Alle von uns verwendeten Messgeräte, wie Ihr Wasserzähler, sind entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geeicht. Die Leipziger Wasserwerke unterziehen sie periodischen Kontrollen. Dazu sind wir verpflichtet.
In einem Schreiben bestätigen wir, dass unsere Messgeräte die gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Dies können Sie hier herunterladen:
Die Leipziger Wasserwerke haben geprüft, dass die Eichfrist der manuellen Wasserzähler unkompliziert verlängert werden kann. Das spart Umstände bei den Bürgern. Und es reduziert Personalaufwand und Kosten. Die Ergebnisse des Projektes „RETRO" ermöglichte diese Entscheidung. Sie ergaben, dass die Wasserzähler über die ursprünglich bestimmte Eichfrist hinaus funktionstüchtig sind. Daher wurde beim zuständigen Eichamt Sachsen die Verlängerung beantragt. Das Eichamt genehmigte die Verlängerung. Die offizielle Genehmigung kann auf Anfrage eingesehen werden.