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Preisinformation wärme.basis1

Preise gültig ab 1. Januar 2024

Nettopreis

Wärmearbeitspreis ct/kWh

13,56

Emissionspreis ct/kWh

0,98

Umlagenpreis ct/kWh

0,13

Grundpreis2 €/kW/Jahr

für die ersten 15 kW

für alle weiteren kW bis 80 kW

für alle weiteren kW bis 250 kW

für alle weiteren kW über 250 kW

 

96,72

61,05

51,22

40,07

Der Grundpreis ist abhängig von der Rücklauftemperatur

bis 45 °C

über 45 °C bis 50 °C

über 50 °C bis 55 °C

über 55 °C bis 80 °C

über 80 °C

 

70 % Jahresgrundpreis

80 % Jahresgrundpreis

100 % Jahresgrundpreis

140 % Jahresgrundpreis

160 % Jahresgrundpreis

Wasserpreis Heizwasser €/m3

13,01

Bruttopreis*

inkl. 7 % USt.

Wärmearbeitspreis ct/kWh

14,51

Emissionspreis ct/kWh

1,05

Umlagenpreis ct/kWh

0,14

Grundpreis2 €/kW/Jahr

für die ersten 15 kW

für alle weiteren kW bis 80 kW

für alle weiteren kW bis 250 kW

für alle weiteren kW über 250 kW

 

98,91

62,45

52,39

40,98

Der Grundpreis ist abhängig von der Rücklauftemperatur

bis 45 °C

über 45 °C bis 50 °C

über 50 °C bis 55 °C

über 55 °C bis 80 °C

über 80 °C

Wasserpreis Heizwasser €/m3

13,92

Bruttopreis*

inkl. 19 % USt

Wärmearbeitspreis ct/kWh

16,14

Emissionspreis ct/kWh

1,17

Umlagenpreis ct/kWh

0,15

Grundpreis2 €/kW/Jahr

für die ersten 15 kW

für alle weiteren kW bis 80 kW

für alle weiteren kW bis 250 kW

für alle weiteren kW über 250 kW

 

110,00

69,45

58,26

45,58

Der Grundpreis ist abhängig von der Rücklauftemperatur

bis 45 °C

über 45 °C bis 50 °C

über 50 °C bis 55 °C

über 55 °C bis 80 °C

über 80 °C

Wasserpreis Heizwasser €/m3

15,48

Die Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Preise von wärme.basis für das Jahr 2024 sind:

Wärmepreisindex

110,9

Gas ct/kWh

7,47

CO2 €/t

82,72

Investitionsgüterproduzenten

120,4

Lohn €/h

21,811

* Sämtliche Entgelte/Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Danach würde bereits vor dem 31.03.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % für die Wärmelieferung gelten. Im Rahmen der Abrechnung wird der jeweils geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Entgelte/ Preise werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.

1 Die Abrechnung zu den Konditionen wärme.basis auf Grundlage eines Fernwärme-Versorgungsvertrages nach §2 Abs.  
2 AVBFernwärmeV. 2 Der Grundpreis wird verbrauchsstellengenau ermittelt und in €/Monat umgerechnet.

Bitte beachten Sie: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.

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