Die Mitnahme von E-Scootern ist zugelassen, wenn:
• der E-Scooter mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
• die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
• es möglich ist, den E-Scooter mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Multifunktionsfläche) abzustellen,
• wenn der E-Scooter mit Nutzer nicht schwerer als 250 kg sind.
Um das sicherzustellen, findet bei den LVB eine Überprüfung mit dir und deinem E-Scooter statt. Dabei wird eine technische Prüfung vorgenommen und die persönlichen Voraussetzungen des Nutzers überprüft. Wenn dein E-Scooter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erhältst du deine Berechtigungskarte und eine Prüfplakette, die als Aufkleber an deinem E-Scooter angebracht wird. Beides gilt ein Kalenderjahr.
Meld dich vorab zur E-Scooter-Überprüfung über unser Kontaktformular an.