüberduck in bar gibt an, auf welchen Druck das Rohrsystem ausgelegt ist. Gibt es unter Berücksichtigung der Auslegung des Rohrsystems im Gebäude keine Einschränkungen < 6 bar, kann diese Angabe entfallen, der Ansprechdruck des Sicherheitsventils wird durch die Leipziger Stadtwerke berechnet und festgelegt. Der Wasserinhalt der Hausanlage in Liter ist die Dimensionierungsgrundlage für die erforderliche Größe des Ausdehnungsgefäßes. Für Standardheizungsanlagen mit statischer Heizung oder Fußbodenheizung liegen überschlägige Daten zum Wasserinhalt vor pro kW vor, die zusätzliche Angabe zum Wasserinhalt ist dann nicht erforderlich. Die Auslegung der Druckhaltung erfolgt durch die Leipziger Stadtwerke.

Trinkwarmwasser:
Die Dimensionierung des Speicherladesystems erfolgt durch die Leipziger Stadtwerke auf Grundlage der Bedarfskennzahl N, die N-Zahl ist anzugeben. Liegt keine N-Zahl vor, kann ersatzweise auch die Angabe zur Wohnungsanzahl mit Angabe zum Ausstattungsgrad erfolgen.

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