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Ersatzversorgung ist eine gesetzlich angeordnete Notversorgung mit Gas und muss durch den örtlichen Grundversorger übernommen werden. Für den Fall, dass dein aktueller Energiebezug nicht mehr einer bestimmten Lieferung durch den Lieferanten oder einem konkreten Liefervertrag zugeordnet werden kann, greift die Ersatzversorgung – zum Beispiel, wenn dein derzeitiger Energieversorger dich aus Insolvenzgründen nicht mehr mit Energie beliefern kann.
Damit eine lückenlose Energieversorgung gesichert ist, versorgen dich die Leipziger Stadtwerke als Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung sicher und zuverlässig mit Ökogas1. Unsere Ersatzversorgung greift für alle Letztverbraucher im Niederdruck innerhalb unseres Grundversorgungsgebietes und erfolgt längstens für die Dauer von 3 Monaten. Danach werden die Kunden zu den Konditionen der Grundversorgung automatisch weiter beliefert.
Weitere Infos findest du auch in unseren FAQs.
Tipp: Was konkret zu tun ist, wenn dein Energieanbieter insolvent gegangen ist, beschreibt leicht verständlich der Flyer „Energie – Insolvenz des Lieferanten“ der Bundesnetzagentur. Hier geht es zum Download.
1Ökogas: Die Leipziger Stadtwerke erwerben Zertifikate der KlimaInvest Green Concepts GmbH, die belegen, dass CO₂-Emissionen der Liefermenge über offiziell registrierte Projekte klimawirksam ausgeglichen werden.