Informationen Stromkennzeichen

Transparenz ist Pflicht

§ 42 des gültigen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Energieversorger zur Veröffentlichung des Stromkennzeichens.

Auf dieser Seite findest du alle Informationen im Überblick. Solltest du Fragen dazu haben, dann sprich uns bitte einfach an – unsere Mitarbeiter helfen dir gern.

Informationen zum Leipziger Strom-Mix

Die Stromkennzeichnung dient dazu, dass Sie

  • den Energiemix nachvollziehen können (Anteile an erneuerbarer, fossiler und nuklearer Energieträger)
  • die Umweltauswirkungen (Kohlendioxidausstoß und radioaktiver Abfall) erkennbar sind sowie
  • die Lieferländer und Anteile für die Herkunftsnachweise transparent werden.

Damit wissen Sie genau wie sich der Leipziger Stadtwerke-Strom zusammensetzt und können dies zudem mit dem bundesdeutschen Energieträgermix vergleichen. 

Tipp: Das Stromkennzeichen der Leipziger Stadtwerke sowie die bundesdeutschen Vergleichswerte finden Sie zusätzlich auf Ihrer Stromabrechnung (Monats-, Jahres- oder Abschlussrechnung) .

Tortendiagramm zur Gesamtstromlieferung der Leipziger Stadtwerke
  • 2 % Kernkraft
  • 33 % Kohle
  • 17 % Erdgas
  • 2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 46 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Tortendiagramm zur GuD-Stromlieferung der Leipziger Stadtwerke
  • 51 %1 Erdgas
  • 49 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
Tortendiagramm zur Ökostromlieferung der Leipziger Stadtwerke
  • 51 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
  • 49 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 3 % Kernkraft
  • 43 % Kohle
  • 2 % Erdgas
  • 2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 1 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG
Tortendiagramm zur Stromerzeugung in Deutschland
  • 2 % Kernkraft
  • 26 % Kohle
  • 12 % Erdgas
  • 1 % Sonstige fossile Energieträger
  • 49 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 10 % Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis, nicht gefördert nach dem EEG

Umweltauswirkungen des Strommix der Leipziger Stadtwerke

(g/kWh)

Radioaktiver Abfall

CO2-Emissionen

Leipziger Stadtwerke Gesamtstromlieferung

0,00006

420

Leipziger Stadtwerke GuD-Stromlieferung

0,00000

274

Leipziger Stadtwerke Ökostrom-Lieferung

0,00000

0

Leipziger Stadtwerke Residualmix1

0,00008

439

bundesdeutscher Durchschnitt

0,00004

324

Lieferland der Herkunftsnachweise (Anteil)

Leipziger Stadtwerke

Gesamtstromlieferung

Leipziger Stadtwerke

Ökostromlieferung

Leipziger Stadtwerke

Residualmix3

Deutschland

9 %

6 %

1 %

Finnland

4 %

-

-

Italien

1 %

-

1 %

Norwegen

80 %

86 %

89 %

Portugal

1 %

1 %

8 %

Slowenien

3 %

5 %

-

Spanien

1 %

1 %

-

Schweden

1 %

1 %

1 %

1100 % der Stromlieferung aus Erdgas erzeugen die Stadtwerke selbst durch umweltschonende und klimafreundliche Kraft-Wärme-Kopplung. Die Stromlieferung erfolgt bis 31. Dezember 2023 an Kunden mit L-Strom.basis (Grundversorgung).

2Dieser Mix gilt für Ökostrom-Tarife der Leipziger Stadtwerke.
Ab 1. Januar 2024 ist dies auch der voraussichtliche Produkt-Mix von L-Strom.basis (Grundversorgung) sowie Basisversorgung Strom (ohne Leistungsmessung). Eine Veröffentlichung der endgültigen Daten für diese Stromlieferung im Jahr 2024 erfolgt mit der Bekanntgabe der Stromkennzeichnung zum 1. Juli 2025.

3Der Residualmix stellt die Stromlieferung der Leipziger Stadtwerke an nichtprivilegierte Kunden dar. In diesem Mix sind nicht enthalten: Stromlieferungen an Kunden mit spezifischer Produkt Stromkennzeichnung.

Stand der Informationen: 1. November 2024

Weiterführende Informationen erhalten Sie unter der Servicenummer 0341 121-3333 sowie im Beratungszentrum.

Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung

Seit dem 1. September 2013 gilt in Deutschland das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren auf inländische Strom- und Gaslieferungen, also eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Bei Lieferungen von Elektrizität schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Unternehmen sind verpflichtet, die Wiederverkäufereigenschaft für Strom- und Gaslieferungen nachzuweisen. Diesen Nachweis stellt das Finanzamt aus und verwendet dafür das Formular USt 1 TH – Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Stadtwerke Leipzig GmbH können Sie das Formular des Finanzamtes hier herunterladen.

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