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Entgelte gültig ab 1. April 2024
Nettopreis in €
Mahnung2
nach gesetzlicher Regelung
Nachinkassogang2/3
30,00
Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung2
113,00
Wiederaufnahme der (Fern)Wärmeversorgung4
113,00
zusätzliche Rechnung zu einem Stichtag5
31,00
7,50
Korrekturrechnung6
25,50
Zinssatz bei Verzug und Ratenzahlungsvereinbarungen
jeweiliger gesetzlicher Verzugszinssatz
Bruttopreis1 in €
Mahnung2
nach gesetzlicher Regelung
Nachinkassogang2/3
30,00
Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung2
113,00
Wiederaufnahme der (Fern)Wärmeversorgung4
134,47
zusätzliche Rechnung zu einem Stichtag5
36,89
8,93
Korrekturrechnung6
30,35
Zinssatz bei Verzug und Ratenzahlungsvereinbarungen
jeweiliger gesetzlicher Verzugszinssatz
Nettopreis in € |
Bruttopreis1 in € |
|
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Mahnung2 |
nach gesetzlicher Regelung |
nach gesetzlicher Regelung |
Nachinkassogang2/3 |
30,00 |
30,00 |
Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung2 |
113,00 |
113,00 |
Wiederaufnahme der (Fern)Wärmeversorgung4 |
113,00 |
134,47 |
zusätzliche Rechnung zu einem Stichtag5 |
31,00 7,50 |
36,89 8,93 |
Korrekturrechnung6 |
25,50 |
30,35 |
Zinssatz bei Verzug und Ratenzahlungsvereinbarungen |
jeweiliger gesetzlicher Verzugszinssatz |
jeweiliger gesetzlicher Verzugszinssatz |
Für die Bearbeitung von Bankrückläufern erfolgt eine Kostenerstattung durch den Kunden.
1 Die angegebenen Bruttopreise wurden auf Basis der Nettopreise zuzüglich der geltenden Umsatzsteuer von 19 % ermittelt. Die Werte sind aus Übersichtlichkeitsgründen gerundet.
2 Mahnung, Nachinkassogang, Unterbrechung bzw. Sperrung der (Fern)Wärmeversorgung sind von der Umsatzsteuer befreit.
3 Mit der Versorgungsunterbrechung zusammenhängender Aufwand, der dadurch entsteht, dass ein Beauftragter zur Unterbrechung der Versorgung den Kunden aufsucht und der Kunde vor Ort die Möglichkeit erhält, eine Zahlung auf die Rückstände zu leisten.
4 Montag bis Freitag 8 – 16 Uhr, außer an gesetzlichen Feiertagen
5 auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden
6 aus Gründen, die nicht von den Stadtwerken Leipzig GmbH verursacht wurden
Bitte beachten Sie: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen. Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen etc. erhalten können, finden Sie unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.