Mobilität für Menschen mit Behinderung

Wir möchten, dass alle Menschen den ÖPNV gut nutzen können. Daher ist es unser erklärtes Ziel, immer mehr Fahrzeuge und Haltestellen barrierefrei anzubieten. Darüber hinaus können mobilitätseingeschränkte Personen im gesamten Bus- und Straßenbahnnetz der Leipziger Verkehrsbetriebe kostenlos fahren.

Schwerbehinderte Menschen haben das Recht auf eine unentgeltliche Beförderung in Straßenbahnen, Stadt- und Regionalbussen, S-Bahnen und Nahverkehrszügen (jeweils 2. Klasse) und in unserem Flexa. Voraussetzung ist der Besitz eines Schwerbehindertenausweises (grün-orange) zusammen mit dem Beiblatt mit gültiger Wertmarke des zuständigen Versorgungsträgers (Stadt Leipzig: Sozialamt).

Wenn du Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den folgenden Merkzeichen bist, kannst du dieses Recht nutzen:

G = Erhebliche Beeinträchtigung der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
aG = außergewöhnliche Gehbehinderung
Gl = Gehörlos
Bl = Blind
H = Hilflos

Begleiter von schwerbehinderten Menschen werden unentgeltlich befördert, wenn die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson aus dem Schwerbehindertenausweis hervorgeht (Merkzeichen "B" und die Anmerkung "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen"). Alternativ oder zusätzlich zu einer Begleitperson kann in diesem Fall auch ein Blinden- oder Behindertenführhund unentgeltlich mitgenommen werden.


Regelungen zur Mitnahme von Assistenzhunden

Auch Assistenzhunde können, unabhängig vom Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises, unentgeltlich mitgenommen werden, wenn ein Feststellungsbescheid oder ein Ausweis mit der Bezeichnung „Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft“ vorliegt und der Assistenzhund gemäß § 12e Abs. 4 BGG mit einem in § 26 AHundV konkretisierten Abzeichen gekennzeichnet ist.

 

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