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Informationen zum Transformationsplan der Stadtwerke Leipzig GmbH

Mit der zum 01. 01. 2024 in Kraft getretenen Novelle des Gesetzes zur Einsparung von Energie und zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (Gebdäudeenergiegesetz - GEG) sowie mit dem Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) verfolgt der Gesetzgeber das Ziel, einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele und zur Umstellung der Wärmeerzeugung und -versorgung auf ernauerbare Energien zu leisten. 

Der Ausbau der Fernwärme und die Dekarbonisierung der leitungsgebundenen Wärmeversorgung sind hierfür von herausragender Bedeutung. 

Über die kommunale Wärmeplanung wird die Stadt Leipzig den Weg zur Umsetzung der Wärmewende für Leipzig beschreiben. 

Die Leipziger Stadtwerke unterstützt die Stadt Leipzig bei der Erstellung der kommunalen Wärmeplanung und haben bereits im Jahr 2022 einen Transformationsplan erarbeitet, dessen elementare Bestandteile die Entwicklung des Fernwärmenetzes und die Umstellung der Wärmeerzeugungsstrukturen sind. 

Mit diesem Transformationsplan erfüllen die Leipziger Stadtwerke im Übrigen auch die Voraussetzungen des § 32 WPG. Er wurde von den Leipziger Stadtwerken im Sinne der Richtlinie für die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze - "BWE" erstellt und gilt mittlerweile als vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gebilligt, nachdem den Leipziger Stadtwerken eine Förderung nach Nummer 4.2 (Modul 2) BEW durch das BAFA bestandskräftig bewilligt wurde, was medial große Beachtung fand: 

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen als Ansprechpartner zur Verfügung. 

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