Barrierefrei unterwegs mit den LVB

Auch für Menschen mit eingeschränkter Mobilität ist die Nutzung von Straßenbahn, Bus und Flexa gut möglich. Egal ob sehbehindert, mit dem Rollstuhl oder hörgeschädigt – mit uns bist du sicher und bequem unterwegs.

Tipps für barrierefreies Reisen

Plane deine Fahrt mit den für dich wichtigen Informationen zu Fahrplan, Haltestellen und Baustellen. Barrierefrei ausgebaute Haltestellen findest du im Liniennetzplan und auch bei der Verbindungsabfrage in unserer App LeipzigMOVE, leicht erkennbar am Rollstuhl-Symbol. Für die Planung deiner Wege mit unseren Straßenbahnen und Bussen sind unsere Mitarbeiter im Kundenservice gern für dich da:

Ich bin in meiner Mobilität eingeschränkt

Ein- und Ausstieg

Bei Niederflurfahrzeugen und hochflurigen Bahnsteigen ist der Ein- und Ausstieg ohne fremde Hilfe möglich. Gesonderte Taster mit einem Rollstuhl-/Kinderwagen-Symbol sorgen dafür, dass Fahrzeugtüren länger für dich geöffnet bleiben. Alle Türen verfügen zudem über einen Einklemmschutz. Bitte durchaus auch andere Fahrgäste, die die Multifunktionsflächen bereits nutzen, dich zu unterstützen und gegebenenfalls in die Gänge auszuweichen, um dir einen Platz zu schaffen.

Bei unseren Flexa-Fahrzeugen fällt der Einstieg in den rutschfesten Innenraum besonders leicht. Bei Bedarf kann auch eine Rampe ausgeklappt werden. Haltegriffe an vielen Orten im Fahrzeug bieten zusätzliche Sicherheit. Bei Bedarf kann ebenso ein Sitz aus dem Fahrzeug herausgedreht werden, auf dem du stufenlos außerhalb des Fahrzeuges Platz nehmen kannst. Durch Hineindrehen des Sitzes findest du sicher im Fahrzeug Platz.

Führst du eine Gehhilfe (z. B. Rollator) mit dir, gib dies bitte bei der Bestellung an, damit wir sicherstellen können, dass genügend Platz dafür im Fahrzeug vorhanden ist.

Rollstuhltaster in einer Bahn oder einem Bus
Zwei mobilitätseingeschränkte Personen an einer Haltestelle
Eine Frau im Rollstuhl lächelt in die Kamera. Im Hintergrund steht ein Flexa-Fahrzeug mit Rampe.

Stellplätze für Rollstuhl und Rollator

In unseren Straßenbahnen und Bussen befinden sich an den Doppeltüren spezielle Flächen (Multifunktionsflächen), die insbesondere für die Mitnahme von Rollstühlen, Rollatoren sowie Kinderwagen vorgesehen sind. Kinderwagen und Rollstühle werden längs und mit Blickrichtung entgegengesetzt zur Fahrtrichtung aufgestellt. Bitte sichere diese gegen Wegrollen und Umkippen durch festes Anlegen der Feststellbremse. Wenn du einen Rollator nutzt, stell diesen bitte auf den Multifunktionsflächen ab und nimm auf dem mit dem Rollstuhl gekennzeichneten Fahrgastsitz Platz.

Bei der Buchung deiner Flexa-Fahrt per App oder Telefon gibst du einfach an, dass du einen Rollstuhl bei dir führst. Über eine Rollstuhlrampe gelangst du sicher in das Fahrzeug. Entsprechende Sicherungseinrichtungen für eine Beförderung im PKW befinden sich im Fahrzeug. Unser Fahrpersonal ist geschult und steht dir beim Ein- und Aussteigen zur Seite. Natürlich wird genügend Zeit beim Halt eingeplant. Neben einem Rollstuhlfahrer finden zusätzlich bis zu zwei weitere Personen im selben Fahrzeug Platz.

Es gelten die folgenden Maximalwerte für die Beförderung von Fahrgästen im Rollstuhl:

  • Leerabmessungen: maximal 120 x 70 cm (LxB)
  • Größe (einschließlich Insasse): maximal 125 x 80 x 130 cm (LxBxH)
  • Gewicht (einschließlich Insasse): maximal 250 kg

Hinweis zu Elektrorollstühlen: In den Flexa-Gebieten Leutzsch und Südwest ist die Beförderung von Elektrorollstühlen möglich. Dafür kommt ein extra ausgestattetes Flexa-Fahrzeug zum Einsatz, welches du telefonisch buchen kannst.

Mobilitätseingeschränkte Personen
Markierung auf dem Boden einer Straßenbahn: Rollstuhl und Kinderwagen auf gelbem Grund
Eine Frau sitzt in ihrem Rollstuhl in einem Flexa-Fahrzeug und lächelt in die Kamera.

Unterwegs mit dem E-Scooter

Immer häufiger sind Personen aufgrund einer behinderungsbedingten Mobilitätseinschränkung auf technische Hilfsmittel wie E-Scooter (nicht gemeint sind hier elektrische Tretroller) angewiesen. Nach den geltenden Beförderungsbedingungen dürfen E-Scooter nur dann befördert werden, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebs nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht beeinträchtigt werden.

Die Mitnahme von E-Scootern ist zugelassen, wenn:

• der E-Scooter mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,

• die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,

• es möglich ist, den E-Scooter mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Multifunktionsfläche) abzustellen,

• wenn der E-Scooter mit Nutzer nicht schwerer als 250 kg sind.

Um das sicherzustellen, findet bei den LVB eine Überprüfung mit dir und deinem E-Scooter statt. Dabei wird eine technische Prüfung vorgenommen und die persönlichen Voraussetzungen des Nutzers überprüft. Wenn dein E-Scooter die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt, erhältst du deine Berechtigungskarte und eine Prüfplakette, die als Aufkleber an deinem E-Scooter angebracht wird. Beides gilt ein Kalenderjahr.

Meld dich vorab zur E-Scooter-Überprüfung über unser Kontaktformular an.

E-Scooter müssen längs zur Fahrtrichtung auf die großen Multifunktionsflächen bei den Doppeltüren unserer Fahrzeuge gestellt werden. Du erkennst den Platz an dem Aufkleber mit dem Rollstuhlsymbol an den Einstiegstüren und im Fahrzeuginneren.

Bitte sichere deinen E-Scooter besonders gegen Wegrollen und Umkippen durch festes Anlegen der Feststellbremse. Aus Sicherheitsgründen können E-Scooter ohne Feststellbremse nicht befördert werden.

 

Die Mitnahme von E-Scootern erfolgt kostenlos.

Dein E-Scooter kann jedoch nur dann mitgenommen werden, wenn es die Beförderungskapazität zulässt. Die Entscheidung, ob E-Scooter mitgenommen werden können, trifft das Fahr- und Bedienungspersonal. Eine Beförderungspflicht besteht zum Beispiel nicht, wenn der Aufstellplatz bereits belegt ist bzw. der Ein- und/oder Ausstieg der anderen Fahrgäste unzumutbar behindert wird.

Nicht befördert werden E-Scooter, wenn sie zweckentfremdet genutzt werden beispielsweise zum Transport von Sachen, Gütern oder Gepäck.

Mittlerweile sind auch elektrische Tretroller für den Straßenverkehr zugelassen. Auch diese werden unter dem Begriff „E-Scooter“ vermarktet, sind aber tatsächlich keine.  E-Tretroller sind generell von der Mitnahme in den Straßenbahnen und Bussen der LVB ausgenommen.

Um die Mitnahmeregelungen für elektrische Kleinstfahrzeuge (z. B. Pedelecs, Segways, Hoverboards) eindeutiger und praxistauglich zu regeln, arbeiten wir derzeit gemeinsam mit den anderen Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund an einer Anpassung der Beförderungsbedingungen. Je nach Entwicklung muss zukünftig genauer bewertet werden, ob und wie eine Mitnahme möglich ist.

Ich habe eine Seheinschränkung

An einfachen Haltestellen wartest du am besten an der mit Rillen markierten Einstiegsstelle.

Zur besseren Orientierung werden an den Türen 1 und 2 unserer Fahrzeuge die Liniennummer und das Fahrtziel angesagt.

An Doppelhaltstellen halten unsere Fahrerinnen und Fahrer erneut an der ersten (vordersten) Stelle, wenn eindeutig ersichtlich ist, dass sich am Blindenpunkt ein Fahrgast mit Sehbehinderung befindet und wartet.

Deine Flexa-Fahrt kannst du per App und per Telefon unter der 0341 492-1122 buchen. Die Mitarbeiter am Telefon haben den direkten Draht zum Flexa-Fahrpersonal und können bei Bedarf die Information mitgeben, dass eine blinde oder sehbehinderte Person am Abholort warten wird. Am besten nennst du bei der Bestellung auch deine mobile Telefonnummer. Dann kann dich unser Fahrpersonal anrufen, falls ihr nicht auf Anhieb zusammenfinden solltet.

Weiterhin bieten die Flexa-Fahrzeuge eine gute Erkennbarkeit der Innenraumelemente. So sind Halte- und Türgriffe, die Münzschale für den Fahrscheinkauf sowie die Teile der Sitzplätze in Signalfarben gehalten.

Ich habe eine Höreinschränkung

Wir sind bemüht, alle relevanten Fahrgastinformationen sowohl hörbar als auch lesbar anzubieten.

Wenn du mit Flexa unterwegs sein möchtest, kannst du dir per App das Fahrzeug buchen. Die eingesetzten Flexa-Fahrzeuge bieten eine Besonderheit speziell für schwerhörige Personen: Über eine Gegensprechanlage mit eingebauter Induktionsschleife für Hörgeräte, kannst du dich nebengeräuscharm mit dem Fahrpersonal unterhalten. Eine aktivierte „T-Spule“ im Hörgerät ist dafür die Voraussetzung.

Hinweise oder Fragen?

Wir bieten dir viele Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme an:

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