Unterwegs mit dem Kinderwagen

Mit dem Kinderwagen im ÖPNV unterwegs zu sein, kann eine Herausforderung sein. Auf dieser Seite haben wir hilfreiche Tipps für deine Fahrt mit Straßenbahn und Bus zusammengestellt. So kommst du bequem an deine Ziele. 

Eine Mutter mit ihrem Kinderwagen in der Straßenbahn

Mitnahmeregelungen

  • Kinder in dem maximal sechssitzigen Krippenwagen mit einem Rückhaltesystem (z.B. Beckengurte) gesichert wurden,
  • der Krippenwagen mindestens vier Räder hat und keines der angebauten Räder lenkbar ist
  • der Krippenwagen mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
  • die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
  • es möglich ist, den Krippenwagen mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Sondernutzungsfläche) abzustellen,
  • keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten (z. B. Babyschale) am Krippenwagen angebracht wurden.

Die Mitnahme von Krippenwagen erfolgt kostenlos und nur dann, wenn es die Beförderungskapazität zulässt. Die Entscheidung, ob Krippenwagen mitgenommen werden können, trifft ausschließlich unser Fahrpersonal; ein Anspruch auf Beförderung besteht nicht. Insbesondere, wenn Stellflächen belegt sind bzw. der Ein- und/oder Ausstieg der anderen Fahrgäste unzumutbar behindert wird, behalten wir uns vor, Krippenwagen nicht zu befördern.

Nicht befördert werden Kinder- und Krippenwagen, wenn sie zweckentfremdet genutzt werden, z. B. zum Transport von Sachen, Gütern oder Gepäck.

Die Leipziger Verkehrsbetriebe haften für Schäden, die durch die Beförderung von Kinder- oder Krippenwagen entstehen, lediglich im Rahmen der Betriebsgefahr und behalten sich vor, den Besitzer bei Schädigung Dritter in Regress zu nehmen. Beim Mitführen von Krippenwagen, die nicht die genannten Zulassungskriterien erfüllen, ist die Haftung der Leipziger Verkehrsbetriebe für Schäden am Krippenwagen ausgeschlossen.

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