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Preise gültig ab 1. Januar 2025
Nettopreis
Wärmearbeitspreis ct/kWh
11,16
Emissionspreis ct/kWh
0,82
Umlagenpreis ct/kWh
0,25
Grundpreis2 €/kW/Jahr
Der Grundpreis 2025 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,121).
Wasserpreis Heizwasser €/m3
13,48
Bruttopreis*
inkl. 19 % USt
Wärmearbeitspreis ct/kWh
13,28
Emissionspreis ct/kWh
0,98
Umlagenpreis ct/kWh
0,30
Grundpreis2 €/kW/Jahr
Der Grundpreis 2025 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,121).
Wasserpreis Heizwasser €/m3
16,04
Nettopreis |
Bruttopreis* inkl. 19 % USt |
|
---|---|---|
Wärmearbeitspreis ct/kWh |
11,16 |
13,28 |
Emissionspreis ct/kWh |
0,82 |
0,98 |
Umlagenpreis ct/kWh |
0,25 |
0,30 |
Grundpreis2 €/kW/Jahr Der Grundpreis 2025 ergibt sich aus dem Grundpreis gemäß Ziffer 3.2 des FernwärmeVersorgungsvertrages multipliziert mit dem Grundpreisänderungsfaktor (1,121). |
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Wasserpreis Heizwasser €/m3 |
13,48 |
16,04 |
Die Berechnungsfaktoren für die Ermittlung der Preise von wärme.kompakt für das Jahr 2025 sind:
Wärmepreisindex
110,9
Gas ct/kWh
3,90
CO2 €/t
69,19
Investitionsgüterproduzenten
115,0
Lohn €/h
23,427
Grundpreisänderungsfaktor3
1,121
Wärmepreisindex |
110,9 |
Gas ct/kWh |
3,90 |
CO2 €/t |
69,19 |
Investitionsgüterproduzenten |
115,0 |
Lohn €/h |
23,427 |
Grundpreisänderungsfaktor3 |
1,121 |
* Die Entgelte/ Preise werden auf zwei Dezimalstellen kaufmännisch gerundet.
1 Die Abrechnung zu den Konditionen wärme.kompakt setzt den Abschluss eines Fernwärme-Versorgungsvertrages wärme.kompakt voraus.
2 Der jährliche Grundpreis folgt einer Ziffer 1.2 der Preisregelung wärme.kompakt entsprechenden Berechnungslogik.
3 Dieser entspricht dem Faktor (0,65 • I/I0 + 0,35 • L/L0 ) aus Ziffer 2.2 der Preisregelung wärme.kompakt.
Bitte beachten Sie:
Informationen zu Anbietern von wirksamen Maßnahmen zur Energieeffizienzverbesserung und Energieeinsparung sowie ihren Angeboten können Sie einer bei der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) www.bfee-online.de geführten Anbieterliste sowie dort ebenfalls veröffentlichten Berichten zur Information der Marktteilnehmer entnehmen. Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen, von denen Sie weiterführende Informationen über Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, Endkunden-Vergleichsprofile, technische Gerätespezifikationen etc. erhalten können, finden Sie unter www.L.de/stadtwerke/energieeffizienz.