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Du kannst jederzeit selbst im Kundenportal in einem begrenzten Rahmen deinen Abschlag ändern. Alle gezahlten Abschläge werden in der nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.
Du hast kein Login für unser Kundenportal und möchtest es auch nicht einrichten? Dann kannst du uns hier ganz einfach den Änderungswunsch für deinen Abschlag mitteilen.
Mit unserem Abschlagsrechner kannst du ermitteln, ob dein aktueller monatlicher Abschlagsbetrag deine tatsächlichen Kosten deckt. Den Abschlagsrechner findest du hier.
Wir passen deinen Abschlag aufgrund der neuen Preise nicht zum 01.01.2025 automatisch an, sondern wie gewohnt mit der nächsten Jahresrechnung. Du kannst deinen Abschlag im Kundenportal auch schon jetzt selbst ändern.
Du hast einen Vertrag mit deinem Energieanbieter und nutzt die Energie nach deinem Bedarf. Dafür zahlst du jeden Monat einen Abschlag. Einmal im Jahr erhältst du eine Rechnung für deinen tatsächlichen Energieverbrauch. Darin werden deine gezahlten Abschläge mit den Energiekosten, die durch deinen Verbrauch entstandenen sind, verrechnet.
Der Abschlag berechnet sich aus dem Grund- und Arbeitspreis deines abgeschlossenen Tarifs und dem zu erwartenden Energieverbrauch. Du bist schon Kunde, dann wird dein Verbrauch aus dem letzten Abrechnungszeitraum für die Berechnung deines Abschlags herangezogen. Du kannst jederzeit mit unserem Abschlagsrechner die Höhe deines Abschlags auch selbst berechnen.
Du findest deinen Abschlag zu Beginn deines Vertrags in der Vertragsbestätigung oder Abschlagsmitteilung und später immer in deiner Jahresrechnung. Jederzeit kannst du deinen Abschlag in deinem Kundenportal einsehen und auch selbst anpassen.
Wenn du neu eingezogen bist, werden die monatlichen Abschläge nach Verbrauchsstufen je nach Haushaltsgröße festgelegt. Du hast schon Erfahrungswerte für deinen Haushalt? Dann kannst du deinen Abschlag natürlich anpassen. Das geht ganz einfach im Kundenportal. Wie du dich registrieren kannst, erfährst du hier.
Der Abschlag ist so berechnet, dass du in der Jahresrechnung möglichst wenig nachzahlen musst. Eine Senkung ist daher nur sinnvoll, wenn sich dein Energieverbrauch in den kommenden Monaten deutlich reduzieren wird.
Eine Erhöhung deines Abschlags ist zum Beispiel bei einer Energiepreiserhöhung zu empfehlen. Das trifft auch zu, wenn du in Zukunft mehr Energie verbrauchen wirst, z. B. durch weitere elektrische Geräte. Prüfe in solchen Fällen, ob dein Abschlag noch für dich ausreichend ist. Gern beraten wir dich persönlich in unserem Beratungszentrum. Mit einer Anpassung deines Abschlags vermeidest du eine überraschende Nachzahlung in der nächsten Jahresrechnung.
Du kannst jederzeit selbst im Kundenportal in einem begrenzten Rahmen deinen Abschlag ändern. Dort erfährst du auch, ab wann der neue Betrag zu zahlen ist. Alle gezahlten Abschläge werden in deiner nächsten Jahresrechnung berücksichtigt.
Möchtest du den Termin der Fälligkeit ändern? Dann melde dich bei uns. Aktuell bieten wir folgende Fälligkeitstermine an: 3., 7., 14., 21. und 28. Tag des jeweiligen Monats.
Das kann passieren, wenn der erste Abschlag nach der Rechnung schon eher fällig wäre und die Zeit für eine eingemessene Frist zur Zahlung nicht ausreicht. Die Frist wurde etwas nach hinten geschoben und fiel damit in den Monat der zweiten Abschlagszahlung. Du bekommst also nur etwas länger Zeit, um den ersten Abschlag zu zahlen.
Ja, wenn du selbst überweist, müssen deine Abschlagszahlungen immer spätestens bis zum Fälligkeitstermin bei uns eingegangen sein.
Am bequemsten ist es, wenn du uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilst. Dann buchen wir fällige Beträge automatisch von deinem Konto ab bzw. überweisen Guthaben. Du musst dich um nichts mehr kümmern. Erteile uns das SEPA-Lastschriftmandat einfach in deinem Kundenportal oder per E-Mail.
Sollte es zu einem einmalig höheren Energieverbrauch z.B. durch eine Trocknung gekommen sein, melde dich gern bei uns per Telefon (0341 121 3333) oder Mail (stadtwerke@l.de) und wir helfen dir weiter.