Informationen Stromkennzeichen

Transparenz ist Pflicht

§ 42 des gültigen Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet alle Energieversorger zur Veröffentlichung des Stromkennzeichens.

Auf dieser Seite findest du alle Informationen im Überblick. Solltest du Fragen dazu haben, dann sprich uns bitte einfach an – unsere Mitarbeiter helfen dir gern.

Informationen zum Leipziger Strom-Mix

Die Stromkennzeichnung dient dazu, dass Sie

  • den Energiemix nachvollziehen können (Anteile an erneuerbarer, fossiler und nuklearer Energieträger)
  • die Umweltauswirkungen (Kohlendioxidausstoß und radioaktiver Abfall) erkennbar sind sowie
  • die Lieferländer und Anteile für die Herkunftsnachweise transparent werden.

Damit wissen Sie genau wie sich der Leipziger Stadtwerke-Strom zusammensetzt und können dies zudem mit dem bundesdeutschen Energieträgermix vergleichen. 

Tipp: Das Stromkennzeichen der Leipziger Stadtwerke sowie die bundesdeutschen Vergleichswerte finden Sie zusätzlich auf Ihrer Stromabrechnung (Monats-, Jahres- oder Abschlussrechnung) .

Umweltauswirkungen des Strommix der Leipziger Stadtwerke

(g/kWh)

Radioaktiver Abfall

CO2-Emissionen

Leipziger Stadtwerke Gesamtstromlieferung

0,00006

420

Leipziger Stadtwerke GuD-Stromlieferung

0,00000

274

Leipziger Stadtwerke Ökostrom-Lieferung

0,00000

0

Leipziger Stadtwerke Residualmix1

0,00008

439

bundesdeutscher Durchschnitt

0,00004

324

1 Der Residualmix stellt die Stromlieferung der Leipziger Stadtwerke an nicht-privilegierte Kunden dar. In diesem Mix sind nicht enthalten: Stromlieferungen an Kunden mit spezifischer Produkt-Stromkennzeichnung.

Stand der Informationen: 1. November 2024

Nachweis der Wiederverkäuferbescheinigung

Seit dem 1. September 2013 gilt in Deutschland das umsatzsteuerliche Reverse-Charge-Verfahren auf inländische Strom- und Gaslieferungen, also eine Umkehr der Steuerschuldnerschaft. Bei Lieferungen von Elektrizität schuldet der Leistungsempfänger die Steuer, wenn der liefernde Unternehmer und der Leistungsempfänger Wiederverkäufer von Elektrizität im Sinne des § 3g UStG sind.

Unternehmen sind verpflichtet, die Wiederverkäufereigenschaft für Strom- und Gaslieferungen nachzuweisen. Diesen Nachweis stellt das Finanzamt aus und verwendet dafür das Formular USt 1 TH – Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität.

Zum Nachweis der Wiederverkäufereigenschaft der Stadtwerke Leipzig GmbH können Sie das Formular des Finanzamtes hier herunterladen.

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