Die Leipziger Gruppe mit allen ihren Unternehmen tritt jeder Form von Korruption, strafbarem Handeln zum Beispiel durch Diebstahl, Unterschlagung, Betrug oder Untreue oder sonstigen Erscheinungsformen der Wirtschaftskriminalität sowie jeglicher Form von Gesetzesverstößen (zum Beispiel gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht) entschieden entgegen.
Bestandteil des Compliance Management Systems sind die bei LVV entsprechend den Regelungen des Hinweisgeberschutzgesetzes eingerichtete interne Meldestelle und die externen Vertrauensanwälte, die vertraulich Hinweise auf Rechtsverstöße im Unternehmenskontext entgegennehmen und – auf Wunsch anonymisiert – an die interne Meldestelle zu weiteren Prüfungen berichten.
Als externe Vertrauensanwälte hat LVV dazu Rechtsanwalt Dr. Rainer Frank mit seinen Kollegen der Rechtsanwaltskanzlei FS-PP Berlin (Dr. Frank Dr. Auffermann Dr. Vogel Dr. Albrecht Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Potsdamer Platz 8, 10117 Berlin) als bestellt.
Die Vertrauensanwälte sind sowohl für die Beschäftigten aller Unternehmen der Leipziger Gruppe mit Sitz in Deutschland, deren Kunden, Lieferanten und sonstige Geschäftspartner und sonstige Dritte bestellt, die an diese Hinweise auf Straftaten, insbesondere auf Korruption, wirtschaftskriminelle Handlungen, auf Ordnungswidrigkeiten oder auf andere schwerwiegende Rechtsverletzungen geben können. Dazu können Hinweise auf Schwarzarbeit oder Geldwäsche ebenso gehören wie auf die Verletzung von Vorschriften des Umwelt-, Arbeits-, oder Daten- und Informationsschutzes. Der eingerichtete Kommunikationsweg ist sicher und anwaltsvertraulich.
Wer in gutem Glauben einen Hinweis auf eine Verdachtslage gibt, wird deshalb keine Benachteiligung erfahren.
Der Aufgabenkreis der Vertrauensanwälte ist beschränkt auf die Entgegennahme von Hinweisen auf Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und sonstige Rechts- oder Regelverletzungen von Gewicht. Die Vertrauensanwälte sind keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Geschäftspartner oder Kunden.