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Preisinformation wärme.kompakt1

Preise gültig ab 1. Januar 2024

Nettopreis

Wärmearbeitspreis ct/kWh

12,33

Emissionspreis ct/kWh

0,98

Umlagenpreis ct/kWh

0,13

Grundpreis2 €/kW/Jahr

Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072).

Wasserpreis Heizwasser €/m3

13,01

Bruttopreis*

inkl. 7 % USt

Wärmearbeitspreis ct/kWh

13,19

Emissionspreis ct/kWh

1,05

Umlagenpreis ct/kWh

0,14

Grundpreis2 €/kW/Jahr

Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072).

Wasserpreis Heizwasser €/m3

13,92

Bruttopreis*

inkl. 19 % USt

Wärmearbeitspreis ct/kWh

14,67

Emissionspreis ct/kWh

1,17

Umlagenpreis ct/kWh

0,15

Grundpreis2 €/kW/Jahr

Der Grundpreis 2024 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,072).

Wasserpreis Heizwasser €/m3

15,48

Die Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Preise von wärme.kompakt für das Jahr 2024 sind:

Wärmepreisindex

110,9

Gas ct/kWh

7,47

CO2 €/t

82,72

Investitionsgüterproduzenten

120,4

Lohn €/h

21,811

Grundpreisänderungsfaktor3

1,072

* Sämtliche Entgelte/Preise gelten zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer. Für den Zeitraum vom 01.10.2022 bis zum 31.03.2024 gilt ein verminderter Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %. Die Bundesregierung hat eine vorzeitige Beendigung der befristeten Umsatzsteuersenkung für Wärme in die Gesetzgebung eingebracht. Danach würde bereits vor dem 31.03.2024 wieder der reguläre Umsatzsteuersatz von 19 % für die Wärmelieferung gelten. Im Rahmen der Abrechnung wird der jeweils geltende Umsatzsteuersatz berücksichtigt. Die Entgelte/ Preise werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
 

1 Die Abrechnung zu den Konditionen wärme.kompakt setzt den Abschluss eines schriftlichen Fernwärme-Versorgungsvertrages voraus.
2 Der jährliche Grundpreis folgt einer Ziffer 1.2 der Preisregelung wärme.kompakt entsprechenden Berechnungslogik.
3 Dieser entspricht dem Faktor (0,65 • I/I0 + 0,35 • L/L0 ) aus Ziffer 2.2 der Preisregelung wärme.kompakt.

Bitte beachten Sie: Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten finden Sie auf einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) öffentlich geführten Anbieterliste unter www.bfee-online.de. Informationen zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf unserer Internetseite unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.

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