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Sicherheitstechnische Bestimmungen Versorgungsanlagen

Sicherheitstechnische Bestimmungen bei der Annäherung an Versorgungsanlagen der Stadtwerke Leipzig sowie im Bedarfsfall zuständige Ansprechpartner.

Bei erkennbarer Näherung an vorhandene Versorgungsanlagen sind in Abhängigkeit des Mediums vor Baubeginn nachfolgende Abstimmungen mit den Betriebsbereichen der Stadtwerke Leipzig erforderlich und die unten genannten Mindestabstände einzuhalten.

Jede Art der Beschädigung unserer Anlagen ist unverzüglich dem ständig erreichbaren Störungsdienst unter 0800 1213000 mitzuteilen!

Bitte beachten Sie, dass diese Bestimmungen nur der Vorabinformation dienen und eine Leitungsauskunft nicht ersetzen. Gern informieren wir Sie entsprechend Ihren Anforderungen über die Lage von Versorgungsleitungen der Stadtwerke Leipzig im Rahmen einer Leitungsauskunft.

Bitte nutzen Sie hierfür die Internetseite
www.netz-leipzig.de/service/leitungsauskunft/

Fernwärmeversorgungsanlagen

Vor Baubeginn ist eine Absprache mit unserem Meisterbereich Betrieb Netze Fernwärme, Tel. 0341 121-8160 erforderlich bei:

  • Unterschreitung der nachstehenden Mindestabstände
  • Aufgrabelängen größer / gleich 5,0 m (Verbau erforderlich!),
  • dem Einsatz von grabenlosen Rohrvortriebsverfahren (besondere Schutzmaßnahmen!),
  • dem Einbringen von Spundwänden, Ramm-, Bohrarbeiten sowie ähnlichen Verfahren.

Mindestabstände zu vorhandenen Anlagen:

  • 2,5 m bei Baumpflanzungen
  • 0,6 m bei Leitungsverlegung mit Kreuzung unserer Anlagen
  • 2,5 m bei Leitungsverlegung mit Parallelführung zu oberirdischen Anlagen
  • 1,0 m bei Leitungsverlegung mit Parallelführung zu kanal- bzw. erdverlegten Anlagen 1,0 m bei Errichtung von Bauwerken, Fundamenten und anderen Objekten

Hinweis: Die tatsächlichen Bauraumbreiten können von den im Bestandplan dargestellten Breiten der FernwärmeTrassen abweichen und richten sich nach den jeweils angegebenen Nennweiten. Regelverlegetiefe: 0,80 m bis 1,40 m: (Beachten Sie hierzu auch die im Merkblatt stehenden weiteren Hinweise!)

Sonstige Anforderungen

  • Die Standfestigkeit der Fernwärmeversorgungsanlagen ist bei der Durchführung von Aufgrabearbeiten zu garantieren.
  • Im Baubereich liegende Einstiegsdeckel der Fernwärmeversorgungsschächte sind von Baumaterial, Zuschlagsstoffen, Aushubmassen und dergleichen freizuhalten. Die Zugänglichkeit der Bauwerke und Leitungen muss jederzeit gewährleistet sein.
  • Unterirdische Fernwärmeleitungen können innerhalb von Stahlbeton-Kanälen und Stahlbeton-Bauwerken sowie in Schutzrohren mit Stahlbetonummantelung verlegt sein. Diese Anlagen sind gegen eindringendes Wasser aus dem Erdreich von außen durch Abdichtungen und Dichtungsschutz (z.B. Schutzbeton) geschützt. Bei geringer Überdeckung können unterirdische Fernwärmeleitungen durch Lastausgleichsplatten aus Stahlbeton geschützt sein. Sofern sich hieraus für Sie Konfliktpunkte ergeben, kontaktieren Sie bitte umgehend die o.g. Mitarbeiter der Netz Leipzig GmbH (im Verlauf des Bauvorhabens die Arbeiten sicherheitshalber einstellen!).

Stand 21. September 2022

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