Mit dem Kinderwagen im ÖPNV unterwegs zu sein, kann eine Herausforderung sein. Auf dieser Seite haben wir hilfreiche Tipps für deine Fahrt mit Straßenbahn und Bus zusammengestellt. So kommst du bequem an deine Ziele.

- Kinder in dem maximal sechssitzigen Krippenwagen mit einem Rückhaltesystem (z.B. Beckengurte) gesichert wurden,
- der Krippenwagen mindestens vier Räder hat und keines der angebauten Räder lenkbar ist
- der Krippenwagen mit einer Feststellbremse gesichert werden kann,
- die Mindestbodenfreiheit von acht Zentimetern (wegen Überfahrung der ausgeklappten Rampe) nicht unterschritten wird,
- es möglich ist, den Krippenwagen mit der Frontseite längs zur Fahrtrichtung (auf der Sondernutzungsfläche) abzustellen,
- keine zusätzlichen Mitnahmemöglichkeiten (z. B. Babyschale) am Krippenwagen angebracht wurden.
Die Leipziger Verkehrsbetriebe haften für Schäden, die durch die Beförderung von Kinder- oder Krippenwagen entstehen, lediglich im Rahmen der Betriebsgefahr und behalten sich vor, den Besitzer bei Schädigung Dritter in Regress zu nehmen. Beim Mitführen von Krippenwagen, die nicht die genannten Zulassungskriterien erfüllen, ist die Haftung der Leipziger Verkehrsbetriebe für Schäden am Krippenwagen ausgeschlossen.
Kostenlos unterwegs mit der BabyCard
Ihr seid gerade Eltern geworden? Dann haben für dich und dein Baby ein ganz besonderes Angebot: die BabyCard der Leipziger Verkehrsbetriebe. Ausführliche Informationen findest du auf unserer Seite für Familien und Kinder.