Sie benötigen Bauwasser für Ihre Baumaßnahme? Für diesen Zweck können Sie sich ein Standrohr bei unserer Tochtergesellschaft Bau und Service Leipzig GmbH ausleihen.
Ein Standrohr ist ein spezielles Gerät, das von uns zur Verfügung gestellt werden kann, um vorübergehend Wasser aus dem öffentlichen Wasserversorgungsnetz zu entnehmen. Es handelt sich um eine Art Wasserhahn, der an einen Hydranten angeschlossen wird.
Ein Standrohr kann für verschiedene Zwecke ausgeliehen werden, zum Beispiel:
- Baustellen
- Veranstaltungen
- Gartenbewässerung
- Frist: Benötigen Sie Trinkwasser zur Versorgung oder Benutzung eines WC-Containers, dann melden Sie sich rechtzeitig, mindestens 14 Tage vor Beginn der Nutzung bei unserem Kundenservice.
- Antrag: Ausleihe erfolgt über einen formellen Antrag bei unserer Tochtergesellschaft Bau und Service Leipzig GmbH.
- Baustellennachweis: Der Antragsteller muss einen Baustellennachweis erbringen. Dies kann durch Vorlage eines Bauantrags, einer Baugenehmigung oder eines ähnlichen Dokuments erfolgen.
- Standortnachweis: Der Antragsteller muss einen Standortnachweis erbringen, aus dem der genaue Standort ersichtlich ist, an dem das Standrohr benötigt wird. Dies kann durch Angabe der Adresse oder durch Vorlage eines Lageplans erfolgen.
- Kaution: Der Antragsteller muss eine Kaution entrichten, bevor das Standrohr ausgehändigt wird. Das Standrohr inklusive Wasserzähler können Sie gegen eine Kaution von 500 Euro ausleihen.
- Sie formulieren einen schriftlichen Auftrag, wenn vorhanden auf einem Firmenbriefbogen. Dieser muss die Beschreibung des Bauvorhabens (Art, Dauer und Einsatzort des Standrohres) sowie die Adresse des Auftraggebers enthalten.
- Kontaktieren Sie unsere Tochtergesellschaft, die Bau und Service Leipzig GmbH, oder kommen Sie mit Ihrem Auftrag direkt vorbei. Berliner Straße 25 (Besuchereingang über Erich-Weinert-Straße) in 04105 Leipzig.
Telefon: 0341 969-1200 oder 0341 969-1212, Öffnungszeiten: Montag – Freitag, 6:30 – 15:00 Uhr - Bei Vertragsabschluss vor Ort erhalten Sie alle relevanten Informationen zum Aufstellen und Betrieb des Standrohres. Die Kaution können Sie per EC-Karte begleichen. Nach Beendigung der Ausleihe erhalten Sie diese zurück. Wichtig: Privatkunden müssen für den Vertragsabschluss einen Personalausweis vorlegen.
Wird das Standrohr für eine zeitweilige Trinkwasserversorgung, zu der auch die Nutzung eines WC-Containers gehört, gebraucht, ist gemäß der Trinkwasserverordnung 2023 § 54 (2) Punkt 4, eine Freigabeuntersuchung notwendig.
Die Freigabeuntersuchung für den zu diesem Zweck genutzten Hydranten werden vom Betriebslabor der Leipziger Wasserwerke durchgeführt und sind entgeltpflichtig.
Um die Freigabe des entsprechenden Hydranten zeitgerecht und für den gewünschten Zweck zu ermöglichen, müssen wir mindestens 14 Tage vor der Standrohrausleihe über Zeitpunkt, Ort und Art der Nutzung informiert werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice. Hier werden die erforderlichen Informationen aufgenommen. Ohne die Freigabe des Hydranten ist das Wasser nicht als Trinkwasser zu verwenden.
Sie werden von unseren Netzmeistern vor Ort eingewiesen. Die Freigabeuntersuchung ist auch zukünftig entgeltpflichtig. Sie beträgt 85 Euro/netto und wird mit der Miete des Standrohres und dem Verbrauch abgerechnet.
Hinweise bei Nutzung eines Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum:
Sofern die Nutzung des Standrohres im öffentlichen Verkehrsraum erfolgt, ist gegebenenfalls zusätzlich die Einholung einer Genehmigung durch die örtliche Gemeinde notwendig.
Des Weiteren ist stets die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten. Sowohl die Einholung notwendiger Genehmigungen als auch die Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Kunden.
Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Dann beraten wir Sie gern persönlich! Kontaktieren Sie uns hierfür über unser Kontaktformular.