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Preisblatt Entgelte (Fern)Wärmeversorgung für sonstige Leistungen der Stadtwerke Leipzig GmbH

Entgelte gültig ab 1. April 2024

Nettopreis in €

Mahnung2

nach gesetzlicher Regelung

Nachinkassogang2/3

30,00

Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung2

113,00

Wiederaufnahme der (Fern)Wärmeversorgung4

113,00

zusätzliche Rechnung zu einem Stichtag5

  • bei Ablesung durch die Leipziger Stadtwerke
  • bei Ablesung durch den Kunden
  •  

     

    31,00

    7,50

    Korrekturrechnung6

    25,50

    Zinssatz bei Verzug und Ratenzahlungsvereinbarungen

    jeweiliger gesetzlicher Verzugszinssatz

    Bruttopreis1 in €

    Mahnung2

    nach gesetzlicher Regelung

    Nachinkassogang2/3

    30,00

    Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung2

    113,00

    Wiederaufnahme der (Fern)Wärmeversorgung4

    134,47

    zusätzliche Rechnung zu einem Stichtag5

  • bei Ablesung durch die Leipziger Stadtwerke
  • bei Ablesung durch den Kunden
  •  

     

    36,89

    8,93

    Korrekturrechnung6

    30,35

    Zinssatz bei Verzug und Ratenzahlungsvereinbarungen

    jeweiliger gesetzlicher Verzugszinssatz

    Für die Bearbeitung von Bankrückläufern erfolgt eine Kostenerstattung durch den Kunden.

     

     

    1 Die angegebenen Bruttopreise wurden auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden     Umsatzsteuer von 19 % ermittelt. Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
    2 Mahnung, Nachinkassogang, Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung sind von der Umsatzsteuer befreit.
    3 Mit der Versorgungsunterbrechung zusammenhängender Aufwand, der dadurch entsteht, dass ein Beauftragter zur Unterbrechung der Versorgung den Kunden aufsucht und der Kunde vor Ort die Möglichkeit erhält, eine Zahlung auf die Rückstände zu leisten.
    4 Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
    5 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
    6 aus Gründen, die nicht von den Stadtwerken Leipzig GmbH verursacht wurden

     

    Bitte beachten Sie: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen. Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen etc. erhalten können, finden Sie unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.

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